Seminar - Deutsche Gesellschaft für Personalwesen e.V.
Führen durch Zielvereinbarungen bedeutet – als „moderne“ Form der Delegation – die Vereinbarung anzustrebender Arbeits- und Verhaltensergebnisse und damit die Übertragung der dazu nötigen Kompetenzen und Verantwortungen an die Mitarbeiter*innen. Gegenstand der Vereinbarung sind die Ziele und die Zielkontrolle, nicht aber die Wege zur Zielerreichung.
Der TVöD sieht unter anderem die Zielvereinbarung (§ 18 TVöD) als eine Methode zur Festlegung des variablen Anteils des Entgeltes vor. Vor diesem Hintergrund erhält das Thema „Zielvereinbarung“ und insbesondere das Zielvereinbarungsgespräch einen neuen Stellenwert in der Zusammenarbeit zwischen Führungskraft und Mitarbeiter*in. Die entstehenden motivationspsychologischen Herausforderungen und Konfliktpotenziale erfordern eine professionelle Gesprächsführung.
In dieser Veranstaltung analysieren die Teilnehmenden den Prozess der Zielvereinbarung und -kontrolle. Darüber hinaus wird der Grad der Zielerreichung als Kriterium für Prämiengestaltung herausgestellt.
Termin | Ort | Preis* |
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auf Anfrage | Berlin | auf Anfrage |
auf Anfrage | Leipzig | auf Anfrage |
auf Anfrage | Hannover | auf Anfrage |
auf Anfrage | Düsseldorf | auf Anfrage |
firmenintern | auf Anfrage | auf Anfrage |
Führungskräfte