Betriebssicherheitsverordnung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Betriebssicherheitsverordnung SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 532 Schulungen (mit 2.774 Terminen) zum Thema Betriebssicherheitsverordnung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Verantwortliche technische Führungskraft (VTFK)
- 24.06.2026- 25.06.2026
- Hattingen
- 1.303,05 €
Webinar
- 20.08.2026
- online
- 351,05 €
Webinar
UPDATE Gefahrstoffverordnung - Online-Live-Seminar, Dauer 1 Tag
- 23.06.2026
- online
- 827,05 €
744,35 €
Im Dezember wurde die neue GefStoffV veröffentlicht: Sie besagt, dass sich alle Betriebe, die mit krebserzeugenden Gefahrstoffen arbeiten, künftig ein „Ampel-Prinzip“ zur Risikobewertung anwenden müssen. Diese Regelung ist nun rechtlich bindend in die neue Gefahrstoffverordnung integriert. Das „Ampel-Prinzip“ ordnet alle Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen einem Risikobereich zu: Arbeitgeber müssen Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefährdung festzulegen. Je höher das Risiko, desto umfangreicher müssen die Maßnahmen sein.
Nun müssen sich Unternehmen informieren, was nach wie vor in der GefStoffV wichtig ist, was diese Neuerungen konkret für sie und ihre Mitarbeitenden bedeuten und wie diese bestmöglich umgesetzt werden können.
- Termin auf Anfrage
- auf Anfrage
Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen - Fachkunde für Gefahrstoffbeauftragte (Modul 2a)
- 03.11.2026- 04.11.2026
- Bad Oeynhausen
- 1.654,10 €
In Zusammenarbeit mit dem Haus der Technik e. V.
- Termin auf Anfrage
- auf Anfrage
- 12.08.2026- 13.08.2026
- Stuttgart
- 1.005,55 €
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 1.124,55 €
- Termin auf Anfrage
- auf Anfrage
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 493,85 €
Webinar
Brandschutz im Tanklager - TRGS 509
- 04.06.2026
- online
- 250,00 €
Neben den Bauordnungsrecht kommen viele brandschutzrelevante Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht. Soll ein Gebäude als Arbeitsstätte genutzt werden, was ausgenommen bei Wohngebäuden bei allen anderen Gebäudetypen der Fall sein wird, müssen auch diese Anforderungen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich sollte es der Anspruch sein, dass im Rahmen des Planungsprozesses von Arbeitsstätten alle Anforderungen bzgl. des Brandschutzes, unabhängig des Rechtsgebietes, berücksichtigt werden. Nur dadurch kann vermieden werden, dass nach Fertigstellung aufwendige Nachrüstungen oder Anpassungen erforderlich sind. Der Brandschutzplaner kann bei entsprechender Fachkunde den Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der frühzeitigen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Planungsprozess unterstützen. Dies stellt zwar keine Grundleistung für den Brandschutznachweis im Genehmigungsverfahren dar, ist aber im Sinne einer optimalen Beratung des Bauherren und einer guten Planung wünschenswert.
