Baurecht Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Baurecht SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 243 Schulungen (mit 773 Terminen) zum Thema Baurecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
E-Learning
Zertifizierter Real Estate ESG-Manager (ZIA)
- 01.09.2025- 20.10.2025
- online
- 4.748,10 €
Nachdem Sie alle Module erfolgreich absolviert haben, steht Ihnen die letzte Etappe bevor: die Abschlussprüfung. Diese 60-minütige Online-Prüfung zum Zertifizierten Real Estate ESG Manager (Multiple Choice) wird Ihr umfassendes Wissen und Ihre Fähigkeiten in den Bereichen Nachhaltigkeit, Immobilienmanagement, digitale Transformation und ESG-Kommunikation auf die Probe stellen.
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung sind Sie berechtigt den Titel Zertifizierter Real Estate ESG Manager (ZIA) zu tragen und erhalten Ihr Zertifikat als Auszeichnung für Ihre Expertise in der nachhaltigen Immobilienbranche. Nutzen Sie diese Prüfung als Sprungbrett für Ihre Karriere und Ihr Engagement für eine nachhaltige Zukunft in der Immobilienwirtschaft. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) auf Baustellen -Teil c
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
- Sinn und Zweck der BaustellV und Ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem
-Anwendungsbereich der BaustellV
-Inhaltliche Anforderungen der BaustellV
-Aufgaben und Pflichten des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten
-Aufgaben und Pflichten des Koordinators
-Zweck und Inhalt der Vorankündigung
2. Koordinierung während der Planung der Ausführung
2.1 Aufgaben des Koordinators
2.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
-Zweck und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
-Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für verschiedene
Bauaufgaben
-Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bauzeitenplan,
Baustelleneinrichtungsplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und
-entsorgungsregelungen
2.3 Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
-Zweck und Inhalt der Unterlage
-Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten für verschiedene bauliche
Anlagen
3. Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens
3.1 Aufgaben des Koordinators
3.2 Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung
- Informationssystem des Koordinators zur Unterrichtung der Arbeitgeber und der
Beschäftigten auf der Baustelle
-Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen
-Umgang mit den während der Planung der Ausführung erstellten Plänen und
Unterlagen
-Hinwirken auf das Umsetzen der Inhalte von Protokollen, Plänen und Konzepten
während der Ausführung
3.3 Umgang mit Konfliktsituationen
4. Rechtliche Grundlagen
-Die rechtliche Stellung des Koordinators im Verhältnis zum Bauherrn und zu den
am Bau Beteiligten
-Befugnisse des Koordinators
-Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau Beteiligten
(Vertragstypen, Vertragsinhalte)
-Berücksichtigung der BaustellV in den vom Bauherrn abzuschließenden Verträgen
-Einschlägige Grundkenntnisse der VOB
-Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsmängel,
Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 ff BGB)
-Verantwortung und Haftung des Koordinators
-Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den ausführende Unternehmen.
- schriftliche Prüfung -
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) auf Baustellen -Teil c - Inhouse
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
- Sinn und Zweck der BaustellV und Ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem
-Anwendungsbereich der BaustellV
-Inhaltliche Anforderungen der BaustellV
-Aufgaben und Pflichten des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten
-Aufgaben und Pflichten des Koordinators
-Zweck und Inhalt der Vorankündigung
2. Koordinierung während der Planung der Ausführung
2.1 Aufgaben des Koordinators
2.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
-Zweck und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
-Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für verschiedene
Bauaufgaben
-Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bauzeitenplan,
Baustelleneinrichtungsplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und
-entsorgungsregelungen
2.3 Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
-Zweck und Inhalt der Unterlage
-Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten für verschiedene bauliche
Anlagen
3. Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens
3.1 Aufgaben des Koordinators
3.2 Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung
- Informationssystem des Koordinators zur Unterrichtung der Arbeitgeber und der
Beschäftigten auf der Baustelle
-Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen
-Umgang mit den während der Planung der Ausführung erstellten Plänen und
Unterlagen
-Hinwirken auf das Umsetzen der Inhalte von Protokollen, Plänen und Konzepten
während der Ausführung
3.3 Umgang mit Konfliktsituationen
4. Rechtliche Grundlagen
-Die rechtliche Stellung des Koordinators im Verhältnis zum Bauherrn und zu den
am Bau Beteiligten
-Befugnisse des Koordinators
-Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau Beteiligten
(Vertragstypen, Vertragsinhalte)
-Berücksichtigung der BaustellV in den vom Bauherrn abzuschließenden Verträgen
-Einschlägige Grundkenntnisse der VOB
-Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsmängel,
Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 ff BGB)
-Verantwortung und Haftung des Koordinators
-Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den ausführende Unternehmen.
- schriftliche Prüfung -
Webinar
- 08.10.2025
- online
- 797,30 €

Seminar Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber
- 14.10.2025- 15.10.2025
- Leinfelden-Echterdingen
- 2.612,05 €
PRAXISSEMINAR FÜR BAUAUFTRAGGEBER UND BIETER
14./15. Oktober 2025 IN Stuttgart
27./28. November 2025 IN Frankfurt/M.

Webinar
Das Ausschreibungs – ABC Nationales Vergaberecht
- Termin auf Anfrage
- online
- auf Anfrage
1.das öffentliche Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen
2.die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher
Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er
zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, zu beachten hat
3. Rechts- und Verfahrensregeln
4. Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln
5. Aufgaben und Ziele des Vergaberechts
6.Wettbewerbsverletzungen der Auftraggeber und Auftragnehmer
7. das „Government Procurement Agreement“ (GPA) mit allen Details wie
Schwellenwerte, Fristen, Modalitäten der Ausschreibungsveröffentlichung,
Ausschluss von Bietern, Klagerecht Bieter, Anspruch auf ein fehlerfreies
Verfahren u.v.m.
8. Wettbewerbsbeschränkungen
9. Schwellenwerte
10. für (fast) jede Leistung ein 8-stelliger Zahlencode + Prüfziffer gleich
CPV-codes von “Common Procurement Vocabulary“ gleich
“Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge“
11. EG – Vorschriften und – Richtlinien
Gesetze zur Modernisierung des Vergaberechts - Rechte und Pflichten
12. „Zweiteilung des Vergaberechts“ was heißt das??
13. VOB, VOL und VOF
14. § 97 GWB enthält allgemeine Grundsätze des Vergaberechts u.a.:
> Wettbewerbsgrundsatz
> Transparenzgebot
> Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz
> Förderung mittelständischer Interessen (Pflicht zur Losaufteilung)
> Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen
(Eignung)
> angemessene Preise
> Förmliche Ausschreibung
15. § 101 GWB unterscheidet verschiedene Arten der Vergabe:
> Offenes Verfahren
> Nicht Offenes Verfahren
> öffentlicher Teilnahmewettbewerb
> Verhandlungsverfahren
> Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung
> Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung
> Wettbewerblicher Dialog
16. Regelung des Vergabeverfahrens: VOL, VOB und VOF
17. Präqualifikationssystem
18. Vergabehandbücher
19. Vergaberecht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte
20. Vergaben außerhalb des Vergaberechts
21. Bezugnahme auf die tägliche Arbeit der Seminarteilnehmer?
Die Ausschreibung
> Abgabefrist /-termin
> Angebots /-gültigkeit, -öffnungstermin
> Ausschreibungsbedingungen – Vorschriften – Empfehlungen
> Spezielle Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsmatrix, Gestaltung,
Checklisten und Formulare
> Finanzierung
> Die verschiedenen Ausschreibungsarten (genormte, differenzierte…)
> Neues Ausschreibungsrecht
> Ausschreibung nach VOB/VOL
> Die öffentliche Vergabe in Abgrenzung zur beschränkten Ausschreibung und
freihändigen Vergabe im Überblick
> Kontaktadressen und Datenbanken
> Internet – Nutzung + Ausschreibung via Internet
> die Auswertung der Ausschreibung
> Fallübungen
> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer
Das Ausschreibungs – ABC Nationales Vergaberecht - Inhouse
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
1.das öffentliche Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen
2.die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher
Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er
zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, zu beachten hat
3. Rechts- und Verfahrensregeln
4. Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln
5. Aufgaben und Ziele des Vergaberechts
6.Wettbewerbsverletzungen der Auftraggeber und Auftragnehmer
7. das „Government Procurement Agreement“ (GPA) mit allen Details wie
Schwellenwerte, Fristen, Modalitäten der Ausschreibungsveröffentlichung,
Ausschluss von Bietern, Klagerecht Bieter, Anspruch auf ein fehlerfreies
Verfahren u.v.m.
8. Wettbewerbsbeschränkungen
9. Schwellenwerte
10. für (fast) jede Leistung ein 8-stelliger Zahlencode + Prüfziffer gleich
CPV-codes von “Common Procurement Vocabulary“ gleich
“Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge“
11. EG – Vorschriften und – Richtlinien
Gesetze zur Modernisierung des Vergaberechts - Rechte und Pflichten
12. „Zweiteilung des Vergaberechts“ was heißt das??
13. VOB, VOL und VOF
14. § 97 GWB enthält allgemeine Grundsätze des Vergaberechts u.a.:
> Wettbewerbsgrundsatz
> Transparenzgebot
> Diskriminierungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz
> Förderung mittelständischer Interessen (Pflicht zur Losaufteilung)
> Vergabe an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen
(Eignung)
> angemessene Preise
> Förmliche Ausschreibung
15. § 101 GWB unterscheidet verschiedene Arten der Vergabe:
> Offenes Verfahren
> Nicht Offenes Verfahren
> öffentlicher Teilnahmewettbewerb
> Verhandlungsverfahren
> Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung
> Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung
> Wettbewerblicher Dialog
16. Regelung des Vergabeverfahrens: VOL, VOB und VOF
17. Präqualifikationssystem
18. Vergabehandbücher
19. Vergaberecht für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte
20. Vergaben außerhalb des Vergaberechts
21. Bezugnahme auf die tägliche Arbeit der Seminarteilnehmer?
Die Ausschreibung
> Abgabefrist /-termin
> Angebots /-gültigkeit, -öffnungstermin
> Ausschreibungsbedingungen – Vorschriften – Empfehlungen
> Spezielle Ausschreibungsunterlagen mit Leistungsmatrix, Gestaltung,
Checklisten und Formulare
> Finanzierung
> Die verschiedenen Ausschreibungsarten (genormte, differenzierte…)
> Neues Ausschreibungsrecht
> Ausschreibung nach VOB/VOL
> Die öffentliche Vergabe in Abgrenzung zur beschränkten Ausschreibung und
freihändigen Vergabe im Überblick
> Kontaktadressen und Datenbanken
> Internet – Nutzung + Ausschreibung via Internet
> die Auswertung der Ausschreibung
> Fallübungen
> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer
Bauleiter (TÜV) Module 1-5 mit Zertifikatsprüfung
- 24.10.2025- 12.12.2025
- Rottweil
- 5.095,00 €
Anders gesagt: Die Anforderungen an einen Bauleiter sind ausgesprochen komplex. Und die Realität auf Baustellen birgt selbst für erfahrene Bauleiter immer wieder Stolperfallen. Häufig ändern sich baurelevante Normen, Vorschriften und Richtlinien. Jeder Bau ist ein Unikat, und so muss unter immer wieder neuen Rahmenbedingungen gearbeitet werden. Entspricht die Qualität des Objektes nicht den Normen und vertraglich zugesicherten Eigenschaften, kann dies zu langwierigen und teuren Streitigkeiten führen. Nicht zuletzt sind wichtige Fragen nicht immer klar geregelt: Hat ein Bauleiter Vertretungsbefugnis für Belange des Auftraggebers? Unter welchen Bedingungen kann er kostenwirksame Entscheidungen treffen?
So vielfältig die Aufgaben und Fragestellungen, so breit ist das Spektrum an Know-how und Fähigkeiten, die einen versierten Bauleiter ausmachen. Von ihm wird gewerkeübergreifendes Fachwissen genauso erwartet wie rechtssicheres Handeln und hohe soziale Kompetenz. Wer da Qualifikationsmängel oder Wissenslücken zeigt, kann seine Aufgaben in der technisch und sozial komplexen Umgebung einer Baustelle nicht zufriedenstellend erfüllen.

Fernlehrgang
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer - Online-Lehrgang
- Beginn jederzeit möglich
- online
- 395,00 €
Wir bieten wöchentliche Starttermine – jeweils am Donnerstag – an.
Das Ziel dieses Kurs ist der sichere Umgang mit erbschaft- und schenkungsteuerlichen Fragestellungen. Sie sind nach Abschluss dieses Lehrgangs in der Lage, nicht nur die relevanten Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle zu identifizieren, sondern auch die maßgebliche Bemessungsgrundlage in Gestalt der tatsächlichen Bereicherung nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes zu ermitteln. Sei es Grund- oder Unternehmensvermögen sowie andere Vermögensgegenstände (Beteiligungen, Finanzinstrumente etc.), mit Abschluss dieses Lehrgangs sind Sie sicher in der Bewertung der maßgeblichen Erbschaft oder Schenkung.
Sie lernen zu Hause oder am Arbeitsplatz mit Skripten und Online-Trainings.

Fachkraft für Feststellanlagen
- 25.08.2025- 26.08.2025
- Köln
- 1.422,05 €
Information zum LehrgangHinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“ gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 19,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 14,7 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
