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Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz in der Medizin - Anwendungsbereich Röntgendiagnostik

Seminar - TAE – Technische Akademie Esslingen

Nach § 83 Strahlenschutzgesetz darf die Indikation zur Durchführung einer Untersuchung mittels ionisierender Strahlung nur von Ärztinnen und Ärzten gestellt werden, die dafür eine Fachkunde gemäß § 74 StrlSchG besitzen. Die Fachkunde wird durch den Besuch mehrerer Strahlenschutzkurse sowie die Bescheinigung der Sachkunde nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin erworben.MTRA erwerben die Fachkunde zur Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen mit dem staatlichen Examen.Beide Personengruppen müsse ihre Fachkunde im Strahlenschutz regelmäßig alle 5 Jahre aktualisieren. Der Fortbestand der Fachkunde ist der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Verlangen nachzuweisen.Dieser Kurs dient zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärztinnen und Ärzte sowie MTRA gemäß § 48 Strahlenschutzverordnung nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin.Neben den in der Richtlinie vorgegebenen Themen (s.u.) liegt der Schwerpunkt auf dem Bezug zur täglichen Arbeit. Im Dialog mit den Teilnehmer/-innen werden besondere Situationen in Klinik und Praxis erarbeitet und deren regelkonforme Bewältigung vermittelt.ANERKENNUNGDieser Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen als Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Sinne des § 51 i.V. m. § 48 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) anerkannt. Die Anerk...
Termin Ort Preis*
11.07.2024 Ostfildern 210,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Nach § 83 Strahlenschutzgesetz darf die Indikation zur Durchführung einer Untersuchung mittels ionisierender Strahlung nur von Ärztinnen und Ärzten gestellt werden, die dafür eine Fachkunde gemäß § 74 StrlSchG besitzen. Die Fachkunde wird durch den Besuch mehrerer Strahlenschutzkurse sowie die Bescheinigung der Sachkunde nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin erworben.MTRA erwerben die Fachkunde zur Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen mit dem staatlichen Examen.Beide Personengruppen müsse ihre Fachkunde im Strahlenschutz regelmäßig alle 5 Jahre aktualisieren. Der Fortbestand der Fachkunde ist der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Verlangen nachzuweisen.

Dieser Kurs dient zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärztinnen und Ärzte sowie MTRA gemäß § 48 Strahlenschutzverordnung nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin.Neben den in der Richtlinie vorgegebenen Themen (s.u.) liegt der Schwerpunkt auf dem Bezug zur täglichen Arbeit. Im Dialog mit den Teilnehmer/-innen werden besondere Situationen in Klinik und Praxis erarbeitet und deren regelkonforme Bewältigung vermittelt.

ANERKENNUNGDieser Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen als Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Sinne des § 51 i.V. m. § 48 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.Die Fortbildung wird von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 10 Fortbildungspunkten (FP) in der Kategorie H für das Fortbildungszertifikat anerkannt.Das DIW-MTA des dvta bewertet die Veranstaltung mit 8 CP der Kategorie H.Die VMTB zertifiziert die Veranstaltung mit 8 CME-Punkten.KURSUNTERLAGENJeder Teilnehmer erhält in gedruckter, zusammengefasster Form die Vortragsskripte sowie Bezugsquellen für Rechtsvorschriften, Richtlinien, Normen und sonstige Vorschriften, die für die weitere Tätigkeit erforderlich sind, ausgehändigt.HINWEISMitglieder der VMTB erhalten 10 % Ermäßigung auf die Veranstaltungsgebühr.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tage
Ziele/Bildungsabschluss:
Dieser Kurs dient zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Ärztinnen und Ärzte sowie MTRA gemäß § 48 Strahlenschutzverordnung nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin.Neben den in der Richtlinie vorgegebenen Themen (s.u.) liegt der Schwerpunkt auf dem Bezug zur täglichen Arbeit. Im Dialog mit den Teilnehmer/-innen werden besondere Situationen in Klinik und Praxis erarbeitet und deren regelkonforme Bewältigung vermittelt.
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