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Ausbildung zum Umweltbeauftragten – für Kompetenzen im betrieblichen Umweltschutz

Der Umgang mit Gefahrstoffen und im Arbeitsprozess produzierten Abfällen, aber auch die allgemein anfallende Lärm- oder Schmutzbelastung rücken immer mehr ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit. Dieser Umstand wirkt sich auch auf den wachsenden Umfang der umweltrechtlichen Regulierung aus. Gesetzliche Auflagen und Vorgaben werden im Unternehmen durch die eigenen Umweltmanagementbeauftragten umgesetzt. Ein Lehrgang zum Umweltbeauftragten mobilisiert bestehende Ressourcen im Unternehmen und wirkt sich in doppelter Hinsicht positiv aus: Die Umsetzung des Umweltmanagementsystems bleibt in den Händen von Mitarbeitern, die sich mit den betrieblichen Abläufen bestens auskennen – und Sie ersparen sich die Kosten für die Bestellung eines externen Fachmanns im Umweltmanagement.

Umweltbeauftragten-Ausbildung – was umfasst die Weiterbildung?

In der Regel wird ein Mitarbeiter aus dem Management eines Unternehmens durch eine Ausbildung oder Schulung zum Umweltbeauftragten qualifiziert. Es handelt sich also nicht um einen Abschluss, sondern um eine Fachkompetenz, die eine Umweltbeauftragten-Ausbildung verleiht. Diese beinhaltet zwar auch die Kenntnisse der gesetzlichen Auflagen im Bereich Umweltschutz, geht aber weit darüber hinaus. Da ökologische Produktion und eine effiziente Umweltleistung immer stärker von Unternehmenskunden nachgefragt werden, gehören die einschlägigen Managementkompetenzen zu denjenigen Assets, die einen Wettbewerbsvorteil bedeuten können.

Seminare für den Umweltbeauftragten gliedern sich thematisch nach Wirtschaftsfeldern bzw. nach den Arten, wie unterschiedliche Wirtschaftszweige in ihrer Tätigkeit auf die Umwelt einwirken. So gehören zu den möglichen Schwerpunktsetzungen:

  • Entwurf, Umsetzung, Kontrolle und Optimierung eines Umweltmanagementsystems;
  • die ökologische Entsorgung von Gefahrstoffen in der Abfallwirtschaft und im Gewässerschutz;
  • der Umgang mit gefährlichen Chemikalien während der Arbeitsprozesse im Schnittfeld von Arbeits- und Umweltschutz;
  • der Strahlen- und Immissionsschutz sowie der Umgang mit Störfällen;
  • die Planung und Optimierung von Ressourcen- und Energieverbrauch in der Produktionskette.

    Welche Umweltschutzaspekte umfasst eine Umweltbeauftragten-Ausbildung?

    Der letzte Punkt verweist darauf, dass in Zeiten steigender Energie- und Rohstoffpreise eine Umweltbeauftragten-Ausbildung durchaus auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit von Unternehmen wirkt. Bei einer Schulung zum Umweltbeauftragten steht aber die Einhaltung der einschlägigen Umweltvorgaben an erster Stelle. Für einen Nachweis der juristischen Konformität des betriebseigenen Umweltmanagements kann es sinnvoll sein, behördlich anerkannte Kurse zu besuchen, die durch renommierte Institutionen wie den TÜV zertifiziert sind. Für die Vielzahl an Seminaren zu branchenspezifischen Aufgaben eines Umweltschutzbeauftragten ist es besonders wichtig, dass die Kursinhalte sich an die gegebenen Normen anlehnen, das heißt wahlweise die ISO-Norm 14001 oder die EU-Norm EMAS.

    Ein Lehrgang zum Umweltbeauftragten sollte generell die Fähigkeit zur Implementierung eines Umweltmanagementsystems gemäß ISO 14001 vermitteln. Zwar ist der Umweltschutzbeauftragte selbst in der Norm seit 2015 nicht mehr vorgesehen, die Aufgabenstellung aber bleibt bestehen und gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die international seit Jahren anerkannte Norm erlaubt es dem Unternehmen, ein angesehenes Zertifikat im zunehmend wichtigen Bereich des nachhaltigen Wirtschaftens zu erwerben. Besuchen Mitarbeiter Seminare bekannter Seminaranbieter wie der IHK und des TÜV, dann profitiert Ihre Firma über die gewonnenen Kompetenzen hinaus auch in der Außendarstellung. Ein juristisches Seminar für den Umweltbeauftragten wiederum kann neben dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) auch die Implementierung von Produktionsprozessen im Rahmen des Umweltverfahrensrechts umfassen.

    Wer profitiert von einer Umweltbeauftragten-Ausbildung?

    Jedes Unternehmen, das im Arbeitsprozess mit Gefahrstoffen operiert, substantielle Mengen an Abfall erzeugt oder im Rahmen der Produktion notwendige Immissionen verursacht, benötigt ein kompetentes Umweltmanagement. Um die kostspielige Bestellung eines externen Umweltbeauftragten zu vermeiden, bietet es sich an, auf die im Management vorhandenen Kompetenzen zurückzugreifen. Durch eine Schulung zum Umweltbeauftragten können bestehende Planungs-, Kontroll- und Organisationsfähigkeiten im Hinblick auf die Etablierung eines Umweltmanagementsystems geschärft werden. Auch wenn Ihr Unternehmen nur begrenzt negativ auf die Umwelt einwirkt, wirkt sich die einschlägige Weiterbildung positiv auf die Wirtschaftlichkeit aus – Synergien zwischen Umweltmanagementsystem und Arbeitsschutz sind ebenso zu erwarten wie zwischen der Nachhaltigkeit und der Effizienz des Energie- und Rohstoffverbrauchs.

    Der Nutzen einer Umweltbeauftragten-Ausbildung für Unternehmen und Mitarbeiter

    Die Rolle der Nachhaltigkeit bei der Energiegewinnung, der Produktion und der Entsorgung wird zunehmen. Eine Ausbildung eigener Mitarbeiter zu Umweltbeauftragten wird damit zu einer Notwendigkeit, um mit der sich stets wandelnden Gesetzgebung Schritt zu halten. Neben dem Zwang zur juristischen Konformität bedeutet der offene Blick in Umweltmanagementfragen aber auch zum anderen die Möglichkeit, saubere und effiziente Technologien einzusetzen. Das erlaubt es, sich den Kunden und der breiteren Öffentlichkeit als verantwortungsvolles und nachhaltig arbeitendes Unternehmen darzustellen. Auch für Mitarbeiter im Management bietet eine Umweltbeauftragten-Ausbildung eine bedeutsame Erweiterung der eigenen Kompetenzen. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung, die Umweltfragen in Wirtschaft und Gesellschaft spielen, profitieren also auch sie durch die einschlägige Weiterbildung.



    Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 44 Schulungen (mit 224 Terminen) zum Thema Umweltbeauftragter mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • Webinar

    • 28.05.2026
    • online
    • 593,81 €
    3 weitere Termine

    1-Tag Intensiv-Seminar

    Nachhaltigkeitsziele erreichen – mit konsequentem betrieblichem Umweltschutz

    Nachhaltigkeit und Mitbestimmung - Jetzt starten, nicht warten

    Durch die Umsetzung der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie-Verordnung sind Unternehmen zukünftig gesetzlich verpflichtet, eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen.

    Zunächst waren nur Großunternehmen betroffen, ab Beginn 2027 bzw. 2028 gelten diese Regelungen auch für Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten. Arbeitnehmervertretungen benötigen jetzt fundiertes Knowhow in nachhaltiger Unternehmensführung und betrieblichem Umweltschutz, um kompetent und auf Augenhöhe mit Geschäftsführungen, Aufsichtsräten sowie Kolleginnen und Kollegen diskutieren zu können. Auch Umweltbeauftragte sollten eng eingebunden werden. Die Berichtspflicht im Jahresabschluss wird Einzug in die Arbeit der Wirtschaftsausschüsse halten und für Arbeitnehmervertreter/-innen ergeben sich ggf. rechtliche Implikationen.

    Ziel: Sie erwerben das notwendige Fachwissen, um die gesetzlichen Anforderungen der CSRD und EU-Taxonomie einordnen und begleiten zu können. Dadurch sind Sie in der Lage, Aspekte der nachhaltigen Unternehmensführung sowie des betrieblichen Umweltschutzes kompetent in die Arbeit des Wirtschaftsausschusses einzubringen, rechtliche Auswirkungen zu verstehen und Entwicklungen auf Augenhöhe mitzugestalten.

    • 02.12.2025- 05.12.2025
    • Augsburg
    • 2.963,10 €
    7 weitere Termine

    In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

    Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.


    Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten. Sprechen Sie uns gerne an.


    Bitte beachten Sie:
    Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

    Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
    Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.


    Lehrgangszeiten
    Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.



    Themenschwerpunkte








    1. Tag: Allgemeiner Teil (verpflichtend für alle)


    • Neue Entwicklungen im Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzrecht
    • Rechte Pflichten und Haftung von betrieblichen Umweltbeauftragten


    2. Tag: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte


    • Die gesetzliche Überwachungspflicht der Immissionsschutz-/Störfallbeauftragten
    • TA Luft: Novellierung
    • Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und andere aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht
    • Der BREF-Prozess und seine Folgen für die Betreibenden und Vorhabenträger


    3. Tag: Fortbildung für Abfallbeauftragte


    • Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
    • Neue Regelungen der Abfallwirtschaft auf europäischer und nationaler Ebene einschließlich
      untergesetzlicher Regelwerke und deren Auswirkungen
    • Die Abfallbeauftragten in der betrieblichen Praxis


    4. Tag: Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte


    • Wasserhaushaltsgesetz und die AwSV
    • Wasserhaushaltsgesetz: Umsetzung der Anforderungen aus dem IED in der AbwV
    • Technische Regeln in der praktischen Anwendung
    • Löschwasserrückhaltung
    • Europäische Hochwasserrahmenricht­­­­linie und die Umsetzung im Wasserhaushaltsgesetz

    • Gefährdungen und Anforderungen an Anlagen durch Überschwemmungen unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen und Hochwasser










    Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

    Webinar

    • 20.01.2026- 23.01.2026
    • online
    • 2.963,10 €
    1 weiterer Termin

    In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

    Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.


    Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten. Sprechen Sie uns gerne an.


    Bitte beachten Sie:
    Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

    Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
    Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.


    Lehrgangszeiten
    Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.



    Themenschwerpunkte



    1. Tag: Allgemeiner Teil (verpflichtend für alle)


    • Neue Entwicklungen im Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzrecht
    • Rechte Pflichten und Haftung von betrieblichen Umweltbeauftragten


    2. Tag: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte


    • Die gesetzliche Überwachungspflicht der Immissionsschutz-/Störfallbeauftragten
    • TA Luft: Novellierung
    • Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und andere aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht
    • Der BREF-Prozess und seine Folgen für die Betreibenden und Vorhabenträger


    3. Tag: Fortbildung für Abfallbeauftragte


    • Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
    • Neue Regelungen der Abfallwirtschaft auf europäischer und nationaler Ebene einschließlich
      untergesetzlicher Regelwerke und deren Auswirkungen
    • Die Abfallbeauftragten in der betrieblichen Praxis


    4. Tag: Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte


    • Wasserhaushaltsgesetz und die AwSV
    • Wasserhaushaltsgesetz: Umsetzung der Anforderungen aus dem IED in der AbwV
    • Technische Regeln in der praktischen Anwendung
    • Löschwasserrückhaltung
    • Europäische Hochwasserrahmenricht­­­­linie und die Umsetzung im Wasserhaushaltsgesetz

    • Gefährdungen und Anforderungen an Anlagen durch Überschwemmungen unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen und Hochwasser








    Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

    • 10.03.2026- 27.03.2026
    • Dortmund
    • 4.474,40 €
    1 weiterer Termin

    8-tägiger Lehrgang gegliedert in 2 Teile


    Die Bezirksregierung hat neue Vorgaben für die Durchführung von Weiterbildungen zur Fachkunde für Abfallbeauftragte erlassen hat. Um diesen Vorgaben gerecht zu werden und Ihnen die notwendige Fachkunde zu vermitteln, wird das Seminar nun über einen Zeitraum von acht Tagen anstelle wie bisher sieben Tagen stattfinden.


    Dieses Seminar vermittelt in komprimierter Form die Fachkunden als Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragte und ist zugeschnitten auf Personen, die in einem Unternehmen oder als Externe die Funktionen der Immissionsschutz-, Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten gemeinsam erfüllen sollen.


    Die angehenden Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen Überblick über das aktuelle Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.


    Teil 1 und 2 geht jeweils über vier Tage (Dienstag bis Freitag). Zwischen beiden Blöcken ist i.d.R. eine Woche Pause. Der Preis gilt für beide Teile zusammen.


    Diese Veranstaltung kann auch modular gebucht werden. Sprechen Sie uns an.



     



    Herbst 2025:
    Teil 1: 04. - 07. November 2025
    Teil 2: 18. - 21. November 2025 



    Frühjar 2026:
    Teil 1: 10. - 13. März 2026
    Teil 2: 24. - 27. März 2026 



    Sommer 2026:
    Teil 1: 09. - 12. Juni 2026
    Teil 2: 30. - 03. Juli 2026



    Herbst 2026:
    Teil 1: 03. - 06. November 2026
    Teil 2: 10. - 13. November 2026


    Lehrgangszeiten
    Der erste Schulungstag beginnt um ca. 7:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 18/19:00 Uhr.




    Themenschwerpunkte


    Rechtliche Grundlagen



    • Rechtliche Grundlagen im Abfallmanagement
    • Aufgaben und Risiken eines betrieblichen Umweltbeauftragten
    • Das Bundesimmissionsschutzgesetz und die hierzu erlassenen Rechtsordnungen
    • Genehmigungen und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen
    • Durchführung des Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG und die Überwachung durch die Behörde
    • Grundlagen europäischen und nationalen Wasserrechts
    • Abwasserrechtliche Regelungen auf EU-, Bundes- und Landesebene


    Betriebsbeauftragte für Abfall


    • Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
    • Das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit seinen wesentlichen Inhalten und Begriffen
    • Die Entsorgung von Abfällen unter Beachtung der Abfallhierarchie, der Überlassungs- und Andienungspflicht, der Abfallverzeichnis- und Nachweisverordnung
    • Weitere Gesetze und Verordnungen im KrWG
    • Verhältnis KrWG zum Bundesimmissionsschutzgesetz
    • Rechtliche Grundlagen im Abfallmanagement
    • Aufgaben und Risiken der betrieblichen Umweltbeauftragten
    • Das Arbeitsrecht der Abfallbeauftragten
    • Die Praxis der Betriebsbeauftragten für Abfall
    • Bestellverfahren
    • Organisatorische Stellung im Betrieb
    • Verantwortlichkeiten
    • Grundlagen der Abfallentsorgung


    Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz


    • Das Wasserhaushaltsgesetz ? Neuerungen und Änderungen des WHG im Überblick, aktuelle Aktivitäten der Länder
    • Die wichtigsten Änderungen und ihre konkreten Auswirkungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) auf die Praxis
    • Gewässerbelastungen, die von Unternehmen ausgehen können
    • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
    • Behördliche Zulassungsverfahren im Rahmen der Abwasserbeseitigung
    • Genehmigungsverfahren bei Indirekteinleitern
    • Aufgaben und Rechtsstellung von Gewässerschutzbeauftragten
    • Gewässerschutzbeauftragte in der betrieblichen Praxis


    Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz


    • Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die hierzu erlassenen Rechtsordnungen
    • Überblick sonstiges Umweltrecht
    • Genehmigungen und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen
    • Durchführung des Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG
    • Immissionsschutzbeauftragte in der betrieblichen Praxis
    • Umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen einschließlich Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung
    • Energieeinsparung, Nutzung entstehender Wärme in Anlagen, im Betrieb oder durch Dritte
    • Chemische und physikalische Eigenschaften von Schadstoffen
    • Grundlagen der technischen Akustik und Rechnen mit Pegeln/Ermittlung von Geräuschimmissionen im Freien und in Räumen
    • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
    • Beurteilung von Anlagengeräuschen
    • Strategien und technische Lösungen zur Lärmminderung
    • Demonstration von Lärmminderungsmaßnahmen
    • Anforderungen nach TA Luft und BImSchV an die Luftreinhaltung von Anlagen
    • Realisierung der Anforderungen durch die Anlagen und Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung des Stands der Technik
    • Grenzwerte und Richtwerte für Immissionen/Immissionsüberwachung für Gase, Stäube und Gerüche
    • Nachweis der Immissionen und Emissionen von Anlagen durch Ausbreitungsrechnung und Messungen
    • Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Reststoffen und deren Beseitigung als Abfall
    • Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz




    Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.

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