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Betriebssicherheitsverordnung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Betriebssicherheitsverordnung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 589 Schulungen (mit 3.749 Terminen) zum Thema Betriebssicherheitsverordnung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage

  • 08.12.2026- 09.12.2026
  • Köln
  • 1.570,80 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.


16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 14.12.2026- 15.12.2026
  • München
  • 1.570,80 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.


16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 09.11.2026- 10.11.2026
  • Stuttgart
  • 1.570,80 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.


16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 21.10.2026- 22.10.2026
  • Köln
  • 1.570,80 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.


16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

  • 18.11.2026- 19.11.2026
  • Magdeburg
  • 916,30 €
7 weitere Termine

nach DGUV Grundsatz 309-001

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 529,55 €
1 weiterer Termin

64-120 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen Webinar zur praxisnahen Umsetzung der BetrSichV und des nachgeordneten Regelwerks

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


03-102 - Sicheres Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen Besondere Anforderungen an die Absturzsicherung

Webinar

  • 19.10.2026- 20.10.2026
  • online
  • 1.237,60 €
27 weitere Termine

gemäß § 37 DGUV Vorschrift 68

Webinar

  • 12.03.2027
  • online
  • 785,40 €
12 weitere Termine

Jahresunterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 267,75 €


Beim Umgang mit Schaummitteln herrscht bei vielen Feuerwehren und Brandschutzverantwortlichen große Unsicherheit. Immer wieder geraten bestimmte Inhaltsstoffe aufgrund neuer Erkenntnisse hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit für die Umwelt in die Kritik oder es ändern sich die Grenzwerte einzelner chemischen Bestandteile. Viele übersehen auch, dass die Schaummittel nur eine bestimmte zeitliche Lagerfähigkeit haben.
Grundsätzlich gilt, dass hierbei sämtliche Regeln für Gefahrstoffe (Lagerung und Gebrauch) und Gefahrgut (Transport, Ladungssicherung) gelten. Innerbetrieblich sind dies insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (inkl. Gefährdungsanalyse), das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Dabei macht die Rechtsprechung keinen wesentlichen Unterschied zwischen Freiwilliger oder Berufsfeuerwehr.
Jeder Betreiber einer Schaumlöschanlage war (und ist) gehalten, sein Schaummittel auf verdächtige PFAS analysieren zu lassen. Wann muss das Schaummittel ausgetauscht werden und wie bekommt man die Rückstände aus den Löschanlagen heraus?
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