Seminar - concada GmbH
In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.
Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.
Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten. Sprechen Sie uns gerne an.
Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.
Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.
Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.
Themenschwerpunkte
1. Tag: Allgemeiner Teil (verpflichtend für alle)
2. Tag: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
3. Tag: Fortbildung für Abfallbeauftragte
4. Tag: Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte
Gefährdungen und Anforderungen an Anlagen durch Überschwemmungen unter Berücksichtigung von Starkregenereignissen und Hochwasser
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
Termin | Ort | Preis* |
---|---|---|
21.10.2025- 24.10.2025 | Bremen | 2.963,10 € |
02.12.2025- 05.12.2025 | Augsburg | 2.963,10 € |
09.12.2025- 12.12.2025 | Dortmund | 2.963,10 € |
17.03.2026- 20.03.2026 | Dortmund | 2.963,10 € |
14.04.2026- 17.04.2026 | Wiesbaden | 2.963,10 € |
05.05.2026- 08.05.2026 | Berlin | 2.963,10 € |
23.06.2026- 26.06.2026 | Dortmund | 2.963,10 € |
21.08.2026- 28.08.2026 | Köln | 2.963,10 € |
Die Veranstaltung richtet sich an Abfall-, Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde erhalten möchten sowie an Umweltauditoren.
Hinweis zum Fortbildungsteil Abfallbeauftragte:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall benötigen wir zu der Anmeldung Ihren Nachweis über den Besuch des Grundlehrgangs zum Betriebsbeauftragten.
Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.