Seminare
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Gepr. Industriemeister*in Chemie IHK

E-Learning - IHK-Zentrum für Weiterbildung GmbH

Finden Sie Ihren Karriereweg in der chemischen Industrie! An der Schnittstelle von Fertigung und Planung sowie Facharbeitern und Management sind Sie als Industriemeister dafür zuständig, Teams zu koordinieren und zu führen sowie die Organisation von Arbeitsabläufen im Rahmen chemischer Produktionsprozesse im Unternehmen zu steuern. Inklusive Ausbilderschein.

Termin Ort Preis*
07.10.2026- 15.09.2028 online 6.240,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Optional Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (AEVO)

1. Teil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Rechtsbewusstes Handeln
Betriebswirtschaftliches Handeln
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
Zusammenarbeit im Betrieb

2. Teil: Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich Chemische Produktion
- Verfahrenstechnik und Anlagentechnik
- Chemische Prozesse und Verfahren
- Prozessleittechnik

Handlungsbereich Führung, Organisation und Kommunikation
- Personalführung und -entwicklung
- Betriebliches Kostenwesen
- Verantwortliches Handeln im Betrieb
- Qualitätsmanagement
- Information und Kommunikation

Handlungsbereich Spezialisierungsgebiete
- Technologie

Hinweis: Als Spezialisierungsgebiet wird nur das Fach Technologie angeboten.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
980 Stunden
Ziele/Bildungsabschluss:
IHK-Prüfungszeugnis / Gepr. Industriemeister*in Chemie
Material:
zuzüglich 1206,00 € IHK-Prüfungsgebühr
Förderung:
Aufstiegs-BAföG
Zielgruppe:
Der Industriemeister Chemie besteht aus zwei Abschnitten. Der erste Abschnitt sind die Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen und der zweite Abschnitt sind die Handlungsspezifische Qualifikationen. Die Zulassungsvoraussetzungen werden in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.
https://www.gesetze-im-internet.de/chemindmeistprv_2004/

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
3. die bestandene Ausbildereignungsprüfung(AEVO).

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Gepr. Industriemeister - Fachrichtung Chemie gemäß § 1 Abs. 3 haben.

(4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zudem ist nach $ 2 Abs. 2 der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nach dem Berufsbildungsgesetz oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, ist nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.

Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. 3 der Verordnung folgende:
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses:
(...)
(3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie wahrnehmen zu können:

1. den Produktionsablauf überwachen, über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten, für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen, Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die notwendige Energieversorgung im Betrieb sichern, die Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten gestalten und bei der Einrichtung von Arbeitsstätten unter Beachtung entsprechender Vorschriften mitwirken, technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen, das An- und Abfahren von Anlagen organisieren und überwachen, den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung sicherstellen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe disponieren, bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte mitarbeiten und den kontinuierlichen Verbesserungsprozess mitgestalten,
2. die Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen planen und sich
an der Planung und Umsetzung neuer Produktionsprozesse beteiligen, Kostenpläne aufstellen sowie
die Kostenentwicklung und den wirtschaftlichen Ablauf steuern, bei der Auswahl und Beschaffung von Apparaten, Anlagen und Einrichtungen mitwirken, Qualitäts- und Quantitätsvorgaben planen und für die Einhaltung der Termine sorgen, die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und überwachen, die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten,
3. die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Abwägung ihrer individuellen Eignung, Kompetenz und Interessen zuordnen, sie zu selbständigem, verantwortlichem Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen, bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken, Arbeitsgruppen betreuen und moderieren, die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat fördern, die Beurteilung Einzelner und einer Gruppe durchführen und entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen veranlassen, die Innovationsbereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern, neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen, die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten, die Qualitätsmanagementziele kontinuierlich umsetzen sowie Qualitätsbewusstsein und Kundenorientierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern.

Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Seminarkennung:
79103D
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