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Immissionsschutz Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Immissionsschutz Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 80 Schulungen (mit 299 Terminen) zum Thema Immissionsschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 25.06.2025- 27.06.2025
  • Erding
  • 1.303,05 €
13 weitere Termine

01-143 - Umweltmanagementbeauftragter (TÜV) - Modul 2 Fachkunde zu den Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2015 - Lehrgang mit Abschlussprüfung und Zertifikat

Webinar

  • 10.11.2025
  • online
  • 1.065,05 €


Bei diesem Online-Seminar informieren wir Sie kompakt und tagesaktuell über anstehende Neuerungen im Immissionsschutz- und Störfallrecht auf europäischer und nationaler Ebene. Diese Schulung erfüllt die Voraussetzungen einer Fortbildung für Immissionsschutzbeauftragte und ist bundesweit staatlich anerkannt.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 493,85 €


63-193 - Aktuelles und Neuerungen zur 42. BImSchV mit der VDI 2047 und der VDI 3679 Webinar als Fortbildung zum Fachkundeerhalt von Verdunstungskühlanlagen

  • 25.06.2025
  • Hannover
  • 714,00 €
1 weiterer Termin

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV

  • 11.06.2025
  • Düsseldorf
  • 1.184,05 €


Sie als Umweltbeauftragte tragen eine große Verantwortung: Sie sollen die Einhaltung der Umweltvorschriften durch Ihr Unternehmen gewährleisten und somit sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Risiken für alle Beteiligten minimieren. Dieses Seminar sensibilisiert Sie für aktuelle Entwicklungen im Umwelt- und Strafrecht und hilft Ihnen, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Webinar

  • 12.05.2025- 15.05.2025
  • online
  • 1.249,50 €
3 weitere Termine

Behördlich bundesweit anerkannter Fachkundelehrgang gemäß § 9 EfbV und §§ 4,5 AbfAEV, §§ 53, 54 KrWG

Verantwortliche Personen von Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle einsammeln, befördern, lagern oder behandeln sowie Abfallerzeuger, bei denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen, benötigen die Fachkunde nach EfbV § 9 bzw. AbfAEV §§ 4 und 5.

Unser Fachkundelehrgang vermittelt Ihnen das notwendige fachliche Wissen, um Ihre Aufgaben und Pflichten fachkundig und gesetzeskonform wahrnehmen zu können.

  • 14.05.2025
  • Rostock
  • 714,00 €
13 weitere Termine

Behördlich anerkannt nach § 9 der 5. BImSchV

  • 05.05.2025- 06.05.2025
  • Berlin
  • 743,75 €
3 weitere Termine

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang

Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie Beförderer und Entsorgungs(fach)betriebe haben gemäß den Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie Deponieverordnung (DepV) die Pflicht, ihre Mitarbeiter und verantwortlichen Personen regelmäßig fortzubilden.

Die Fortbildung für Efb-Verantwortliche und Betriebsbeauftragte für Abfall ist nach § 9 EfbV/AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre und die Fortbildung für Beförderer/Transporteure ist nach § 5 AbfAEV mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben. Dieser Lehrgang deckt die §§ 53, 54 KrWG ab.

Auch für die Leitung von Deponien verantwortliche Personen müssen regelmäßig an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.

Der zweitägige, bundesweit behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Zudem werden Sie kompetent über die aktuellen Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung im Umwelt- und Entsorgungsbereich informiert und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens angemessen zu berücksichtigen.

  • 17.06.2025
  • Köln
  • 827,05 €


Sachverständige im Sinne von § 29a BImSchG werden auf Grundlage von § 29b BImSchG von den zuständigen Landesbehörden (bekanntgebende Stellen) nach den Vorgaben der 41. BImSchV bekannt gegeben. Gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 7b der 41. BImSchV sind die bekannt gegebenen Sachverständigen dazu verpflichtet, alle zwei Jahre an einer vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) autorisierten Veranstaltung für den Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilzunehmen.
Die Sachverständigen sind dazu verpflichtet, den zuständigen Behörden über jede durchgeführte Prüfung einen Bericht nach behördlichen Vorgaben vorzulegen, in dem eine Zusammenfassung der bei der jeweiligen Prüfung festgestellten bedeutsamen Mängel sowie eine Zusammenfassung der grundlegenden Folgerungen für die Verbesserung der Anlagensicherheit, einschließlich Störfallvorsorge, enthalten ist. Diese Erfahrungsberichte werden ausgewertet und bilden die Grundlage für die Konzeption der Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch der Sachverständigen.
Für die Teilnahme am Meinungs- und Erfahrungsaustausch erhalten alle Teilnehmenden am Ende der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung. Die Teilnehmerzahl ist auf höchstens 50 begrenzt. Die Teilnahmeliste wird dem BMU nach dem jeweiligen Meinungs- und Erfahrungsaustausch zugeleitet.
Weiterbildungsmaßnahme nach IDD
Diese Fachtagung erfüllt die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV, und umfasst 6 Zeitstunden.
Anerkennungen
Beantragt als Meinungs- und Erfahrungsaustausch für Sachverständige im Sinne von § 29a BImSchG und als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß 5. BImSchV.

Webinar

  • 07.05.2025- 08.05.2025
  • online
  • 654,50 €
5 weitere Termine

Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang

Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie Beförderer und Entsorgungs(fach)betriebe haben gemäß den Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie Deponieverordnung (DepV) die Pflicht, ihre Mitarbeiter und verantwortlichen Personen regelmäßig fortzubilden.

Die Fortbildung für Efb-Verantwortliche und Betriebsbeauftragte für Abfall ist nach § 9 EfbV/AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre und die Fortbildung für Beförderer/Transporteure ist nach § 5 AbfAEV mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben. Dieser Lehrgang deckt die §§ 53, 54 KrWG ab.

Auch für die Leitung von Deponien verantwortliche Personen müssen regelmäßig an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.

Der zweitägige, bundesweit behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Zudem werden Sie kompetent über die aktuellen Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung im Umwelt- und Entsorgungsbereich informiert und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens angemessen zu berücksichtigen.

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