Baurecht Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Baurecht SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
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Webinar
Das Ausschreibungs – ABC Nationales Vergaberecht
- Termin auf Anfrage
- online
- auf Anfrage
1.das öffentliche Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen
2.die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher
Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er
zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, zu beachten hat
3. Rechts- und Verfahrensregeln
4. Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln
5. Aufgaben und Ziele des Vergaberechts
6.Wettbewerbsverletzungen der Auftraggeber und Auftragnehmer
7. das „Government Procurement Agreement“ (GPA) mit allen Details wie
Schwellenwerte, Fristen, Modalitäten der Ausschreibungsveröffentlichung,
Ausschluss von Bietern, Klagerecht Bieter, Anspruch auf ein fehlerfreies
Verfahren u.v.m.
8. Wettbewerbsbeschränkungen
9. Schwellenwerte
10. für (fast) jede Leistung ein 8-stelliger Zahlencode + Prüfziffer gleich
CPV-codes von “Common Procurement Vocabulary“ gleich
“Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge“
11. EG – Vorschriften und – Richtlinien
Gesetze zur Modernisierung des Vergaberechts - Rechte und Pflichten
12. „Zweiteilung des Vergaberechts“ was heißt das??
13. VOB, VOL und VOF
14. § 97 GWB enthält allgemeine Grundsätze des Vergaberechts u.a.:
> Wettbewerbsgrundsatz
> Transparenzgebot
> Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz
> Förderung mittelständischer Interessen (Pflicht zur Losaufteilung)
> Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen
(Eignung)
> angemessene Preise
> Förmliche Ausschreibung
15. § 101 GWB unterscheidet verschiedene Arten der Vergabe:
> Offenes Verfahren
> Nicht Offenes Verfahren
> öffentlicher Teilnahmewettbewerb
> Verhandlungsverfahren
> Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung
> Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung
> Wettbewerblicher Dialog
16. Regelung des Vergabeverfahrens: VOL, VOB und VOF
17. Präqualifikationssystem
18. Vergabehandbücher
19. Vergaberecht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte
20. Vergaben außerhalb des Vergaberechts
21. Bezugnahme auf die tägliche Arbeit der Seminarteilnehmer?
Die Ausschreibung
> Abgabefrist /-termin
> Angebots /-gültigkeit, -öffnungstermin
> Ausschreibungsbedingungen – Vorschriften – Empfehlungen
> Spezielle Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsmatrix, Gestaltung,
Checklisten und Formulare
> Finanzierung
> Die verschiedenen Ausschreibungsarten (genormte, differenzierte…)
> Neues Ausschreibungsrecht
> Ausschreibung nach VOB/VOL
> Die öffentliche Vergabe in Abgrenzung zur beschränkten Ausschreibung und
freihändigen Vergabe im Überblick
> Kontaktadressen und Datenbanken
> Internet – Nutzung + Ausschreibung via Internet
> die Auswertung der Ausschreibung
> Fallübungen
> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer
Das Ausschreibungs – ABC Nationales Vergaberecht - Inhouse
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
1.das öffentliche Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen
2.die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher
Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er
zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, zu beachten hat
3. Rechts- und Verfahrensregeln
4. Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln
5. Aufgaben und Ziele des Vergaberechts
6.Wettbewerbsverletzungen der Auftraggeber und Auftragnehmer
7. das „Government Procurement Agreement“ (GPA) mit allen Details wie
Schwellenwerte, Fristen, Modalitäten der Ausschreibungsveröffentlichung,
Ausschluss von Bietern, Klagerecht Bieter, Anspruch auf ein fehlerfreies
Verfahren u.v.m.
8. Wettbewerbsbeschränkungen
9. Schwellenwerte
10. für (fast) jede Leistung ein 8-stelliger Zahlencode + Prüfziffer gleich
CPV-codes von “Common Procurement Vocabulary“ gleich
“Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge“
11. EG – Vorschriften und – Richtlinien
Gesetze zur Modernisierung des Vergaberechts - Rechte und Pflichten
12. „Zweiteilung des Vergaberechts“ was heißt das??
13. VOB, VOL und VOF
14. § 97 GWB enthält allgemeine Grundsätze des Vergaberechts u.a.:
> Wettbewerbsgrundsatz
> Transparenzgebot
> Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz
> Förderung mittelständischer Interessen (Pflicht zur Losaufteilung)
> Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen
(Eignung)
> angemessene Preise
> Förmliche Ausschreibung
15. § 101 GWB unterscheidet verschiedene Arten der Vergabe:
> Offenes Verfahren
> Nicht Offenes Verfahren
> öffentlicher Teilnahmewettbewerb
> Verhandlungsverfahren
> Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung
> Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung
> Wettbewerblicher Dialog
16. Regelung des Vergabeverfahrens: VOL, VOB und VOF
17. Präqualifikationssystem
18. Vergabehandbücher
19. Vergaberecht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte
20. Vergaben außerhalb des Vergaberechts
21. Bezugnahme auf die tägliche Arbeit der Seminarteilnehmer?
Die Ausschreibung
> Abgabefrist /-termin
> Angebots /-gültigkeit, -öffnungstermin
> Ausschreibungsbedingungen – Vorschriften – Empfehlungen
> Spezielle Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsmatrix, Gestaltung,
Checklisten und Formulare
> Finanzierung
> Die verschiedenen Ausschreibungsarten (genormte, differenzierte…)
> Neues Ausschreibungsrecht
> Ausschreibung nach VOB/VOL
> Die öffentliche Vergabe in Abgrenzung zur beschränkten Ausschreibung und
freihändigen Vergabe im Überblick
> Kontaktadressen und Datenbanken
> Internet – Nutzung + Ausschreibung via Internet
> die Auswertung der Ausschreibung
> Fallübungen
> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer
Fernlehrgang
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer - Online-Lehrgang
- Beginn jederzeit möglich
- online
- 395,00 €
Wir bieten wöchentliche Starttermine – jeweils am Donnerstag – an.
Das Ziel dieses Kurs ist der sichere Umgang mit erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragestellungen. Sie sind nach Abschluss dieses Lehrgangs in der Lage, nicht nur die relevanten Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle zu identifizieren, sondern auch die maßgebliche Bemessungsgrundlage in Gestalt der tatsächlichen Bereicherung nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes zu ermitteln. Sei es Grund- oder Unternehmensvermögen sowie andere Vermögensgegenstände (Beteiligungen, Finanzinstrumente etc.), mit Abschluss dieses Lehrgangs sind Sie sicher in der Bewertung der maßgeblichen Erbschaft oder Schenkung.
Sie lernen zu Hause oder am Arbeitsplatz mit Skripten und Online-Trainings.
Sachverständiger für brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung
- 04.06.2026- 06.11.2026
- Hamburg
- 4.375,00 €
Der „Sachverständige für brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung“ steht Bauherren von der Bauausführung bis zur Inbetriebnahme und Nutzung des Gebäudes beratend zur Seite. Er verfügt über umfassendes Fachwissen zu konzeptionellen Fragestellungen und zu Ausführungsdetails von Brandschutzmaßnahmen. Er erkennt Ausführungsfehler und benennt baurechtliche, technische und terminliche Lösungsansätze, um aufgetretene Mängel zu beheben. Er koordiniert die Teilabnahmen der technischen Brandschutzanlagen und relevanten Bauteile und erstellt die Objektdokumentation.
Schwerpunkt des Kurses ist die Vermittlung von Praxiswissen für das Erkennen und Bewerten von Ausführungsfehlern. Der Fokus liegt auf den Aufgaben in den Leistungsphasen 5 bis 9. Ziel ist es, Wissen über die
regelkonforme Ausführung von baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen im Detail zu vertiefen und das Gesamtverständnis für das Brandschutzkonzept zur Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Schutzziele zu festigen.
Brandschutzmanagement - Woche 2
- 08.06.2026- 11.06.2026
- Köln
- 2.850,05 €
Sachverständiger für Photovoltaikanlagen
- 08.06.2026- 02.07.2026
- Köln
- 4.736,20 €
Bei der Installation von Photovoltaikanlagen muss eine Vielzahl von technischen Regelwerken beachtet werden, die mechanische, elektrische und photovoltaische Gesichtspunkte zur Planung, Errichtung und Wartung solcher Systeme behandeln. Leider werden die Anlagen aus Kostengründen häufig nicht fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik und den Herstellervorgaben installiert. Die Qualifikation der Planer und Errichter sowie die Qualität der Module, Untergestelle und Wechselrichter werden selten hinterfragt. All das bedeutet Gefahr für Menschen und Sachwerte und kann Lebensdauer und Erträge der Anlagen erheblich beeinträchtigen.
Dieser Lehrgang bietet umfassendes Basiswissen zur Planung, Errichtung, Wartung und Beurteilung von Photovoltaikanlagen. Anhand von Praxisübungen und -beispielen wird zudem ein breites Spezialwissen rund um Errichtung und Fehleranalyse vermittelt. Das im Seminar erworbene Know-how befähigt die Teilnehmenden zu einer umfassenden Beratung sowie zur Planung, zum Aufbau und zur Inbetriebnahme der Anlagen.
Außerdem erlangen die Teilnehmenden die erforderliche Qualifikation, um sich als VdS-anerkannte Sachverständige für Photovoltaikanlagen anerkennen zu lassen. Weitere Voraussetzungen zur Sachverständigenanerkennung können den Richtlinien VdS 3174 entnommen werden.
Wenn Sie die Anerkennung anstreben, richten Sie Ihre Fragen bitte an efl@vds.de in Verbindung.
62 Unterrichtseinheiten bzw. 46,5 Zeitstunden gemäß ID
- 15.06.2026- 17.06.2026
- Köln
- 2.058,70 €
und Mittel, um im Brandfall Rettungswege und Aufenthaltsbereiche
für Personen raucharm bzw. rauchfrei zu
halten aber auch zur Wärmeableitung im Brandfall, um
die Gebäudestruktur thermisch zu entlasten. So können
die Sichtverhältnisse für die Feurwehr verbessert und ein
Zeitgewinn erzielt werden, der es ihr ermöglicht gezielte
Innenangriffe umzusetzen.
Die Grundlagen für die Anforderungen an die Entrauchung
von Standardbauten sind in den jeweiligen Landesbauordnungen
festgelegt. Konkretisiert werden sie in der
MVV TB bzw. in den VV TB der Länder, die auch die planungsgrundlagen
beispielsweise für Sonderbauten definiert.
Der hersteller- und produktneutrale Lehrgang „Entrauchung“
wird von führenden Fachleuten der Branche durchgeführt
und vermittelt neben grundlegenden Kenntnissen
über die Funktionsweise von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
die Grundsätze von Planung und Berechnung, um
die jeweiligen Vorgaben zu den Schutzzielen umzusetzen.
Aufgrund des sehr umfangreichen Themengebiet ist der Lehrgang in zwei Teile untergliedert, die auch unabhängig voneinander gebucht werden können. Hier finden Sie alle Informationen zum VdS-Lehrgang Entrauchung - Teil 2
Bei einer angestrebten Qualifikation zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2133“ bzw. „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2222“ ist der Lehrgang empfehlenswert. Die Teilnehmenden erhalten umfassendes Wissen, herstellerunabhängig und neutral.
Die Prüfung zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2133 bzw. VdS 2222“ erfolgt unabhängig von diesem Lehrgang. Information zur Prüfung, den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf unserer Website: vds.de/errichter-anerkennung-rwa
RWAN: 26,3 Unterrichtseinheiten bzw. 19,7 Zeitstunden gemäß IDD
Anerkennung
Der Lehrgang ist durch die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) in der Schweiz anerkannt. Damit kann er als Fortbildung für die Zertifikatsverlängerung VKF im Bereich Brandschutz angerechnet werden.
Webinar
Abdichtung von Flachdächern, Terrassen, Balkonen - Technik und Recht
- 16.06.2026- 17.06.2026
- online
- 490,00 €
Feuchteschäden an Flachdächern, Terrassen, Balkonen und damit verbundene Haftungsrisiken sind häufig vermeidbar. Dafür sind sowohl bautechnische als auch baurechtliche Aspekte zu kennen und zu berücksichtigen. Diese werden im Seminar aus der Perspektive einer Bau-Sachverständigen und einer Baurechtsanwältin passend für das alltägliche Projektgeschehen vermittelt.
Im Seminar erhalten Sie das praktische Rüstzeug für die rechtssichere, fachgerechte und somit risikoreduzierte Planung und Ausführung von Abdichtungen von Flachdächern, Terrassen, Balkonen. Die interdisziplinäre Zusammenschau mit rechtlichen und technischen Aspekten bietet Planungs- und Rechtssicherheit für die Baupraxis.
Hinweis
Das Seminar ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer Baden-Württemberg anerkannt.
Das Seminar ist gemäß der Weiterbildungsordnung der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen mit 8 Unterrichtseinheiten anerkannt.
Diese Veranstaltung wird von der Architektenkammer Baden-Württemberg als Fort-/Weiterbildung mit einem Umfang von 8 Unterrichtsstunden für Mitglieder und Architekten/Stadtplaner im Praktikum für die Fachrichtung Architektur anerkannt.
Architekten, planende Ingenieure in Entwurfs- und Planungsbüros, Bauunternehmen, Bauträger-, Projektentwicklungs-, Wohnungsbaugesellschaften, Bauverwaltungen, Behörden (Bau, Umwelt), Institutionen, Bauleiter, Bausachverständige, Fach- und Führungskräfte im Baugewerbe
Fortbildung betrieblicher Brandschutz.
- 18.06.2026- 19.06.2026
- Hannover
- 1.303,05 €
Auffrischungsschulung für Fachkräfte für Feststellanlagen, zur Aufrechterhaltung der Kompetenz
- 22.06.2026
- Frankfurt am Main
- 321,30 €
