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Aktuelles zum neuen Beihilferecht des Bundes

Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.

Das Gesundheitswesen unterliegt einem stetigen Wandel bzw. einer Weiterentwicklung. Eine sachgerechte Gewährung von Leistungen im Krankheitsfall erfordert deshalb eine stetige Fortentwicklung des beamtenrechtlichen Krankfürsorgesystems der Beihilfe. Gleiches gilt für den Bereich der Pflege.

Nach der letzten Anpassung der BBhV im Rahmen der 8. Verordnung zur Änderung der BBhV vom 24.07.2018 ist mit weiteren Anpassungen aufgrund von Neuerungen, z.B. aufgrund von gerichtlichen Entscheidungen, zu rechnen.

Termin Ort Preis*
04.12.2024 Altdorf b.Nürnberg 515,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Änderungen der BBhV durch die Neunte Verordnung zur Änderung

der Bundesbeihilfeverordnung vom 01.12.2020

Wesentliche Änderungen der BBhV durch die 9. Änderungsverordnung

  • Aufwendungen von Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner

  • Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlungen

  • Aufwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Sehens

Sonstige Änderungen der BBhV durch die 9. Änderungsverordnung

  • Ausschluss der Beihilfefähigkeit (§ 8 BBhV)

  • Auslagen, Material- und Laborkosten bei Zahnersatz (§ 16 BBhV)

  • Arznei-, Verbandmittel und Medizinprodukte (§ 22 BBhV)

  • Komplextherapie Komplextherapie, integrierte Versorgung und Leistungen psychiatrischer und psychosomatischer Institutsambulanzen (§ 24 BBhV)

  • Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern (§ 26 BBhV)

  • Behandlung in Krankenhäusern ohne Zulassung (§ 26a BBhV) Rechtsprechung

  • Neuropsychologische Therapie (§ 30a BBhV)

  • Fahrtkosten (§ 31 BBhV)

  • Fahrtkosten bei AHB-und Suchtbehandlungen (§ 34 Abs. 5 BBhV)

  • Rehabilitationsmaßnahmen (§ 35 BBhV)

  • Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen (§ 36 BBhV)

  • Einrichtungen der Behindertenhilfe (§ 39a BBhV)

  • Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 40a BBhV – neu)

  • Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen (§ 41 BBhV)

  • Künstliche Befruchtung

  • Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch (43a BBhV)

  • Lebendspender (§ 45a Abs. 2 BBhV)

  • Bemessungsätze

  • Eigenbehalte

  • Bewilligungsverfahren (§ 51 BBhV)

  • Zahlung an Dritte (§ 51a BBhV)

  • Übergangsvorschriften (§ 58 BBhV)

  • Änderung von Anlagen mit Bezug zu Arzneimitteln und Medizinprodukten

  • Heilmittel

  • Perücken

  • Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke

Rechtsprechung

  • Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für einen Lingualretainer

  • Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Eingliederung von Klebebrackets im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung

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