Webinar - TAE – Technische Akademie Esslingen
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie erfordert von Geschäftsleitungen im Gesundheitshandwerk die direkte Verantwortung für Informationssicherheit gemäß § 38 BSIG. In der Praxis fehlen häufig klare Strukturen zur Integration von Risikomanagement, Meldepflichten und technisch-organisatorischen Maßnahmen in bestehende Betriebsabläufe. Unzureichende Umsetzung kann zu Haftungsrisiken und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen.
Die Weiterbildung vermittelt die regulatorischen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie und deren konkrete Umsetzung im unternehmerischen Kontext des Gesundheitshandwerks. Sie ordnet die Rolle der Geschäftsleitung im Informationssicherheitsmanagement ein und zeigt, wie Risiken strukturiert gesteuert und überwacht werden. Der Fokus liegt auf auditfähigen Prozessen und der rechtskonformen Umsetzung gesetzlicher Pflichten.
Nach der Weiterbildung können Sie:
Hinweis: Die Schulung ist gemäß § 38 BSIG für Geschäftsleitungen verpflichtend und regelmäßig zu wiederholen.
Geschäftsführung, Werkstattleitung, fachliche Leitung (z. B. Handwerksmeister*i...
| Termin | Ort | Preis* |
|---|---|---|
| 30.09.2026 | online | 320,00 € |
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie erfordert von Geschäftsleitungen im Gesundheitshandwerk die direkte Verantwortung für Informationssicherheit gemäß § 38 BSIG. In der Praxis fehlen häufig klare Strukturen zur Integration von Risikomanagement, Meldepflichten und technisch-organisatorischen Maßnahmen in bestehende Betriebsabläufe. Unzureichende Umsetzung kann zu Haftungsrisiken und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen führen.
Die Weiterbildung vermittelt die regulatorischen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie und deren konkrete Umsetzung im unternehmerischen Kontext des Gesundheitshandwerks. Sie ordnet die Rolle der Geschäftsleitung im Informationssicherheitsmanagement ein und zeigt, wie Risiken strukturiert gesteuert und überwacht werden. Der Fokus liegt auf auditfähigen Prozessen und der rechtskonformen Umsetzung gesetzlicher Pflichten.
Nach der Weiterbildung können Sie:
Hinweis: Die Schulung ist gemäß § 38 BSIG für Geschäftsleitungen verpflichtend und regelmäßig zu wiederholen.
Die Weiterbildung vermittelt die regulatorischen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie und deren konkrete Umsetzung im unternehmerischen Kontext des Gesundheitshandwerks. Sie ordnet die Rolle der Geschäftsleitung im Informationssicherheitsmanagement ein und zeigt, wie Risiken strukturiert gesteuert und überwacht werden. Der Fokus liegt auf auditfähigen Prozessen und der rechtskonformen Umsetzung gesetzlicher Pflichten.
Nach der Weiterbildung können Sie:
Hinweis: Die Schulung ist gemäß § 38 BSIG für Geschäftsleitungen verpflichtend und regelmäßig zu wiederholen.