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Fachkraft für Arbeitssicherheit Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Fachkraft für Arbeitssicherheit Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 404 Schulungen (mit 2.428 Terminen) zum Thema Fachkraft für Arbeitssicherheit mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 02.12.2026- 03.12.2026
  • Regensburg
  • 1.426,81 €
11 weitere Termine

  • 18.11.2026
  • Königslutter am Elm
  • 210,00 €
3 weitere Termine

Eintägiges Fachseminar mit fundierter Einführung in die Rechtsgrundlagen und Organisationsstrukturen des Maßregelvollzugs. Praxisnahe Fallvignetten unterstützen das Verständnis, ergänzt durch Themen wie Resozialisierung, Dokumentation und Zusammenarbeit mit externen Partnern.

  • 10.11.2026- 13.11.2026
  • Berlin
  • 2.021,81 €
1 weiterer Termin

In diesem Seminar erhalten Sie fundiertes Wissen über arbeitsbedingte Belastungsfaktoren, deren gesundheitliche Folgen und konkrete Unterstützungsstrategien. Gemeinsam erarbeiten wir Wege, um Betroffene professionell zu begleiten und die Mitbestimmungsrechte gezielt zur Verbesserung des psychischen Arbeitsklimas zu nutzen.

Webinar

  • 09.12.2026
  • online
  • 922,25 €
    830,03 €
4 weitere Termine

„Arbeitsschutz? Darum kümmern sich doch die Sicherheitsfachkräfte (SiFas).“ Das stimmt nur bedingt, denn verantwortlich ist, mit oder ohne SiFa, immer die Geschäftsführung. Auch eine Sicherheitsfachkraft kann nur bei der Umsetzung der Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, enthebt Geschäftsführung und Führungskräfte aber nicht der gesetzlichen Verantwortung.




  • 10.11.2026- 13.11.2026
  • Timmendorfer Strand
  • 1.962,31 €
3 weitere Termine

Dieses Seminar vermittelt Ihnen elementare Kenntnisse des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes – praxisnah und mit Blick auf aktuelle Herausforderungen wie Digitalisierung, neue Arbeitsformen und steigende psychische Belastungen. Sie lernen, wie Sie Schutzmaßnahmen aktiv mitgestalten, gesetzliche Kontroll- und Überwachungsrechte souverän wahrnehmen und durch vorausschauende Prävention einen konkreten Beitrag zu sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen leisten können.

  • 27.09.2027
  • Köln
  • 892,50 €


Vermittelt die fachlichen und gesetzlichen Grundlagen zur sachgerechten Prüfung, Beurteilung und Dokumentation von Brandschutzabschlüssen.

Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.

  • 20.04.2027
  • Hamburg
  • 892,50 €


Vermittelt die fachlichen und gesetzlichen Grundlagen zur sachgerechten Prüfung, Beurteilung und Dokumentation von Brandschutzabschlüssen.

Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.

  • 07.07.2027
  • Köln
  • 892,50 €


Vermittelt die fachlichen und gesetzlichen Grundlagen zur sachgerechten Prüfung, Beurteilung und Dokumentation von Brandschutzabschlüssen.

Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.

  • 08.03.2027
  • Köln
  • 892,50 €


Vermittelt die fachlichen und gesetzlichen Grundlagen zur sachgerechten Prüfung, Beurteilung und Dokumentation von Brandschutzabschlüssen.

Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.

E-Learning

  • 16.11.2026
  • online
  • 1.142,40 €


KI und ChatGPT konkret im Controlling nutzen! In diesem kompakten Einstiegsseminar lernen Sie, wie Sie Ihre Effizienz steigern, Routineaufgaben beschleunigen und gewinnen neue Impulse für Analysen und Berichte. Es geht in diesem Seminar vor allem um die praktische Anwendung.

  • Termin auf Anfrage
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03-129 - Workshop für Verantwortliche Personen im Explosionsschutz / Fachkräfte für Explosionsschutz - ExFa® Fort- und Weiterbildung (Auffrischung) - Fachwissen Explosionsschutz
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