Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
OPTIONAL Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
1. Teil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Rechtsbewusstes Handeln
- Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht inkl. Datenschutz
- Umweltschutzrecht
Betriebswirtschaftliches Handeln
- Ökonomische Handlungsprinzipien
- Organisationsentwicklung
- KVP
- Kostenrechnen
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Informations- und Kommunikationsformen
- Planungstechniken und Analysemethoden
- Projektmanagement
- Technische Unterlagen
- Prozess- und Produktionsdaten
Zusammenarbeit im Betrieb
- Sozialverhalten/Gruppenverhalten
- Führungstechniken und -methoden
- Kommunikation und Kooperation
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Chemische Grundlagen
- Angewandte Physik
- Grundlagen der Statistik
- Elektrotechnik
2. Teil: Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich Technik
- Automatisierungs- und Informationstechnik
Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich Führung und Personal
- Personalführung und -entwicklung
- Qualitätsmanagement inkl. FMEA
Abschlussbeschreibung
Aufzeichnungen
Der Kurs findet komplett live online statt. Unsere Erfahrung zeigt, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Termine live teilnehmen sollten, um den gewünschten Lernerfolg zu erzielen. Es besteht die Möglichkeit 30% der Unterrichtseinheiten via Aufzeichnung nachzuarbeiten. Die Aufzeichnungen sind nicht Vertragsbestandteil. Sie können ausnahmsweise, ohne Rechtsanspruch und jederzeit löschbar bereitgestellt werden. Der Kurs ist nicht als Selbstlernprodukt nutzbar.
Finanzielle Förderung
Dieser Lehrgang ist über das Aufstiegs-BAföG förderfähig. Weitere Informationen dazu finden Sie https://ihk-weiterbildung.de/bildungsangebote/lehrgaenge-mit-ihk-pruefung/finanzielle-foerderung-der-weiterbildung/.
Weiterbildungsformat
Der berufsbegleitende Unterricht findet in der Regel ein- bis dreimal wöchentlich an Abenden unter der Woche sowie samstags tagsüber statt.
Kooperationspartner
Dieses Online-Weiterbildungsangebot wird über die E-Learningplattform didaris bereitgestellt. Zur Einrichtung des User-Accounts und Zusendung von Lehrgangsunterlagen übermitteln wir Name, Anschrift, Email-Adresse der Teilnehmenden an didaris. In diesem Zusammenhang wird auch die Telefonnummer zur Klärung der technischen Fragen übermittelt.
Technische Voraussetzungen
- PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)
- mindestens Microsoft Windows 10 oder
- macOS 11 oder
- Android 10 oder
- iOS 11 oder
- iPadOS 13
- Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
- Webcam
- Internetzugang mit mind.
- 2 Mbps im Download und
- 1 Mbps im Upload
Ablauf
Der Kurs wird vollständig online durchgeführt, die Abschlussprüfung erfolgt jedoch in Präsenz bei der zuständigen IHK. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob Sie die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Online-Unterricht erfüllen.
Bildungsurlaub
Für dieses Weiterbildungsangebot kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub beantragt werden. Ob ein Anspruch besteht, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab. In der Regel umfasst Bildungsurlaub bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr bei fortgezahltem Arbeitsentgelt. Bitte beachten Sie die geltenden Regularien und besprechen Sie diese sowie die betrieblichen Anforderungen im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
848 Stunden
Ziele/Bildungsabschluss:
IHK-Prüfungszeugnis / Gepr. Industriemeister Elektrotechnik
Material:
zuzüglich 200,00 € Literaturkosten, 118,00 € IHK-Zulassungsgebühr, 775,00 € IHK-Prüfungsgebühr
Förderung:
Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein
Zielgruppe:
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung und zum Antrag auf Zulassung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Besuch eines Lehrgangs keine Voraussetzung für die Zulassung zur IHK-Weiterbildungsprüfung ist. Umgekehrt begründet die Teilnahme an einem Lehrgang keinen Anspruch auf eine Prüfungszulassung.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, bereits vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme bei der IHK einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. So können Sie frühzeitig sicherstellen, dass Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung bei derjenigen IHK gestellt werden muss, bei der Sie auch die Prüfung ablegen möchten, vorausgesetzt, diese Kammer bietet die entsprechende Prüfung an. Die Prüfung kann bei der Industrie und Handelskammer Ihres Wohnorts, des Sitzes Ihres Arbeitgebers oder des Sitzes Ihres Bildungsträgers abgelegt werden. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer zuständigen Kammer. Weitere Informationen dazu sowie den Zulassungsantrag bei der IHK Heilbronn-Franken finden Sie https://www.ihk.de/heilbronn-franken/produktmarken/bildung/pruefung/informationen-zur-pruefung-in-der-weiterbildung/fortbildungs-infocenter-6456702?shortUrl=%2Ffbi.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Zulassungs- und Prüfungsgebühren je nach IHK variieren. Informationen zu den jeweils gültigen Gebühren erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Industrie und Handelskammer. Die Gebühren der IHK Heilbronn-Franken können Sie https://www.ihk.de/heilbronn-franken/servicemarken/ueber-uns/beitraege-gebuehren/gebuehrenordnung-und-gebuehrentarif-4721694 einsehen.
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen
Der Industriemeister Elektrotechnik besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt sind die Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen und der zweite Abschnitt sind die Handlungsspezifische Qualifikationen.
Die Zulassungsvoraussetzung wird in einerhttps://www.bmftr.bund.de/DE/Ministerium/Fortbildungsordnungen/fortbildungsordnungen_node.html festgelegt.
An der Fortbildungsprüfung kann man grundsätzlich teilnehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den
Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Wir empfehlen, den Antrag auf Prüfung der Zulassung vor dem Lehrgangsstart zu stellen.
Seminarkennung:
72048D