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Betriebsrat-Seminare für Kompetenzen in Arbeitsschutz, Mediation und Betriebsrecht

Die betriebliche Mitbestimmung hat in Deutschland lange Tradition. Der Betriebsrat (BR) vertritt die Belange der Mitarbeiter im Unternehmen, gestaltet die Arbeitsbedingungen mit und bemüht sich um Streitschlichtung. Diese Arbeit findet freilich nicht im rechtsfreien Raum statt. Vielmehr sind die Rechte und Aufgaben von Betriebsräten in ein dichtes, sich permanent veränderndes Geflecht aus rechtlichen Regularien eingebettet. Um ihre Pflichten sachgemäß wahrnehmen zu können, besteht ein Anspruch zur Schulung des Betriebsrats. Die Zuständigkeiten erstrecken sich von Kernaufgaben wie der Sicherstellung der Einhaltung von tariflichen Einigungen und Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen über den arbeitsrechtlichen Datenschutz bis hin zu Mediation und Konfliktmanagement. So vielfältig wie das Aufgabengebiet gestaltet sich auch das Angebot an Betriebsrat-Seminaren. Ob als Schulung des Betriebsrats allgemein konzipiert oder als Weiterbildung des Betriebsrats für anlassbezogenen Bedarf, Seminare für Betriebsräte vermitteln unerlässliche Kompetenzen für die BR-Arbeit.

Was versteht man unter Seminaren für Betriebsräte?

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz sind für den Betriebsrat Fortbildungen verpflichtend. Der Inhalt und der Umfang dieser Schulungen bestimmen sich teils über die konkreten Verhältnisse im Unternehmen, teils basieren sie auf den allgemeinen Anforderungen, die an eine effiziente Betriebsratsarbeit gestellt werden. Als Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten eines Unternehmens kontrolliert der Betriebsrat grundsätzlich die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen und die Einhaltung arbeits- und gesundheitsrechtlicher Standards. Die erforderlichen Kenntnisse umfassen zusätzlich die Grundlagen und Anwendungen des deutschen Betriebsverfassungsrechts. Dazu gehören auch interne Regelungen wie etwa die Vorschriften zur ordentlichen Einberufung einer Betriebsversammlung oder die Abläufe der Betriebsratswahl. All diese Kenntnisse können je nach Schwerpunktsetzung Gegenstand von Betriebsrat-Seminaren sein. Eine angemessene Schulung des Betriebsrats ist in ihrem Wert nicht zu unterschätzen: Unbedarftheit in der Kontrolle der innerbetrieblichen Vereinbarungen schwächt die Position der Arbeitnehmer im Betrieb; eine Unkenntnis der einschlägigen Vorschriften des Arbeitsrechts kann im schlimmsten Fall sogar juristische Konsequenzen nach sich ziehen.

Welche Themen umfasst eine Schulung zum Betriebsrat?

Aufgrund des breiten Anforderungsprofils lassen sich Seminare für Betriebsräte thematisch schwer eingrenzen. Drei große Bereiche lassen sich aber unterscheiden:

  • allgemeine Betriebsrat-Seminare vermitteln Angestellten, die in das Gremium gewählt wurden, in regelmäßigen Abständen die grundlegenden Kenntnisse, die für eine effektive und rechtskonforme Ausübung ihrer Tätigkeit notwendig sind;
  • spezielle Schulungen des Betriebsrats bereiten diesen auf konkrete Herausforderungen betrieblicher Entwicklungen vor, wie etwa die veränderten datenschutzrechtlichen Vorschriften durch die DSGVO;
  • möglich ist auch eine Weiterbildung des Betriebsrats in Bezug auf fachliche oder persönliche Kompetenzen; zu den ersteren zählen Zusatzkenntnisse in Personalwesen oder EDV, zu letzteren etwa Rhetorikschulungen zur Verbesserung des eigenen Auftritts.

Zu den spezialisierten Schulungen für Betriebsräte gehören auch Veranstaltungen, die eigens auf traditionell unterrepräsentierte Personengruppen zugeschnitten sind. Ein Beispiel wären hier Betriebsrat-Seminare gezielt für weibliche Mitglieder, die die effektive Thematisierung sensibler Themen wie etwa sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vermitteln.

Für wen empfiehlt es sich, ein Betriebsrat-Seminar zu besuchen?

Arbeiter und Angestellte können in Unternehmen ab einer Größe von fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat zur Wahrnehmung ihrer Interessen gründen. Betriebsrat-Fortbildungen ermöglichen dessen Mitgliedern nicht nur die Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitnehmervertretung des Unternehmens. Sie vermitteln ihnen auch das Wissen um die zentralen Dimensionen der betrieblichen Mitbestimmung: Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, Datenschutz und Personalwesen, Gleichstellung und Schwerbehindertenrecht sind nur einige Aspekte, die hierzu gehören. Nicht die unwichtigste Leistung von Seminaren für Betriebsräte besteht daher in der Vermittlung von Kompetenzen, die den Betriebsratsmitgliedern ein Miteinander im Gegeneinander erlauben: die robuste Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen in Auseinandersetzung mit der Unternehmensführung bei gleichzeitig konstruktiver und produktiver Verhandlungsführung.

Personalverantwortliche und Führungskräfte profitieren von Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht ebenfalls: Sie erlernen den sicheren Umgang mit den einschlägigen juristischen Vorgaben im Umgang mit dem Betriebsrat. So können sie die Anliegen der Unternehmensführung gegenüber den Arbeitnehmervertretern verständlich und kompetent kommunizieren.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Betriebsrat-Seminaren?

Die Schulung des Betriebsrats ist teils gesetzlich vorgegeben, teils dient sie dem Erwerb konkret geforderten Fachwissens. Dabei kann es sich um tarifrechtliche Kenntnisse ebenso handeln wie um Kompetenzen in Datenschutz, Personalrecht oder Arbeitsschutz. Die einschlägigen Weiterbildungen erlauben es den Betriebsratsmitgliedern, sich im Netz der arbeitsrechtlichen Vorgaben sicher zu bewegen. Betriebsrat-Seminare sind aber mehr als nur Seminare für Betriebsräte: Auch Führungskräfte profitieren von den erlernten Kompetenzen. Umfassende Kenntnisse über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Allgemeinen erleichtern die Kommunikation zwischen den Parteien. Für konkrete Diskussionspunkte, etwa über tarif- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, gilt dasselbe. Das Fachwissen, das Mitarbeiter und Führungskräfte in Betriebsrat-Seminaren erwerben, steckt mithin den Rahmen für einen zivilisierten und produktiven Umgang miteinander ab. Auf diese Weise profitiert das Unternehmen im Ganzen von den einschlägigen Schulungen.

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  • 25.06.2025
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Vielen Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, ihre internen Regelungen zur Arbeitszeit rechtssicher und zeitgemäß zu gestalten. Denn durch das BAG Urteil vom 13.09.2022 zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung werden sie in ihrem Handeln eingeschränkt. Gleichzeitig bietet aber besonders die Implementierung flexibler Arbeitszeitkonzepte zahlreiche Chancen und Potenziale für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden.
Außerdem werfen die gesetzlichen Regelungen zu Überstunden, Ruhezeiten, Rufbereitschaft, Reisezeit und Haftung bei Arbeitszeitverstößen wiederholt Fragen auf. Dabei ist die richtige Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und ihrer arbeitsrechtlichen Besonderheiten für einen reibungslosen Betriebsablauf unerlässlich. Sonst drohen innerbetriebliche Konflikte, Bußgelder und Rechtsprozesse.
Die Teilnehmenden erfahren in diesem Online-Seminar, wie sie diesen Anforderungen rechtssicher nachkommen und welche gesetzlichen Neuerungen und Trends die Arbeitswelt prägen.

Bonusmaterial: Mit der praktischen Excel-Tabelle zur elektronischen Arbeitszeiterfassung gelingt die einfache Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsalltag.



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  • 06.11.2025
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Zu einem modernen Personalmanagement und einer rechtlich korrekten Personalverwaltung gehört das systematische und formalisierte Anlegen und Führen von Personalakten. Diese sind Voraussetzung für eine adäquate Personalführung und Personalplanung sowie Grundlage für Entscheidungshilfen bei Personalmaßnahmen. Darüber hinaus werden weitere Tatbestände im so genannten Personalaktenrecht geregelt.

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  • 12.05.2025
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Fachkundenachweis für Beauftragte der Meldestelle nach § 15 Abs. 2 HinSchG

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  • 10.11.2025
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Zu einem modernen Personalmanagement und einer rechtlich korrekten Personalverwaltung gehört das systematische und formalisierte Anlegen und Führen von Personalakten. Diese sind zudem Voraussetzung für eine adäquate Personalführung und Personalplanung sowie Grundlage für Entscheidungshilfen bei Personalmaßnahmen. Darüber hinaus werden weitere Tatbestände im so genannten Personalaktenrecht geregelt.

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  • 24.06.2025- 25.06.2025
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2-Tage Intensiv-Seminar

Arbeitszeitgestaltung neu denken

Schicht- und Dienstpläne:
Flexibel, modern, rechtssicher

Arbeitszeitgestaltung wird immer wichtiger: Zum einen als Schlüssel für zukunftssichere Einsatzplanung, zum anderen als attraktives Angebot an die Mitarbeitenden.

In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen des Arbeitszeitrechtes (Arbeitszeitgesetz), die tariflichen und betrieblichen Gestaltungsmöglichkeiten und die Instrumente für Mehrbedarfe und Reaktionsmöglichkeiten für Überhang und Unterdeckung kennen. Sie gestalten im Seminar eigene Modelle anhand einfacher praktischer Übungen. Die Betriebsverfassung wird ebenso berücksichtigt wie die arbeitsrechtlichen Aspekte und die aktuelle Rechtsprechung. KAPOVAZ, Schichtzuschläge, rollierende Schichtmodelle, die Debatte um die 4-Tage-Woche, Arbeitszeitkonten und die Wirkung von Kurzarbeit runden das umfangreiche, praxisbezogene Spektrum ab. Sie sind nach dem Seminar in der Lage, die Arbeitszeitmodelle im betrieblichen Umfeld zu gestalten.

  • 11.11.2025- 13.11.2025
  • Köln
  • 1.724,31 €


3-Tage Intensiv-Seminar

Betriebliche Suchtprävention

Alkohol und Sucht am Arbeitsplatz – wie gehen wir vor?

Suchtprobleme sind in jedem Betrieb latent vorhanden. Oft dauert es lange, bis sie deutlich sichtbar werden und noch länger, bis sie offen angesprochen werden. Suchtprobleme beeinträchtigen die Produktivität, die Arbeitssicherheit und das Arbeitsklima. Durch Wegschauen und Bagatellisierung im Betrieb steigt der Leidensdruck bei den Betroffenen. Das Suchtverhalten wird mit der Zeit zu einer ausgeprägten Gewohnheit und Sucht. Wir arbeiten mit Fallbeispielen aus der Praxis.

Auf den Punkt gebracht:

In diesem Intensiv-Seminar lernen Sie, wie man Suchtprobleme richtig erkennt. Sie erfahren, wie Sie sich selbst vor Sucht und Überlastung schützen, und lernen Werkzeuge kennen, um in jeder Situation richtig handeln zu können.

  • 12.08.2025- 15.08.2025
  • Seewiesen
  • 1.962,31 €
4 weitere Termine

Sie lernen in komprimierter Form, welche Beteiligungsrechte Sie in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten haben und wie Sie diese kompetent wahrnehmen und durchsetzen können. Sie werden außerdem mit der Organisation und Geschäftsführung des Betriebsrats vertraut gemacht.

Webinar

  • 13.05.2025- 24.07.2025
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  • 1.700,00 €
9 weitere Termine

Der Online IHK-Zertifikatslehrgang „Fachkraft für Personalwesen (IHK)“ richtet sich an Interessierte, die über wenig oder keine Erfahrungen im Bereich Personalwesen verfügen und neue Aufgaben in der Personalabteilung übernehmen möchten.

  • 12.11.2025- 13.11.2025
  • Aukrug
  • 950,00 €


Die Teilnehmer erhalten das für effiziente Führungsverhaltensweisen notwendige arbeitsrechtliche Wissen. Sie beherrschen die in der täglichen Praxis immer wieder vorkommenden klassischen Problemfälle wie Fragen des Weisungsrechts, der Reaktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten, Schlechtleistung der Mitarbeiter, die Beteiligung des Betriebsrats bei Umsetzung, Versetzung, Überstundenanordnung, Mitarbeiterbeschwerden

  • 13.11.2025
  • Hamburg
  • 1.094,80 €


Mobiles Arbeiten hat Konjunktur – auch ohne Pandemie und Homeoffice-Pflicht. Der Trend zum mobilen Arbeiten ist ungebrochen, das Büro scheint ausgedient zu haben. Mobiles Arbeiten gehört heute zum Standardrepertoire moderner Arbeitsbedingungen. Vielfach unbekannt sind aber nach wie vor die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Homeoffice-Tätigkeit. Dieses Seminar vermittelt Ihnen die (Gestaltungs-)Möglichkeiten und Grenzen einer Mobilisierung Ihrer Belegschaft, erläutert Ihnen die rechtlich relevanten Punkte und gibt Ihnen anhand von Checklisten und Praxisbeispielen Tipps und Tricks bei der Umsetzung mit.
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