Der Dienstunfall im BeamtVG – Spezialwissen für Fortgeschrittene
Seminar - TAW. Technische Akademie Wuppertal e.V.
Das Dienstunfallrecht ist ein komplizierter, komplexer Bestandteil des Beamtenversorgungsgesetzes und selten Bestandteil der Verwaltungsausbildung. Deshalb bleiben z.B. Zusammenhangsfragen oder Fragen zur Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. des Grades der Schädigungsfolgen nur der Einschätzung des medizinischen Sachverständigen faktisch vorbehalten und werden von der Verwaltung in der Regel kritiklos übernommen.
Nicht jeder Mediziner verfügt aber seinerseits über die erforderlichen unfallrechtlichen Kenntnisse. Und so ergehen oft, vor allem als Folge amtsärztlicher Einschätzung, fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen z.B. in Zusammenhang mit psychischen Gesundheitsstörungen nach belastenden Ereignissen. Häufig wird der Unfallausgleich wegen einer zu hoch angesetzten Minderung der Erwerbsfähigkeit oder eines zu hohen Grades der Schädigungsfolgen zu Unrecht gewährt. In diesen Fällen darf die Verwaltung der gutachtlichen Einschätzung nicht folgen. Dies setzt voraus, dass die Verwaltung in der Lage ist, eine Fehleinschätzung des Gutachters zu erkennen.
Die Teilnehmer werden im Aufbauseminar zum Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz in die Lage versetzt, den richtigen Gutachter auszuwählen, diesem die für den Einzelfall relevanten Fragen zu stellen und danach eine rechtmäßige Verwaltungsentscheidung zu treffen. Sie werden Unfallfolgen aus Gutachten erkennen und im Verwaltungsakt benennen können.
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