Betriebssicherheitsverordnung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Betriebssicherheitsverordnung SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 587 Schulungen (mit 3.736 Terminen) zum Thema Betriebssicherheitsverordnung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Verantwortliche technische Führungskraft (VTFK)
- 28.10.2026- 29.10.2026
- Sulzbach
- 1.426,81 €
Webinar
Explosionsschutz Grundlagen - Unterweisung im Explosionsschutz.
- 02.11.2026
- online
- 1.005,55 €
Webinar
Betrieb elektrischer Anlagen gemäß DIN VDE 0105 / 0105-1.
- 16.11.2026
- online
- 1.005,55 €
- 02.11.2026- 13.11.2026
- Lauchhammer
- 2.565,00 €
Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und toren
- 07.07.2027
- Köln
- 892,50 €
Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.
Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und toren
- 20.04.2027
- Hamburg
- 892,50 €
Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.
Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und toren
- 08.03.2027
- Köln
- 892,50 €
Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.
- 29.10.2026- 30.10.2026
- Cottbus
- 1.112,65 €
Befähigte Person zur Prüfung von ortsfesten Hebebühnen
- 06.11.2026
- Bad Zwischenahn
- 725,90 €
Webinar
Fachkundige Person Gefährdungsbeurteilung in der Elektrotechnik.
- 09.11.2026
- online
- 1.005,55 €
Webinar
Befähigte Person zur Prüfung von Stetigförderern.
- 16.02.2027- 17.02.2027
- online
- 1.065,05 €
