Webinar - Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH
Seit Juli 2023 gilt die neue Personalbemessung in der Langzeitpflege – kurz PeBeM. Jede vollstationäre Pflegeeinrichtung muss den individuellen Personalbedarf berechnen und entsprechend qualifiziertes Personal vorhalten. Für die tatsächliche Umsetzung gilt ein Übergangszeitraum bis 2025.
Termin | Ort | Preis* |
---|---|---|
04.07.2024 | online | 325,00 € |
04.07.2024 | Forchheim | 325,00 € |
Wie werden Änderungen umgesetzt?
Viele Organisations- und Arbeitsabläufe in Pflegeheimen sind von den Vorgaben zur Personalbemessung (PeBeM) betroffen, die mit einer Übergangsregelung bereits am 01.07.2023 in Kraft getreten sind. Es gibt neue verbindliche Regelungen zur Besetzung und Finanzierung von Stellen. Demnach muss jede Einrichtung ihren Personalschlüssel in Bezug auf die Belegung und die Pflegegrade individuell berechnen. Für die Leitungen bedeutet dies hohe Anforderungen im Bereich Organisations- und Personalentwicklung. Neben diesen Anforderungen gibt es folgende positive Aspekte: Absenkung der Fachkraftquote, Übergangsfristen für die Nachqualifizierung von erfahrenen angelernten Pflegehelfer*innen bis 2028, Einsatz ab sofort im Qualitätsniveau QN3, Bestandsschutz für höhere personelle Ausstattung und Möglichkeit der Vereinbarung - bei Vorliegen sachlicher Gründe - für eine höhere Personalausstattung.
Inhalte
Zielgruppe für diese Weiterbildung: Pflegedienst- und Einrichtungsleitungen, sowie QM-Beauftragte.