Seminar - TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH
| Termin | Ort | Preis* |
|---|---|---|
| firmenintern | auf Anfrage |
Hinweis:
Das Seminar erfüllt die Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12, DGUV Vorschrift 1 § 4.1 und BetrSichV § 12 (1).
Als Ausbilder für Bediener von Lkw-Ladekranen kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Lkw-Ladekrane hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften vertraut ist.
Weitere Voraussetzungen sind:
Mindestalter 24 Jahre / Erfolgreiche Ausbildung zum Bediener von Lkw-Ladekranen / Zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Lkw-Ladekranen / Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion