Seminare
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Betriebssicherheitsverordnung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Betriebssicherheitsverordnung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 581 Schulungen (mit 2.491 Terminen) zum Thema Betriebssicherheitsverordnung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 17.09.2026- 18.09.2026
  • Hamburg
  • 1.303,05 €
13 weitere Termine

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


63-128 - Grundlagen und Methodik zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Möglichkeiten zur Festlegung von Prüffristen nach BetrSichV Webinar

  • 17.11.2026- 18.11.2026
  • Wiesbaden
  • 1.184,05 €


2-Tage Intensiv-Seminar

Ihre Weiterbildung Arbeitssicherheit: Halten Sie sich regelmäßig auf dem neuesten Stand!

Arbeitssicherheit Aktuell & Rechtssicher

Highlight: Mit Besichtigung

Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten den Unternehmer bei der Durchführung und Sicherstellung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dazu ist ein aktuelles Fachwissen über die rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes erforderlich. Um dies zu gewährleisten, besteht die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Weiterbildung zu ermöglichen.

Aufgrund kontinuierlicher Veränderungen empfiehlt der Gesetzgeber auch für Sicherheitsbeauftragte eine regelmäßige Weiterbildung, um aktiv zur Unfallverhütung beitragen zu können.

Wissenstransfer: Mit Informationen zu aktuellen rechtlichen Änderungen und Hinweisen zu Neuentwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz und deren Auswirkungen auf die betriebliche Praxis werden ihre Kenntnisse anhand Praxisbeispielen auf den neuesten Stand gebracht.

AKTUELL wird im Seminar behandelt:

  • ASR A6 Bildschirmarbeit
  • Wie geht es weiter mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)?
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Die neue TRGS 520 Lagern von Kleinmengen gefährlicher Abfälle
  • Anpassung der DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

  • 19.08.2026- 20.08.2026
  • Köln
  • 1.154,30 €
8 weitere Termine

Sachkundeschulung nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-007

  • 10.12.2026
  • Münster
  • 534,31 €
2 weitere Termine

05-512 - Zur Prüfung befähigte Person von Abroll-, Abgleit-, Kipp- und Absetzbehältern Anwendung der Inhalte aus den DGUV Informationen 214-016 und 214-017

  • 11.11.2026- 12.11.2026
  • Stuttgart
  • 1.570,80 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.

15,3 Unterrichtseinheiten bzw. 11,5 Zeitstunden, in Stuttgart 13,3 Unterrichtseinheiten bzw. 10 Zeitstunden gemäß IDD

* DGUV-Information 205-026

Webinar

  • 21.09.2026
  • online
  • 827,05 €
1 weiterer Termin

1-Tag Intensiv-Seminar

Mit Audits, ASA und Gefährdungsbeurteilungen den betrieblichen Arbeitsschutz wirksam steuern

Arbeitsschutz für Führungskräfte – Pflichten nach DGUV und ArbSchG sicher erfüllen

In diesem praxisorientierten Seminar für Führungskräfte steht der betriebliche Arbeitsschutz im Mittelpunkt – insbesondere die rechtlichen Grundlagen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 (DGUV V1). Die Teilnehmenden erfahren, welche Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz bestehen und wie diese systematisch und rechtskonform umgesetzt werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der praxisnahen Anwendung: Arbeitsschutzbegehungen, interne Audits, sowie die Organisation und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen ASA-Sitzung (Arbeitsschutzausschuss) werden detailliert behandelt. Auch das Unfallmanagement im Unternehmen und die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind zentrale Inhalte.

Ziel ist es, Führungskräfte in die Lage zu versetzen, Unfallverhütungsvorschriften praxisnah umzusetzen, Risiken frühzeitig zu erkennen und eine nachhaltige Sicherheitskultur aufzubauen. Interaktive Methoden und Fallbeispiele sichern den direkten Transfer in den Führungsalltag – für mehr Sicherheit, Rechtskonformität und Souveränität im Umgang mit Behörden und Mitarbeitenden.

  • 09.09.2026- 10.09.2026
  • Köln
  • 1.570,80 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.

15,3 Unterrichtseinheiten bzw. 11,5 Zeitstunden, in Stuttgart 13,3 Unterrichtseinheiten bzw. 10 Zeitstunden gemäß IDD

* DGUV-Information 205-026

  • 10.12.2026- 11.12.2026
  • Köln
  • 1.570,80 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.

Die beiden Lehrgänge „Sprinklerwart“ und „Gaslöschanlagenwart“
sind so terminiert, dass sie auch kombiniert gebucht werden können.

15,3 Unterrichtseinheiten bzw. 11,5 Zeitstunden, in Stuttgart 13,3 Unterrichtseinheiten bzw. 10 Zeitstunden gemäß IDD

* DGUV-Information 205-026

Webinar

  • 27.08.2026- 28.08.2026
  • online
  • 1.130,50 €
8 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


64-108 - Gefährdungsbeurteilungen in der Elektrotechnik Webinar über das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen in der Praxis
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