Seminar - Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH
Wir führen die Weiterbildung nach dem bayerischen AVPfleWoqG durch. Die Einrichtungsleitung hat in ihrer Einrichtung gesetzliche, fachliche und wirtschaftliche Vorgaben zu beachten.
| Termin | Ort | Preis* | 
|---|---|---|
| 23.02.2026- 16.12.2027 | Rosenheim | 7.433,00 € | 
| 06.07.2026- 28.04.2028 | Rosenheim | 7.433,00 € | 
| 07.12.2026- 28.09.2028 | Rosenheim | 7.433,00 € | 
Leitung einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung im Bereich der Pflege älterer Menschen
Die Gesamtweiterbildung zur Einrichtungsleitung nach der Ausführungsverordnung Pflege-Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) vermittelt Führungs- und Organisationswissen, um das Lebens- und Arbeitsumfeld der Bewohner*innen sowie der Mitarbeiter*innen günstig zu gestalten und die nach dem Gesetz damit verbundenen Leitungsaufgaben zu bewältigen. Als Leitung stehen Sie an der Schnittstelle von Wirtschaftlichkeit, Personalverantwortung und Qualitätssicherung. Unsere Weiterbildung ist staatlich anerkannt.
Um den Abschluss der Einrichtungsleitung nach AVPfleWoqG zu erhalten, ist es erforderlich, verschiedene Module zu absolvieren. Die Reihenfolge ist dabei nicht festgelegt. Dies bedeutet, dass es möglich ist mit unterschiedlichen Modulen zu starten und die noch fehlenden Module im Anschluss zu belegen, so dass am Ende alle 912 Unterrichtseinheiten absolviert worden sind. Sie können also die Module der PDL-Basisweiterbildung, der PDL-Aufbauweiterbildung und die Aufbaumodule zur Einrichtungsleitung in beliebiger Reihenfolge absolvieren.
Ein späterer Einstieg in einen vor kurzem gestarteten, hier nicht mehr angezeigten Lehrgang, ist möglich! Bitte sprechen Sie uns an.
Inhalte
Unsere Weiterbildung enthält auch Online-Module, sowie Selbstlerneinheiten anhand von Skripten.
Anrechenbare Qualifikationen
Praktikum
im Umfang von 40 Stunden. Eine Anrechnung bereits erfolgter Praxis ist möglich.
Prüfung
Jedes Modul wird mit einer Fallbearbeitung abgeschlossen. Die Abschlussprüfung besteht aus einer Projektarbeit, der Präsentation und einem Abschlusskolloquium.
Sie erwerben die Kompetenz für die
Wir unterstützen Sie beim Aufbau der erforderlichen Sozial- und Selbstkompetenz.
An der Weiterbildung kann teilnehmen, wer über ein Studium oder eine Berufsausbildung gemäß §17 Abs. 1 Nr. 1 verfügt. Auf Antrag der Weiterbildungseinrichtung können auch Personen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, zur Weiterbildung zulassen, wenn für diese Personen vergleichbare Qualifikationen nachgewiesen werden können.