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Betriebssicherheitsverordnung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Betriebssicherheitsverordnung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 589 Schulungen (mit 3.749 Terminen) zum Thema Betriebssicherheitsverordnung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage

  • 29.06.2027- 30.06.2027
  • Köln
  • 1.618,40 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
Bei der Buchung beider Lehrgänge erhalten Sie einen Rabatt, siehe
Kombinationsangebote.


16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Der Lehrgang beginnt um 10.00 Uhr und endet um ca. 16.15 Uhr.

  • 09.03.2027- 10.03.2027
  • Hamburg
  • 1.618,40 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
Bei der Buchung beider Lehrgänge erhalten Sie einen Rabatt, siehe
Kombinationsangebote.


16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Der Lehrgang beginnt um 10.00 Uhr und endet um ca. 16.15 Uhr.

  • 12.04.2027- 13.04.2027
  • Berlin
  • 1.618,40 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
Bei der Buchung beider Lehrgänge erhalten Sie einen Rabatt, siehe
Kombinationsangebote.


16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Der Lehrgang beginnt um 10.00 Uhr und endet um ca. 16.15 Uhr.

  • 14.06.2027- 15.06.2027
  • Hamburg
  • 1.618,40 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
Bei der Buchung beider Lehrgänge erhalten Sie einen Rabatt, siehe
Kombinationsangebote.


16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Der Lehrgang beginnt um 10.00 Uhr und endet um ca. 16.15 Uhr.

  • 12.01.2027
  • Dresden
  • 785,40 €
30 weitere Termine

UVV-Prüfung Container nach DGUV 214-016 und 214-017

  • 12.07.2027- 13.07.2027
  • München
  • 1.618,40 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
Bei der Buchung beider Lehrgänge erhalten Sie einen Rabatt, siehe
Kombinationsangebote.


16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Der Lehrgang beginnt um 10.00 Uhr und endet um ca. 16.15 Uhr.

  • 19.01.2027
  • Hannover
  • 785,40 €
80 weitere Termine

Erhalt der Befähigung nach DGUV Vorschrift 1 (bisherige BGV A1)

  • 24.02.2027- 25.02.2027
  • München
  • 1.618,40 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Die aus dieser
Verantwortung resultierenden Aufgaben können an
befähigte Mitarbeitende delegiert werden.

Eine solche befähigte Person stellt der von der
VdS CEA 4001 (Richtlinien für Sprinkleranlagen) geforderte
„Sprinklerwart“ dar. Die Anforderungen an die
Befähigung ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese
Anforderungen in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person
nach BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).

Der „Sprinklerwart“ führt die vorgeschriebenen Kontrollen
durch, veranlasst erforderliche Reparaturen und
trägt alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse im
Betriebsbuch (VdS 2212) ein.

Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben des Sprinklerwärters
vor, aber auch auf die zu treffenden Maßnahmen,
die bei betrieblichen Änderungen notwendig werden.
Hierzu wird im praktischen Teil der Ausbildung eine
Sprinkleranlage besichtigt, an der die durchzuführenden
Kontrollen gezeigt werden. Der Lehrgang endet mit einer
schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.
Bei der Buchung beider Lehrgänge erhalten Sie einen Rabatt, siehe
Kombinationsangebote.


16 Unterrichtseinheiten bzw. 12 Zeitstunden gemäß IDD

Der Lehrgang beginnt um 10.00 Uhr und endet um ca. 16.15 Uhr.

  • 21.10.2026- 23.10.2026
  • Köln
  • 1.898,05 €


Der Explosionsschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Gefahrstoffverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung sowie anderer Regelungen, deren Anforderungen unabhängig von der Betriebsgröße zu erfüllen sind.
Klein- und Mittelständische Unternehmen stehen demnach im Explosionsschutz grundsätzlich vor den gleichen Herausforderungen zur Umsetzung rechtlicher Verpflichtungen wie Konzerne, haben jedoch nicht zwingend eine Organisation, die sich ausschließlich diesem Spezialfeld des Arbeitsschutzes widmen kann.
Viele Brandschutzbeauftragte sowie andere für den Brandschutz verantwortliche Personen werden, zusätzlich zu ihrem klassischen Aufgabengebiet, mit dem Explosionsschutz betraut.
Sie lernen die Herausforderungen der betrieblichen Praxis kennen. Diese können sich vom Anlagen-Neubau und der Umsetzung dazugehöriger Explosionsschutzkonzepte über die Bewertung von Altanlagen bis hin zur Implementierung geeigneter Instandhaltungskonzepte erstrecken. Für diese Aufgaben werden den Teilnehmenden Lösungsansätze aufgezeigt und anhand von Praxisbeispielen näher gebracht. Sie sind anschließend nicht nur in der Lage dem Betreiber bei seinen Anfragen zu beraten, sondern erhalten selbst ein Werkzeug an die Hand, welches Sie unterstützt, Lücken zu identifizieren und aufzuzeigen.

  • 08.04.2027- 09.04.2027
  • Ostfildern
  • 1.170,00 €
1 weiterer Termin

In diesem Seminar erhalten Sie am ersten Tag alle wichtigen Informationen zu den gesetzlichen Forderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung, den TRBSen, der DGUV V3 bzw. 4 und weiteren Informationen der Berufsgenossenschaft für das Prüfen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln. Wir führen im Messpraktikum die verschiedenen Messungen aus den aktuellen Normen aus 2021 für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach Reparatur (DIN EN 50678 - VDE 0701) und für die wiederkehrende Prüfung (DIN EN 50699 -VDE 0702) praktisch durch. Wenn Sie als Elektrofachkraft das Seminar besuchen, erhalten Sie die erforderliche Sachkunde, um als "zur Prüfung befähigten Person" bestellt zu werden, falls die anderen Voraussetzungen nach TRBS 1203 gegeben sind. Elektrotechnisch unterwiesene Personen können durch die vermittelten Inhalte und praktischen Messungen der "zur Prüfung befähigten Person" eine große Unterstützung sein.

Sie erfahren, welche gesetzlichen Regelungen, Verordnungen, berufsgenossenschaftliche Vorschriften gelten.

Sie lernen, wie Sie Arbeitsmittel nach TRBS 1201 prüfen.

Sie erlernen, welche Qualifikationsvoraussetzungen für die Aufgaben der "zur Prüfung befähigten Person"  nach TRBS 1203 gelten und wie Sie zur "zur Prüfung befähigten Person" bestellt werden.

Sie erfahren, wie Prüfungen nach VDE 0701 (DIN EN 50678) und VDE 0702 (DIN EN 50699) erfolgen.

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