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Sachnachträge bei öffentlichen Bauprojekten

Webinar - TAE – Technische Akademie Esslingen

Die Anforderungen an die Erstellung und Prüfung von Nachträgen aufgrund geänderter und zusätzlicher Leistungen (Sachnachträge) und die Revisionssicherung sind hoch und haben sich mit Blick auf § 650c BGB und den damit einhergehenden "tatsächlich erforderlichen Kosten” spätestens seit dem BGH-Urteil vom 08.08.2019 grundlegend geändert. Art und Aufbau einer Urkalkulation, Umlagekalkulation (EFB-Preis-Formblätter 221-223) spielen für spätere Sachnachträge eine zentrale Rolle für Auftragnehmer und Auftraggeber. 

Ziel des Seminars ist es, die wesentlichen Elemente der Gestaltung von Sachnachträgen bei öffentlichen Bauprojekten sowie ihre Grenzen kennen und anwenden zu lernen. Dies sowohl für deren Erstellung als auch der darauf anschließenden Prüfung: 

Von der Ur- und Umlagekalkulation der VHB Formblätter (EFB 221-223) bis hin zu baubetrieblichen Berechnungsmethoden, welche sich mit den sog. "tatsächlich erforderlichen Kosten" gem. § 650c BGB von der Preisermittlung gem. VOB und der sog. Korbion’schen Formel ("guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis") unterscheidet und sowohl in der Erstellung als auch Prüfung Spielräume zulässt.

Weitere Ziele der Weiterbildung:

Ausschreibungsunterlagen und Urkalkulation mit Blick auf Nachtragsgestaltung lesen und steuern lernen

Anforderungen öffentlicher Auftraggeber im Einklang mit den Bestimmungen aus § 650c BGB sowie ...

Termin Ort Preis*
09.11.2026 online 640,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Die Anforderungen an die Erstellung und Prüfung von Nachträgen aufgrund geänderter und zusätzlicher Leistungen (Sachnachträge) und die Revisionssicherung sind hoch und haben sich mit Blick auf § 650c BGB und den damit einhergehenden "tatsächlich erforderlichen Kosten” spätestens seit dem BGH-Urteil vom 08.08.2019 grundlegend geändert. Art und Aufbau einer Urkalkulation, Umlagekalkulation (EFB-Preis-Formblätter 221-223) spielen für spätere Sachnachträge eine zentrale Rolle für Auftragnehmer und Auftraggeber. 



Ziel des Seminars ist es, die wesentlichen Elemente der Gestaltung von Sachnachträgen bei öffentlichen Bauprojekten sowie ihre Grenzen kennen und anwenden zu lernen. Dies sowohl für deren Erstellung als auch der darauf anschließenden Prüfung: 

Von der Ur- und Umlagekalkulation der VHB Formblätter (EFB 221-223) bis hin zu baubetrieblichen Berechnungsmethoden, welche sich mit den sog. "tatsächlich erforderlichen Kosten" gem. § 650c BGB von der Preisermittlung gem. VOB und der sog. Korbion’schen Formel ("guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis") unterscheidet und sowohl in der Erstellung als auch Prüfung Spielräume zulässt.

Weitere Ziele der Weiterbildung:

  • Ausschreibungsunterlagen und Urkalkulation mit Blick auf Nachtragsgestaltung lesen und steuern lernen
  • Anforderungen öffentlicher Auftraggeber im Einklang mit den Bestimmungen aus § 650c BGB sowie den Bestimmungen der VOB kennen
  • Nachträge aufgrund geänderter und zusätzlicher Leistungen (Sachnachträge) revisionssicher aufstellen bzw. prüfen



Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg anerkannt.
Das Seminar ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen anerkannt.

Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für alle Fachrichtungen anerkannt.

Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tage
Ziele/Bildungsabschluss:

Ziel des Seminars ist es, die wesentlichen Elemente der Gestaltung von Sachnachträgen bei öffentlichen Bauprojekten sowie ihre Grenzen kennen und anwenden zu lernen. Dies sowohl für deren Erstellung als auch der darauf anschließenden Prüfung: 

Von der Ur- und Umlagekalkulation der VHB Formblätter (EFB 221-223) bis hin zu baubetrieblichen Berechnungsmethoden, welche sich mit den sog. "tatsächlich erforderlichen Kosten" gem. § 650c BGB von der Preisermittlung gem. VOB und der sog. Korbion’schen Formel ("guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis") unterscheidet und sowohl in der Erstellung als auch Prüfung Spielräume zulässt.

Weitere Ziele der Weiterbildung:

  • Ausschreibungsunterlagen und Urkalkulation mit Blick auf Nachtragsgestaltung lesen und steuern lernen
  • Anforderungen öffentlicher Auftraggeber im Einklang mit den Bestimmungen aus § 650c BGB sowie den Bestimmungen der VOB kennen
  • Nachträge aufgrund geänderter und zusätzlicher Leistungen (Sachnachträge) revisionssicher aufstellen bzw. prüfen
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