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Betriebsrat-Seminare für Kompetenzen in Arbeitsschutz, Mediation und Betriebsrecht

Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland lange Tradition. Der Betriebsrat (BR) vertritt die Belange der Mitarbeiter im Unternehmen, gestaltet die Arbeitsbedingungen mit und bemüht sich um Streitschlichtung. Diese Arbeit findet freilich nicht im rechtsfreien Raum statt. Vielmehr sind die Rechte und Aufgaben von Betriebsräten in ein dichtes, sich permanent veränderndes Geflecht aus rechtlichen Regularien eingebettet. Um ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen zu können, besteht ein Anspruch zur Schulung des Betriebsrats. Die Zuständigkeiten erstrecken sich von Kernaufgaben wie der Sicherstellung der Einhaltung von tariflichen Einigungen und Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen über den arbeitsrechtlichen Datenschutz bis hin zu Mediation und Konfliktmanagement. So vielfältig wie das Aufgabengebiet gestaltet sich auch das Angebot an Betriebsrat-Seminaren. Ob als Schulung des Betriebsrats allgemein konzipiert oder als Weiterbildung des Betriebsrats für anlassbezogenen Bedarf, Seminare für Betriebsräte vermitteln unerlässliche Kompetenzen für die BR-Arbeit.

Was versteht man unter Seminaren für Betriebsräte?

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind für den Betriebsrat Fortbildungen verpflichtend. Der Inhalt und der Umfang dieser Schulungen bestimmen sich teils über die konkreten Verhältnisse im Unternehmen, teils basieren sie auf den allgemeinen Anforderungen, die an eine effiziente Betriebsratsarbeit gestellt werden. Als Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens kontrolliert der Betriebsrat grundsätzlich die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen und die Einhaltung arbeits- und gesundheitsrechtlicher Standards. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen zusätzlich die Grundlagen und Anwendungen des deutschen Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehören auch interne Regelungen wie etwa die Vorschriften zur ordentlichen Einberufung einer Betriebsversammlung oder die Abläufe der Betriebsratswahl. All diese Kenntnisse können je nach Schwerpunktsetzung Gegenstand von Betriebsrat-Seminaren sein. Eine angemessene Schulung des Betriebsrats ist in ihrem Wert nicht zu unterschätzen: Unbedarftheit in der Kontrolle der innerbetrieblichen Vereinbarungen schwächt die Position der Arbeitnehmer im Betrieb; eine Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts kann im schlimmsten Fall sogar juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Themen umfasst eine Schulung zum Betriebsrat?

Aufgrund des breiten Anforderungsprofils lassen sich Seminare für Betriebsräte thematisch schwer eingrenzen. Drei große Bereiche lassen sich aber unterscheiden:

  • allgemeine Betriebsrat-Seminare vermitteln Angestellten, die in das Gremium gewählt wurden, in regelmäßigen Abständen die grundlegenden Kenntnisse, die für eine effektive und rechtskonforme Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind;
  • spezielle Schulungen des Betriebsrats bereiten diesen auf konkrete Herausforderungen betrieblicher Entwicklungen vor, wie etwa die veränderten datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die DSGVO;
  • möglich ist auch eine Weiterbildung des Betriebsrats in Bezug auf fachliche oder persönliche Kompetenzen; zu den ersteren zählen Zusatzkenntnisse in Personalwesen oder EDV, zu letzteren etwa Rhetorikschulungen zur Verbesserung des eigenen Auftritts.

Zu den spezialisierten Schulungen für Betriebsräte gehören auch Veranstaltungen, die eigens auf traditionell unterrepräsentierte Personengruppen zugeschnitten sind. Ein Beispiel wären hier Betriebsrat-Seminare gezielt für weibliche Mitglieder, die die effektive Thematisierung sensibler Themen wie etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vermitteln.

Für wen empfiehlt es sich, ein Betriebsrat-Seminar zu besuchen?

Arbeiter und Angestellte können in Unternehmen ab einer Größe von fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat zur Wahrnehmung ihrer Interessen gründen. Betriebsrat-Fortbildungen ermöglichen dessen Mitgliedern nicht nur die Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitnehmervertretung des Unternehmens. Sie vermitteln ihnen auch das Wissen um die zentralen Dimensionen der betrieblichen Mitbestimmung: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Datenschutz und Personalwesen, Gleichstellung und Schwerbehindertenrecht sind nur einige Aspekte, die hierzu gehören. Nicht die unwichtigste Leistung von Seminaren für Betriebsräte besteht daher in der Vermittlung von Kompetenzen, die den Betriebsratsmitgliedern ein Miteinander im Gegeneinander erlauben: die robuste Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen in Auseinandersetzung mit der Unternehmensführung bei gleichzeitig konstruktiver und produktiver Verhandlungsführung.

Personalverantwortliche und Führungskräfte profitieren von Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht ebenfalls: Sie erlernen den sicheren Umgang mit den einschlägigen juristischen Vorgaben im Umgang mit dem Betriebsrat. So können sie die Anliegen der Unternehmensführung gegenüber den Arbeitnehmervertretern verständlich und kompetent kommunizieren.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Betriebsrat-Seminaren?

Die Schulung des Betriebsrats ist teils gesetzlich vorgegeben, teils dient sie dem Erwerb konkret geforderten Fachwissens. Dabei kann es sich um tarifrechtliche Kenntnisse ebenso handeln wie um Kompetenzen in Datenschutz, Personalrecht oder Arbeitsschutz. Die einschlägigen Weiterbildungen erlauben es den Betriebsratsmitgliedern, sich im Netz der arbeitsrechtlichen Vorgaben sicher zu bewegen. Betriebsrat-Seminare sind aber mehr als nur Seminare für Betriebsräte: Auch Führungskräfte profitieren von den erlernten Kompetenzen. Umfassende Kenntnisse über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen erleichtern die Kommunikation zwischen den Parteien. Für konkrete Diskussionspunkte, etwa über tarif- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, gilt dasselbe. Das Fachwissen, das Mitarbeiter und Führungskräfte in Betriebsrat-Seminaren erwerben, steckt mithin den Rahmen für einen zivilisierten und produktiven Umgang miteinander ab. Auf diese Weise profitiert das Unternehmen im Ganzen von den einschlägigen Schulungen.

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Fachseminar (0,5 Tage)

Datenschutz im Personalwesen

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Das Fachseminar befasst sich gezielt mit Thematiken im Umgang mit Beschäftigtendaten im Personalwesen. Den Schwerpunkt bilden Themen zum datenschutzkonformen Recruiting. Fragen zum rechtmäßigen Erheben von Bewerberdaten unter Einsatz sozialer Medien und unterschiedlicher Test- und Analyseverfahren stehen hierbei im Fokus. Dabei werden aktuelle Fortschritte zur Künstlichen Intelligenz (KI) unter Berücksichtigung der Anforderungen nach EU-KI-Verordnung einbezogen. Zudem bietet die Schulung einen vertiefenden Blick auf den Umgang mit Personalakten.

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In diesem Online-Seminar widmet unser Experte Markus Kuner sich den wichtigsten Aspekten der Eingruppierung im öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L), um Ihnen die erforderlichen Werkzeuge für eine erfolgreiche Umsetzung im Arbeitsalltag zu vermitteln. Erfahren Sie alles über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Eingruppierung, den Aufbau und Inhalt der Entgeltordnungen sowie die Prozesse der Höhergruppierung, Herangruppierung und Rückgruppierung. Unser Referent zeigt Ihnen außerdem, wie Sie erfolgreich mit den Interessensvertretern zusammenarbeiten und Einigung über Eingruppierungsfragen erzielen können.

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Als Qualifizierte Personalfachkraft (IHK) können Sie effektiv im Personalbereich mitwirken. Das Webinar Qualifizierte Personalfachkraft (IHK) vermittelt einen Überblick über die Aufgaben einer modernen Personalabteilung als Dienstleister.
Das vermittelte Know-how orientiert sich dabei an der betrieblichen Praxis. Betriebliche Situationsschilderungen, Fälle aus der Praxis, Analysen von betrieblichen Prozessen und praxisnahe Aufgabenstellungen unterstützen dabei, das erlernte Wissen im Personalwesen erfolgreich umzusetzen.

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2-Tage Intensiv-Seminar

Arbeitszeitgestaltung neu denken

Schicht- und Dienstpläne:
Flexibel, modern, rechtssicher

Arbeitszeitgestaltung wird immer wichtiger: Zum einen als Schlüssel für zukunftssichere Einsatzplanung, zum anderen als attraktives Angebot an die Mitarbeitenden.

In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen des Arbeitszeitrechtes (Arbeitszeitgesetz), die tariflichen und betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten und die Instrumente für Mehrbedarfe und Reaktionsmöglichkeiten für Überhang und Unterdeckung kennen. Sie erhalten im Seminar Anregungen, Ideen und Musterbeispiele für die praktische Anwendung im Unternehmen. Die Betriebsverfassung wird ebenso berücksichtigt wie die arbeitsrechtlichen Aspekte und die aktuelle Rechtsprechung. KAPOVAZ, Schichtzuschläge, rollierende Schichtmodelle, die Debatte um die 4-Tage-Woche, Arbeitszeitkonten und die Wirkung von Kurzarbeit runden das umfangreiche, praxisbezogene Spektrum ab.

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  • 23.02.2026
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Rund um den Personalbereich werden die Aufgaben immer vielfältiger und komplexer. Um diesen Herausforderungen gewachsen zu sein, bedarf es nicht nur der korrekten Abwicklung personalwirtschaftlicher Prozesse, sondern auch der ständigen Weiterentwicklung aller Mitarbeiter.

In unserem Basis Online-Seminar werden Sie umfassend über alle relevanten Themen des Arbeitsrechts informiert. Unsere Referentin vermittelt Ihnen praxisnahes Basiswissen, das für Ihre tägliche Personalarbeit unerlässlich ist. So werden Sie über die rechtssichere Arbeitsvertragsgestaltung, Teilzeit und Befristung, Mutterschutz und Elternzeit, den richtigen Umgang mit Krankheit und Entgeltfortzahlung informiert.

Aktuell werden Themen wie die neue Entgelttransparenzrichtlinie, die verpflichtende Arbeitszeiterfassung, der Wegfall der Schriftformerfordernis und angesprochen.

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  • 17.03.2026
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Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) bildet den gesetzlichen Rahmen für den Urlaubsanspruch und regelt den Mindesturlaub. In vielen Unternehmen regeln Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder einzelne Arbeitsverträge einen Zusatzurlaub. Als Arbeitgeber:in oder Personaler:in müssen Sie mit der aktuellen Rechtsprechung im Urlaubsrecht vertraut sein, um Ihre Mitarbeiter:innen und Ihr Unternehmen rechtlich zu schützen.Unser Seminar vermittelt Ihnen, wie Sie den Urlaubsanspruch Ihrer Mitarbeiter:innen rechtssicher festsetzen. Sie erwerben auf Grundlage des EuGH und BAG alle nötigen Kenntnisse im Urlaubsrecht. Welche Spannunge...

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  • 24.02.2026
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Lange Ausfallzeiten von Mitarbeitenden können Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Neben organisatorischen Belastungen entstehen rechtliche Verpflichtungen, die Personalverantwortliche und Führungskräfte kennen und umsetzen müssen. Ein effektives Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ermöglicht es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und erneute krankheitsbedingte Ausfälle zu vermeiden. Nach § 167 Abs. 2 SGB IX sind Unternehmen dazu verpflichtet, betroffenen Mitarbeitenden bei Ausfällen von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres ein BEM-Verfahren anzubieten. Doch wie lässt sich dieser Prozess rechtssicher und effizient in die Unternehmenspraxis integrieren? Welche arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sind zu beachten? Das Online-Seminar vermittelt das notwendige Wissen, um das BEM strategisch und erfolgreich umzusetzen.

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  • 28.04.2026
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In ihrer letzten Tarifrunde 2022 haben die Tarifparteien erneut Änderungen bei der Stufenregelungen, aber auch bei der Eingruppierung und Stellenbewertung vorgenommen. Hinzu kommen neue Tätigkeitsmerkmale, neue Zulagen und besondere Freistellungen wie die Regenerationstage und Umwandlungstage. Die Länder (TV-L) haben die Regelungen nunmehr gänzlich übernommen.

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  • 29.04.2026
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In diesem Online-Seminar wird ein brisanter Themenbereich des Arbeitsrechts – das Kündigungsrecht – erörtert und vertieft. Sie erfahren, wie Sie Fehler vermeiden können, wie Abmahnungen und Kündigungen rechtssicher und formvollendet gestaltet werden. Weiterhin werden Sie über die Stolperfallen des Kündigungsschutzes, Abfindungsmöglichkeiten und Aufhebungs- sowie Abwicklungsverträge informiert.

Anhand von vielen Praxisbeispielen werden die Referenten Ihnen die Materie erläutern.

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