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Gebäudetyp E: Umsetzung im Bauvertragsrecht, rechtliche Einordnung technische Standards und praktische Konsequenzen

Webinar - ZIA Service GmbH

Mit dem geplanten Gebäudetyp E stellt sich eine zentrale Frage im Wohnungsbau neu: Wie viel Komfort ist rechtlich geboten – und was darf entfallen, wenn Sicherheit und Funktion gewährleistet bleiben?

Dabei geht es auch um eine Reaktion auf steigende Baukosten und den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Der Gebäudetyp E steht für einen rechtlichen Paradigmenwechsel: Eine Ergänzung im Werkvertragsrecht soll es künftig ermöglichen, reduzierte Baustandards – etwa bei Schallschutz, Keller oder Raumgrößen – einfacher vertraglich wirksam zu vereinbaren. Das betrifft die Vertragsgestaltung und den Vertrieb der Projektentwickler und der Wohnungswirtschaft.

Die rechtliche Einordnung übernimmt Michael Halstenberg, Rechtsanwalt und früherer Abteilungsleiter im Bundesbauministerium. Er gilt als ausgewiesener Kenner des Bauvertragsrechts, begleitet die fachliche Debatte um den Gebäudetyp E seit deren Anfängen und hat die Stellungnahme des BID zum Gesetzgebungsverfahren verfasst.

Das Seminar wird laufend an den aktuellen Stand des im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetzgebungsverfahrens angepasst.

Für Fachanwältinnen und Fachanwälte im Rahmen der der Weiterbildungspflicht anrechenbar nach §15 Fachanwaltsordnung.
Termin Ort Preis*
25.02.2026 online 593,81 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Zivilrechtliche Einordnung des Gebäudetyp E im Kontext der geplanten Änderung des BGB
Abgrenzung: Mindestanforderungen vs. vertraglich disponiblen Komfortstandards
Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRdT) für Planung und Ausführung
Anforderungen an eine wirksame vertragliche Vereinbarung abweichender Standards
Auswirkungen auf Ausschreibung, Vertragsgestaltung und Bauüberwachung
Risiken für Haftung, Gewährleistung und spätere Käuferansprüche
Bezug zu landesrechtlichen Regelungen (z. B. § 67 BauO Berlin, sog. Hamburg Standard)
Diskussion typischer Fallkonstellationen und möglicher Lösungsstrategien
Dauer/zeitlicher Ablauf:
09:30 - 13:00
Ziele/Bildungsabschluss:
Sie können die geplante Regelung zum Gebäudetyp E rechtssicher einordnen und deren Auswirkungen auf Bauverträge und Projekte fundiert bewerten.
Sie wissen, welche technischen und vertraglichen Standards als verbindlich gelten und bei welchen Merkmalen abgewichen werden kann.
Sie sind in der Lage, Begriffe wie Komfortstandard, aRdT und Aufklärungspflicht korrekt zu verwenden und in unternehmensinternen oder externen Gesprächen verständlich zu erläutern.
Sie können mögliche rechtliche und praktische Herausforderungen für laufende oder geplante Projekte frühzeitig erkennen und angemessen darauf reagieren.
Zielgruppe:
Geschäftsführer von Immobilienunternehmen
Führungskräfte von Immobilienunternehmen
Asset Manager
Projektentwickler
Bauträger
Corporate Real Estate Manager
Property Manager
Immobilienberater
Immobiliengutachter
Juristen
Rechtsberater
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