Betriebssicherheitsverordnung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Betriebssicherheitsverordnung SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
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Verantwortliche technische Führungskraft (VTFK)
- Termin auf Anfrage
- auf Anfrage
- 08.12.2026- 09.12.2026
- Köln
- 1.570,80 €
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.
Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD
- 14.12.2026- 15.12.2026
- München
- 1.570,80 €
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.
Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD
- 09.11.2026- 10.11.2026
- Stuttgart
- 1.570,80 €
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.
Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD
- 21.10.2026- 22.10.2026
- Köln
- 1.570,80 €
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.
Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD
Befähigte Person zur Prüfung von Brücken- und Portalkranen
- 18.11.2026- 19.11.2026
- Magdeburg
- 916,30 €
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 529,55 €
Sicheres Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen
- Termin auf Anfrage
- auf Anfrage
Webinar
Befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen
- 19.10.2026- 20.10.2026
- online
- 1.237,60 €
Webinar
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Fortbildung
- 12.03.2027
- online
- 785,40 €
PFAS-Verbot in Schaumlöschmitteln - Online-Live-Seminar, Dauer 2 Stunden
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 267,75 €
Grundsätzlich gilt, dass hierbei sämtliche Regeln für Gefahrstoffe (Lagerung und Gebrauch) und Gefahrgut (Transport, Ladungssicherung) gelten. Innerbetrieblich sind dies insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (inkl. Gefährdungsanalyse), das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Dabei macht die Rechtsprechung keinen wesentlichen Unterschied zwischen Freiwilliger oder Berufsfeuerwehr.
Jeder Betreiber einer Schaumlöschanlage war (und ist) gehalten, sein Schaummittel auf verdächtige PFAS analysieren zu lassen. Wann muss das Schaummittel ausgetauscht werden und wie bekommt man die Rückstände aus den Löschanlagen heraus?
