Seminare
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Arbeitnehmer Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Arbeitnehmer Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 1.155 Schulungen (mit 5.516 Terminen) zum Thema Arbeitnehmer mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 23.09.2026- 25.09.2026
  • online
  • 1.951,60 €
4 weitere Termine

Prompt-Engineering-Weiterbildung - von Context Engineering und Vektordatenbanken bis hin zu AI-Assessments mit Zertifikat

Webinar

  • 22.09.2026- 23.09.2026
  • online
  • 1.547,00 €


Grundlagen verstehen – Technologien meistern – Potenziale strategisch nutzen

Generative KI ist mehr als nur ein Werkzeug zur Effizienzsteigerung. Sie ist ein strategischer Hebel, um echte Wettbewerbsvorteile zu schaffen. Doch wie lassen sich die Potenziale modernster KI-Methoden über den Hype hinaus erkennen und gezielt für das eigene Unternehmen nutzen?

Dieser Kurs gibt einen Überblick über die zentralen Entwicklungen der generativen KI – von den Grundlagen über aktuelle Trends bis hin zu möglichen Zukunftsszenarien. Ausgewählte Themenfelder, die derzeit besonders relevant sind, werden vertieft betrachtet: Private LLM, Promptketten (Prompt Chaining), Deep Research und Agenten. Sie verdeutlichen exemplarisch, wie generative KI heute und in naher Zukunft eingesetzt werden kann, um komplexe Aufgaben zu lösen und Geschäftsprozesse nachhaltig zu transformieren. Sie lernen, die strategischen Chancen und Limitationen dieser Technologien gezielt zu bewerten und sie für Ihr Unternehmen nutzbar zu machen. Ziel ist es, Ihnen nicht nur Werkzeuge zur Effizienzsteigerung an die Hand zu geben, sondern Wege aufzuzeigen, wie Sie echte Wettbewerbsvorteile schaffen und das Potenzial generativer KI strategisch und nachhaltig heben können.

 

Dieser Workshop wurde von der FAZ als Top-Kurs für Generative KI gelistet. Mehr dazu finden Sie hier.

E-Learning

  • Beginn jederzeit möglich
  • online
  • 2.400,00 €
1 weiterer Termin

HINTERGRUND

Sexualität ist Lebenskraft und Lebensfreude. In den letzten fünfzig Jahren wurde in der westlichen Welt mit der Pille, der sexuellen Aufklärung, der Emanzipation und vielen Strömungen der sexuellen Befreiung ein großer Umbruch im kollektiven Erleben, in den Moralvorstellungen und im Umgang mit der Sexualität im Privaten und in der Öffentlichkeit angestoßen. In einer Welt, in der die Sexualisierung der Wirtschaft und der Kommunikationsmöglichkeiten in den neuen Medien einen freien, visuellen und akustischen Zugang zu allen Spielarten der Sexualität bietet, ist das Individuum verstärkt mit sexuellen Inhalten und dadurch hervorgerufenen Sehnsüchten konfrontiert. Die Möglichkeiten, Intimes im Privaten oder in der Öffentlichkeit zu leben, sind im Laufe der Jahre immer komplexer geworden, erscheinen grenzenlos. Mit der Erweiterung der Freiheit und den Möglichkeiten ist nicht automatisch eine selbstbestimmte Erfahrung und Erfüllung der eigenen Bedürfnisse verbunden. Die aus den vorangegangenen Generationen weitergegebenen Muster aus Scham und Moral sind weder gänzlich transformiert, noch ist im Individuum selbstverständlich ein authentischer Zugang zu den eigenen Gefühlen vorhanden. Am wenigsten ist vielleicht das Jahrtausende alte Model der Partnerschaft in einer Zweierbeziehung den Umbrüchen gewachsen, aber gleichsam immer noch in einer Vielzahl von Menschen Bestandteil des Selbstverständnisses des eigenen Lebenstraumes und Lebensraumes. Kann eine „eingeschlafene ...

Webinar

  • 12.10.2026
  • online
  • 702,10 €
5 weitere Termine

Eigentlich hätte die Bundesregierung die Entgelttransparenzrichtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen sollen. Tatsächlich aber stockt der Prozess gerade. Dennoch müssen Arbeitsgerichte das nationale Recht bereits jetzt im Sinne der EU-Richtlinie auslegen. Schon heute steigen die Anforderungen an Transparenz, Auskunft und Entgeltgleichheit deutlich.

Wussten Sie, dass bereits der Vergleich mit einer einzelnen besser vergüteten Person eines anderen Geschlechts im Kollegium ausreichen kann, um eine Vermutung für eine unzulässige Entgeltbenachteiligung zu begründen?

Fakt ist, Ihre Entgeltsysteme müssen an die EU-Entgelttransparenzrichtlinie angepasst werden. Schon jetzt müssen Sie Auskunftspflichten nicht nur im Bewerbungsprozess rechtssicher erfüllen und nachvollziehbar begründen, sondern auch im laufenden Arbeitsverhältnis sicher anwenden.

Unser Online-Seminar zeigt praxisnah, wie Sie Ihre Entgelte bereits jetzt überprüfen und anpassen können. Lernen Sie, nachvollziehbare Entgeltkriterien festzulegen, Vergleichsgruppen und Stellenbewertungen zu bilden, um richtlinienkonforme Entgeltstrukturen aufzubauen.

Webinar

  • 17.11.2026
  • online
  • 372,47 €


Justiz und Politik begegnen dem Cannabisgesetz (CanG) und dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) skeptisch. Im Bundestag werden Änderungen diskutiert, die sich auf Patientinnen und Patienten auswirken werden und für die anwaltliche Praxis relevant sind: 1. Das MedCanG in der politischen Diskussion Am 8. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf zur Änderung des MedCanG beschlossen, der die mit der Reform 2024 erreichten Erleichterungen in wichtigen Punkten zurücknehmen soll. Vorgesehen sind insbesondere Restriktionen, insbesondere für Online-Erstkonsultationen sowie ein weitgehendes Verbot des Versandhandels mit Cannabisblüten und -extrakten zugunsten der ausschließlichen Abgabe in der Präsenzapotheke. Das Seminar ordnet den Entwurf rechtlich ein, beleuchtet die Positionen von ABDA und Bundesärztekammer einerseits sowie der Patienten- und Branchenverbände andererseits und diskutiert die Folgen für die Versorgungs- und Telemedizinstrukturen kurzfristig. 2. Aktuelle Rechtsprechung der Landessozialgerichte Parallel zur politischen Debatte zeichnet sich in der jüngeren Rechtsprechung mehrerer Landessozialgerichte eine restriktive Linie ab: Auch nach der Herauslösung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelrecht halten Teile der Sozialgerichtsbarkeit an einem hohen Anforderungsprofil für die Kostenübernahme durch die GKV fest. Was erfordert das für Verfahrensstrategien für Widerspruch, Klage und einstweiligen Rechtsschutz? 3. Die Umsetzung von § 31 Abs. 7 SGB V Während § 31 Abs. 6 SGB V den allgemeinen Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse für Cannabis-Verordnungen regelt, eröffnet § 31 Abs. 7 SGB V vielen Fachärztinnen und Fachärzten die Möglichkeit, ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse zu deren Lasten verordnen. In der Veranstaltung erfahren Sie, welche Facharztgruppen und Qualifikationen erfasst sind und worauf Ärzteschaft und Patienten zur Minimierung von Regressrisiken achten müssen.

  • 03.11.2026- 06.11.2026
  • Berlin
  • 1.962,31 €


Wir vermitteln Ihnen in diesem Seminar die Grundlagen der Dienstplangestaltung: Von den – teilweise neuen – rechtlichen Rahmenbedingungen bis zu praktischen Tipps für die Gründung und Organisation eines Dienstplanausschusses. Lernen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte optimal zu nutzen und maßgeblich zu praxisorientierten und arbeitnehmerfreundlichen Dienstplänen beizutragen. Abschließend zeigen wir Ihnen, wie Sie die Einhaltung von Dienstplänen überwachen, die Interessen Ihrer Belegschaft vertreten und stichhaltige Betriebsvereinbarungen zu Dienstplänen erstellen.

Webinar

  • 15.09.2026
  • online
  • 207,06 €


Die Unionsmarke hat sich zu einem zentralen Instrument des europäischen Markenrechts entwickelt, da der nationale Schutz von Marken allein nicht mehr ausreicht. Das europäische System weicht trotz aller Harmonisierung sowohl im Verfahren als auch im Inhalt wesentlich vom deutschen Recht ab. Das Seminar gibt einen Überblick darüber, wie die materiellen und verfahrensrechtlichen Probleme bei der Durchsetzung des Markenschutzes durch das EUIPO und die Rechtsprechung von EuGH und EuG gelöst werden. Der Referent, der alle Gerichtsentscheidungen mitverfolgt, stellt die für das deutsche Publikum besonders bedeutsamen vor.

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


Das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) stellt in vielen Unternehmen eine gängige Lösung zur Deckung des Personalbedarfs dar, z. B. bei Auftragsspitzen oder zur Kompensation von Personalausfällen. Bei der vertraglichen Gestaltung des Fremdpersonaleinsatzes muss sorgfältig vorgegangen werden, damit keine Fehler entstehen, die erhebliche Folgen für das Unternehmen haben können.

Dieses Seminar macht die Teilnehmenden mit den rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) vertraut. Sie erfahren, welche Fallen und Stolpersteine es im Arbeitnehmerüberlassungsrecht zu beachten gibt und welche Gestaltungsmöglichkeiten ihnen in der Praxis zur Verfügung stehen, um auch in ihrem Unternehmen das Mittel der Arbeitnehmerüberlassung rechtssicher und flexibel anzuwenden.

Im Rahmen einer firmeninternen Inhouse-Schulung (in Präsenz oder online-live) kann gerne ein entsprechender Schwerpunkt auf die Perspektive eines entleihenden oder verleihenden Unternehmens gelegt werden.

  • firmenintern
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


Arbeitszeitflexibilität als Wettbewerbsvorteil: Erfahren Sie, wie innovative Arbeitszeitmodelle – besonders in Produktionsbereichen – Unternehmen resilienter und attraktiver machen. Das Seminar zeigt praxisnah, wie HR, Industrial Engineering und Führungskräfte gemeinsam moderne Arbeitszeitsysteme entwickeln, erfolgreich umsetzen und nachhaltig evaluieren – unter Berücksichtigung betrieblicher Anforderungen, Mitarbeiterbedürfnisse und Mitbestimmung.

  • 12.10.2026
  • Berlin
  • 590,00 €


Das Seminar bietet Betriebsräten die Möglichkeit, sich mit den aktuellen arbeitsrechtlichen Entwicklungen vertraut zu machen. Es werden die neusten gesetzlichen Regelungen sowie die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit besprochen.
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