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Baurecht Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Baurecht Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 214 Schulungen (mit 573 Terminen) zum Thema Baurecht mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

Webinar

  • 08.10.2024
  • online
  • 449,82 €


Schwerpunkt der Fortbildung für Fachanwälte im Jahr 2024 wird die Rügepflicht bzw. das Rügerecht, die losweise Vergabe und die Leistungsbeschreibung seien. Bei der Rüge werden neben den Zeitpunkten unter Substantiierung auch die Abhilfemöglichkeiten erörtert. Die losweise Vergabe wird insbesondere unter dem Aspekt der Modulbauweise und dem Planungsanteil beleuchtet. Und zu dem Dauerbrenner Leistungsbeschreibung werden wir uns die häufigsten Fehler anschauen. Sie erhalten so viele nützliche Hinweise, die Ihre Mandanten/-innen Kosten sparen können und der Einblick in die aktuelle Rechtsprechung hilft Ihnen, in Ihrer praktischen Arbeit.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


1) Erarbeitung einer Matrix für folgende Zwecke:
a) Inhaltliche Unterschiede zwischen VOL/HOAI/VOB hinsichtlich zwischen
VOL/HOAI/VOB hinsichtlich öffentlicher Ausschreibung, beschränkter
Ausschreibung und freihändiger Vergabe
b) Revisionsfeste Gestaltung
c) Darstellung von Vor- und Nachteilen für den Auftraggeber
d) Darstellung von Vor- und Nachteilen für den Auftragnehmer
e) Möglichkeiten der unterschiedlichen Angebotsgestaltung (Pauschalierung /
nach Aufwand)
f) Argumente für die Angebotserstellung für den Auftraggeber, um das Angebot
revisionsfest zu machen

2) Die HOAI im Überblick

3) Die VOL im Überblick

4) Die öffentliche Vergabe in Abgrenzung zur beschränkten Ausschreibung und
freihändigen Vergabe im Überblick

5) Sonderthemen

Informationen zu den Seminarorten finden Sie hier.

  • Termin auf Anfrage
  • Dresden
  • 300,00 €


Fassaden müssen funktionalen, ästhetischen und wirtschaftlichen Ansprüchen gerecht werden. Der Weg zu dieser ganzheitlichen Fassade setzt eine sach- und fachgerechte Planung und Objektüberwachung voraus.


Als Teilnehmer aus dem Bereich Ersteller erfahren Sie, welche Pflichten und Rechte Sie bezüglich Ihrer Werk- und Montageplanung haben. Aus Sicht des Plan prüfenden und freigebenden werden Ihnen die wichtigsten Qualitätsgrundlagen zur Planprüfung vermittelt.


Zu unterscheiden sind hier vertragliche Regelungen nach VOB und Einzelfallregelungen. Die Werkplanprüfung mit anschließender Freigabe soll sicherstellen, dass die architektonischen, die vertraglichen Qualitätsansprüche und die bauordnungsrechtlichen Anforderungen umgesetzt werden.
Die Objektüberwachung ist eine Architekten- und Ingenieurleistung, die ebenso wichtig wie haftungsträchtig ist. Im Seminar werden Haftungsfallen aufgezeigt.

Webinar

  • 08.08.2024
  • online
  • 236,81 €
1 weiterer Termin

Auch wenn die Vorschriften des Bauvertragsrecht die StVO als das am meisten ignorierte Gesetz in Deutschland abgelöst haben, sind die Auswirkungen der §§ 650b und c BGB auf das Geltendmachen von Nachträgen nicht nur für Bauunternehmer, sondern insbesondere auch für Planer, erheblich.

Dieses Online-Seminar befasst sich mit den Grundlagen der Nachtragsstellung sowohl für Planer als auch für ausführende Unternehmen auf Basis von VOB/B und BGB, gibt Einblicke in die neuste Rechtsprechung zur Kalkulation von Vergütungsansprüchen und zur rechtssicheren Darstellung von Leistungsänderungen.

Im Anschluss an das Online-Seminar besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und aktuelle Probleme zu diskutieren

Webinar

  • Termin auf Anfrage
  • online
  • 713,94 €
1 weiterer Termin

> Art und Umfang der Leistung

> Vergütung

> Ausführungsunterlagen

> Ausführung

> Ausführungsfristen

> Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

> Verteilung der Gefahr

> Kündigung durch Auftraggeber

> Kündigung durch Auftragnehmer

> Haftung der Vertragsparteien

> Vertragsstrafe

> Abnahme

> Gewährleistung

> Abrechnung

> Stundenlohnarbeiten

> Zahlung

> Sicherheitsleistung

> Streitigkeiten

> Fallübungen für die einzelnen Teile

> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer

> AGB-Gesetz und die VOB/B

> Abwägung zwischen Werkvertragsrecht und VOB/B

  • Termin auf Anfrage
  • Dresden
  • 280,00 €


2016 erlebt das Vergaberecht seine größte Reform seit mindestens 15 Jahren sowohl strukturell, als auch inhaltlich!


Bis zum 18. April 2016 mussten die EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist durch Änderungen des GWB, der Vergabeverordnung und der VOB/A geschehen. Die VOL/A und die VOF wird es künftig oberhalb der Schwellenwerte nicht mehr geben. Die E-Vergabe wird verpflichtend. Es wird eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung eingeführt. Dies sind nur einige der vielen Änderungen im künftigen Vergaberecht.


Wird die VOL/A unterhalb der Schwellenwerte fortgeführt? Was ist schon jetzt in der VOB/A unterhalb der Schwellenwerte geändert, was wird voraussichtlich und wann noch geändert werden? Über diese umfassenden Änderungen und deren Auswirkungen auf die Vergabepraxis- und Organisation werden Sie informiert.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 713,94 €


> Art und Umfang der Leistung

> Vergütung

> Ausführungsunterlagen

> Ausführung

> Ausführungsfristen

> Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

> Verteilung der Gefahr

> Kündigung durch Auftraggeber

> Kündigung durch Auftragnehmer

> Haftung der Vertragsparteien

> Vertragsstrafe

> Abnahme

> Gewährleistung

> Abrechnung

> Stundenlohnarbeiten

> Zahlung

> Sicherheitsleistung

> Streitigkeiten

> Fallübungen für die einzelnen Teile

> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer

> AGB-Gesetz und die VOB/B

> Abwägung zwischen Werkvertragsrecht und VOB/B

  • 08.10.2024
  • Biberach an der Riß
  • 450,00 €


Mängel führen zu Störungen im Bauablauf. Zusätzliche Kosten- und zeitintensive Aktivitäten bis hin zur Zahlungs- und Abnahmeverweigerung sind oft die Folge. Da die Bauabnahme mit einschneidenden Rechtsfolgen verbunden ist, empfiehlt es sich, die Abnahme „förmlich“ stattfinden zu lassen.

Das bedeutet, dass der Auftraggeber ausdrücklich die Bauabnahme erklärt und den Zeitpunkt der Abnahme durch ein unterzeichnetes Protokoll bestätigt. Hierfür vereinbaren die Vertragsparteien regelmäßig einen gemeinsamen Abnahmetermin vor Ort. Überdies sind im Vorfeld Formvorschriften und Einladungsfristen zu beachten.

Die Abnahme einzelner - in sich abgeschlossener - Teilleistungen, die sogenannte Teilabnahme, ist möglich, wenn diese vertraglich vereinbart wurde.

Webinar

  • Termin auf Anfrage
  • online
  • 713,41 €
1 weiterer Termin

> Art und Umfang der Leistung

> Vergütung

> Ausführungsunterlagen

> Ausführung

> Ausführungsfristen

> Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

> Verteilung der Gefahr

> Kündigung durch Auftraggeber

> Kündigung durch Auftragnehmer

> Haftung der Vertragsparteien

> Vertragsstrafe

> Abnahme

> Gewährleistung

> Abrechnung

> Stundenlohnarbeiten

> Zahlung

> Sicherheitsleistung

> Streitigkeiten

> Fallübungen für die einzelnen Teile

> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer

> AGB-Gesetz und die VOB/B

> Abwägung zwischen Werkvertragsrecht und VOB/B

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 713,41 €


> Art und Umfang der Leistung

> Vergütung

> Ausführungsunterlagen

> Ausführung

> Ausführungsfristen

> Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

> Verteilung der Gefahr

> Kündigung durch Auftraggeber

> Kündigung durch Auftragnehmer

> Haftung der Vertragsparteien

> Vertragsstrafe

> Abnahme

> Gewährleistung

> Abrechnung

> Stundenlohnarbeiten

> Zahlung

> Sicherheitsleistung

> Streitigkeiten

> Fallübungen für die einzelnen Teile

> Bezug zur Problem – und Aufgabenstellung der Teilnehmer

> AGB-Gesetz und die VOB/B

> Abwägung zwischen Werkvertragsrecht und VOB/B
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