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Prozesstaktik im Arbeitsrecht

Seminar - DeutscheAnwaltAkademie GmbH

Diskutiert werden typische Konstellationen in arbeitsgerichtlichen Verfahren, in denen prozesstaktisches Verhalten entscheidend für den Erfolg ist. Der Referent wird anhand von Fallbeispielen typische arbeitsrechtliche Verfahrenskomplexe aus Sicht aller Verfahrensbeteiligten unter Diskussion verschiedener Lösungsansätze behandeln.
Termin Ort Preis*
16.10.2026 Stuttgart 429,59 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Mitglieder der Geschäftsführung, Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, Verbandsvertreter und -vertreterinnen und Personalleiter und Personalleiterinnen, die arbeitsrechtlich tätig sind und vor den Arbeitsgerichten auftreten. Es ist geeignet für die Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht.

Diskutiert werden typische Konstellationen in arbeitsgerichtlichen Verfahren, in denen prozesstaktisches Verhalten entscheidend für den Erfolg ist. Der Referent wird anhand von Fallbeispielen typische arbeitsrechtliche Verfahrenskomplexe aus Sicht aller Verfahrensbeteiligten unter Diskussion verschiedener Lösungsansätze behandeln.
Ziele/Bildungsabschluss:
Kündigungsschutzverfahren: Darlegungs- und Beweislast, Bedeutung und Möglichkeiten der Güteverhandlung, Verhalten im Kammertermin, Beweisaufnahme Beschäftigungsansprüche, Zwangsvollstreckung, Einstellung der Zwangsvollstreckung Entgeltansprüche: Bezifferung, Sonderprobleme, Provisionen und Zielvereinbarungen Nachvertragliche Wettbewerbsverbote Prozesstaktik bei Betriebsübergängen Prozesstaktik in Diskriminierungsfällen (Täter-Opfer-Unternehmen) Arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren Prozesstaktische Möglichkeiten beim Vergleich Arbeitsgerichtliches Verfahren und Sozialversicherungsrecht, insbesondere Sperrzeiten
Material:
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Mitglieder der Geschäftsführung, Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, Verbandsvertreter und -vertreterinnen und Personalleiter und Personalleiterinnen, die arbeitsrechtlich tätig sind und vor den Arbeitsgerichten auftreten. Es ist geeignet für die Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht.
Seminarkennung:
71060-26_3
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