Waren mit Präferenzursprung aus der Europäischen Union genießen in den meisten Regionen der Welt Zollvergünstigungen, in vielen Ländern können EU-Waren sogar zollfrei eingeführt werden. Damit sind Zollpräferenzen wichtige Exportförderungsmittel. Um diese Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen, müssen Exporteure die einschlägigen Ursprungsregeln kennen, diese erfüllen und revisionssicher dokumentieren. Alle Neuerungen des Unionszollkodex, die bis zum Seminartag bekannt sind und Themen des Seminars betreffen, werden behandelt.
- Die Lieferantenerklärung als Nachweis über den präferenziellen Warenursprung - Abgrenzung der Lieferantenerklärung zur Ursprungserklärung und zur EUR.1 - Lieferantenerklärungen für Lohnleistungen - Übersicht über die Zollpräferenzabkommen der EU: welche Länder dürfen in Lieferantenerklärungen aufgeführt werden - Das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich - Ursprungsregeln im Überblick: Minimalbehandlungen, Positionswechsel, Wertregeln, gemischte Regeln, Verarbeitungsregeln - Die neuen PEM-Ursprungsregeln seit 01.01.2026 - Prüfungen bei der Annahme von Lieferantenerklärungen (UZK) - Hinweise zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen - Typische Fehler bei Lieferantenerklärungen, Beispielfälle - Gestaltungsspielräume bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen - Nachprüfungen von Präferenzdokumenten durch die Zollverwaltung (INF.4)
Dauer/zeitlicher Ablauf:
4 Stunden
Ziele/Bildungsabschluss:
Teilnahmebescheinigung /
Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die regelmäßig mit Lieferantenerklärungen und Ursprungsnachweisen arbeiten und ihre Kenntnisse praxisnah vertiefen möchten: - Mitarbeiter aus Zoll-, Export- und Vertriebsabteilungen - Verantwortliche für Lieferantenerklärungen und Ursprungsnachweise - Fachkräfte aus Einkauf und Logistik
Seminarkennung:
1581_261_05
Anbieterinformationen
IHK-Zentrum für Weiterbildung GmbH
Frau Aylin Weberruß Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn
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