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Betriebssicherheitsverordnung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Betriebssicherheitsverordnung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 589 Schulungen (mit 3.749 Terminen) zum Thema Betriebssicherheitsverordnung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 28.10.2026- 29.10.2026
  • Sulzbach
  • 1.426,81 €
12 weitere Termine

Webinar

  • 30.11.2026
  • online
  • 827,05 €


1-Tag Intensiv-Seminar

Erwerb der Fachkunde für die Übernahme von Anlagen- und Arbeitsverantwortung nach VDE

DIN VDE 0105-100 verstehen und anwenden: Rolle und Aufgaben des Anlagenverantwortlichen und Arbeitsverantwortlichen

Während der Arbeiten an elektrischen Anlagen muss es einen Anlagenverantwortlichen (ANLV) geben. Dieser übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der elektrischen Anlage, die zur Arbeitsstelle gehört.

Die unmittelbare Verantwortung an der Arbeitsstelle für die Durchführung einer Arbeit trägt der Arbeitsverantwortliche (ARBV). Dieser ist verantwortlich für das Einhalten der Sicherheitsvorschriften.

In diesem Seminar erfahren Sie praxisnah, wie Sie Ihre Fach- und Aufsichtsverantwortung als Anlagenverantwortlicher und Arbeitsverantwortlicher nach der Norm DIN VDE 0105-100, dem zentralen Regelwerk für alle Elektrofachkräfte, rechtskonfrom wahrnehmen – inkl. Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3. Sie erhalten praxisorientierte Umsetzungstipps und klare Handlungsempfehlungen für Ihren Verantwortungsbereich – eine unverzichtbare Weiterbildung für alle Elektrofachkräfte, denen sicherer Anlagenbetrieb und gesetzeskonformes Handeln am Herzen liegt.

  • firmenintern
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


Die Durchführung von Schalthandlungen an Hochspannungsanlagen bringt erhebliche elektrische Gefährdungen mit sich und darf nur von entsprechend qualifizierten Personen übernommen werden. Diese Basisschulung zur Schaltbefähigung vermittelt die erforderlichen theoretischen Grundlagen, um das sichere und normgerechte Schalten an Hochspannungsanlagen zu erlernen – in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN 50110-1, der DGUV Vorschrift 3, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Im Mittelpunkt stehen die organisatorischen und technischen Voraussetzungen, die bei der Planung und Durchführung einer Schalthandlung zwingend einzuhalten sind. Teilnehmende lernen die relevanten Vorschriften kennen, erwerben Wissen über Schutzmaßnahmen, den Aufbau und Betrieb von Hochspannungsanlagen sowie über die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und sicherheitsrelevante Ausstattungen wie Erdungs- und Kurzschlusseinrichtungen.
Die Basisschulung ist modular aufgebaut und bildet die Grundlage für die spätere praktische Unterweisung im eigenen Netz- oder Anlagenbereich. Sie dient somit als Voraussetzung für den Erwerb einer Schaltberechtigung und legt den Grundstein für das sichere Arbeiten im Bereich der Hochspannungstechnik.

Webinar

  • 30.10.2026
  • online
  • 702,10 €
5 weitere Termine

Aktuelles Praxiswissen, Erfahrungsaustausch und Neuerungen

  • 02.06.2027- 03.06.2027
  • Stuttgart
  • 1.618,40 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
Bei der Buchung beider Lehrgänge erhalten Sie einen Rabatt, siehe
Kombinationsangebote.

14,3 Unterrichtseinheiten bzw. 10,7 Zeitstunden gemäß IDD
Der Lehrgang beginnt um 10.00 Uhr und endet um ca. 15.00 Uhr.

* DGUV-Information 205-026

  • 20.10.2026
  • Sulzbach
  • 534,31 €
7 weitere Termine

03-178 - Fortbildung der zur Prüfung befähigten Person für die Prüfung von Leitern, Tritten, Steigleitern, Roll- / Fahrgerüsten und Gerüsten Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde

  • 11.10.2027- 12.10.2027
  • Hürth
  • 821,10 €



Ausbildung zur befähigten Person zur Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635 und unter Berücksichtigung der DGUV Information 208-061

In diesem Seminar lernen Sie praxisorientiert alle erforderlichen Kenntnisse um die vorgeschriebene Prüfung von Regalanlagen durchführen zu können. Die Ausbildung zur „Befähigten Person“ ehemals „Sachkundiger“ genannt stützt sich auf die Grundlage der DIN EN 15635. Das Seminar unterstützt Sie in Ihrem Unternehmen mehr Aufgaben selbst umsetzen zu können und so Kosten einsparen zu können.

  • 01.07.2027- 02.07.2027
  • Köln
  • 1.618,40 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
Bei der Buchung beider Lehrgänge erhalten Sie einen Rabatt, siehe
Kombinationsangebote.

14,3 Unterrichtseinheiten bzw. 10,7 Zeitstunden gemäß IDD
Der Lehrgang beginnt um 10.00 Uhr und endet um ca. 15.00 Uhr.

* DGUV-Information 205-026

  • 01.09.2027- 02.09.2027
  • Köln
  • 1.618,40 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
Bei der Buchung beider Lehrgänge erhalten Sie einen Rabatt, siehe
Kombinationsangebote.

14,3 Unterrichtseinheiten bzw. 10,7 Zeitstunden gemäß IDD
Der Lehrgang beginnt um 10.00 Uhr und endet um ca. 15.00 Uhr.

* DGUV-Information 205-026

  • 17.02.2027- 18.02.2027
  • Köln
  • 1.618,40 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
Bei der Buchung beider Lehrgänge erhalten Sie einen Rabatt, siehe
Kombinationsangebote.

14,3 Unterrichtseinheiten bzw. 10,7 Zeitstunden gemäß IDD
Der Lehrgang beginnt um 10.00 Uhr und endet um ca. 15.00 Uhr.

* DGUV-Information 205-026

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 351,05 €
1 weiterer Termin

05-531 - Zur Prüfung befähigte Person von Schultafeln gemäß DGUV Information 202 021 Vermittlung der erforderlichen Prüffachkunde
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