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Familienzuschlag im öffentlichen Dienst

Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.

Bezügesachbearbeiter:innen im öffentlichen Dienst – insbesondere für Besoldung und Versorgung – werden tagtäglich mit einer Vielzahl von Problemen im Bereich der Gewährung von Familienzuschlägen konfrontiert, können aber deren Lösung nicht unmittelbar aus gesetzlichen und tariflichen Vorschriften oder Kommentaren ableiten.

Die häufigsten Problemfelder können nur von Sachbearbeitenden vor Ort gelöst werden, weil nur ihnen diese Spezialmaterie mit ihren diversen Entwicklungsstadien bekannt ist. Wie die Praxis zeigt, laufen die maßgeblichen Informationen regelmäßig nur auf dieser Ebene zusammen – so zum Beispiel der Anspruch wegen Haushaltsaufnahme einer anderen Person, etwa einem Kind.

Unser Seminar vermittelt nicht nur Informationen, sondern zeigt Zusammenhänge auf und weckt Verständnis für das komplizierte Ineinandergreifen unterschiedlicher Rechtsbedürfnisse und Regelungen. Selbstverständlich werden auch gesetzgeberische Änderungen  im Seminar eingehend erörtert.

Auch die Tarifverträge im öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L) stellen Bezügesachbearbeiter:innen vor neue Fragen. Wie wirken sich beispielsweise die Besitzstandsregelungen auf bestehende und zukünftige Konkurrenzen mit beamteten Familienangehörigen bzw. Ruhestandsbeamten aus? Diese und weitere Probleme wollen wir sachgerecht und zügig lösen. 

Termin Ort Preis*
13.11.2024 Wuppertal 515,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Anspruchs­vor­aus­set­zungen für die familienpolitischen Bestandteile in den Bezügen der Beamten und Ruhe­standsbeamten im öffentlichen Dienst

Beginn und Ende der Anspruchs­dauer nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG bzw. § 43 Abs. 1 Nr. 4 LBesG NRW

  • Aufnahme anderer Personen (z.B. Kinder) in den Haushalt

  • Ermittlung der „eigenen Mittel” der aufgenommenen Personen (soweit auf Grund gesetz­ge­be­ri­scher Maß­nahmen noch relevant)

Koppelungen mit Kindergeldanspruch beim Kinder­anteil

Erkennen und Lösen schwieriger Konkurrenzfälle

  • bei Ehegatten

  • bei Kindern

  • bei aufgenommenen Personen und gleich­ge­schlecht­lichen Lebenspartnerschaften

Auswir­kungen von Teilzeit­arbeit auf die Höhe

Wann ist der Ehegatte bzw. die andere anspruchs­be­rech­tigte Person im „öffentlichen Dienst” beschäftigt?

Wann ist ein privater „sonstiger Arbeit­geber” dem öffentlichen Dienst gleich­ge­stellt?

Darstellung der Problematiken

  • mit den „Gegenkonkurrenzregelungen”

Überleitung von Beschäftigten in den TVöD / TV-Land

  • Infor­mation über das Schicksal der familienbezogenen Bestandteile

  • Übergangs­regeln für Besitz­stände - insbe­sondere Kinder­anteile

  • Auswir­kungen auf die Konkurrenzregelungen bei Beamten und Landes-/BAT-Beschäftigten

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