Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Der Lehrgang bereitet auf das Bestehen der bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfung für den AbschlussGeprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/
Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vor und deckt hierfür alle Themenfelder der Prüfung ab:
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Erläutern der Prinzipien, Strukturen und Aufgaben sowie der ökonomischen Prozesse
- Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen
- Betriebliche Ziele
- Beurteilen betrieblicher Zusammenhänge, entwickeln und umsetzen strategischer Handlungsmöglichkeiten
- Organisationsmanagement
- Prozessmanagement
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Qualitätsmanagement
- Qualitätsmanagementmethoden und -techniken
- Risikomanagement, Zeit- und Selbstmanagement
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Schnittstellen, Kooperationsbeziehungen
- Teamarbeit und Kommunikation
- Projektmanagement
Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Jahresabschlussarbeiten, Finanzierungssysteme, Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling, betriebliche Kennzahlen, Finanzierungs- und Investitionskonzepte
Führen und Entwickeln von Personal
- Personalplanung, -beschaffung, -auswahl, -einsatz
- Personalentwicklung
- Planen und Durchführen der Ausbildung
- Mitarbeitermotivation
- Personalentwicklungspotenzial und Personalentwicklungsziele
- Konfliktmanagement
Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
- Durchführen von Marktanalysen
- Planen und Entwickeln von Marketingkonzepten
- Einführen und Umsetzen von Marketingmaßnahmen
- Sozialmarketing, Gesundheitsmarketing
Abschlussbeschreibung
Dauer/zeitlicher Ablauf:
525 Stunden
Ziele/Bildungsabschluss:
IHK-Prüfungszeugnis / Gepr. Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
Förderung:
Aufstiegs-BAföG
Zielgruppe:
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung und zum Antrag auf Zulassung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Besuch eines Lehrgangs keine Voraussetzung für die Zulassung zur IHK-Weiterbildungsprüfung ist. Umgekehrt begründet die Teilnahme an einem Lehrgang keinen Anspruch auf eine Prüfungszulassung.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, bereits vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme bei der IHK einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. So können Sie frühzeitig sicherstellen, dass Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung bei derjenigen IHK gestellt werden muss, bei der Sie auch die Prüfung ablegen möchten, vorausgesetzt, diese Kammer bietet die entsprechende Prüfung an. Die Prüfung kann bei der Industrie und Handelskammer Ihres Wohnorts, des Sitzes Ihres Arbeitgebers oder des Sitzes Ihres Bildungsträgers abgelegt werden. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer zuständigen Kammer. Weitere Informationen dazu sowie den Zulassungsantrag bei der IHK Heilbronn-Franken finden Sie https://www.ihk.de/heilbronn-franken/produktmarken/bildung/pruefung/informationen-zur-pruefung-in-der-weiterbildung/fortbildungs-infocenter-6456702?shortUrl=%2Ffbi.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Zulassungs- und Prüfungsgebühren je nach IHK variieren. Informationen zu den jeweils gültigen Gebühren erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Industrie und Handelskammer. Die Gebühren der IHK Heilbronn-Franken können Sie https://www.ihk.de/heilbronn-franken/servicemarken/ueber-uns/beitraege-gebuehren/gebuehrenordnung-und-gebuehrentarif-4721694 einsehen.
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzung wird in einerhttps://www.bmftr.bund.de/DE/Ministerium/Fortbildungsordnungen/fortbildungsordnungen_node.html%7C festgelegt.
An der Fortbildungsprüfung kann grundsätzlich teilgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Zulassungsvoraussetzung wird in einer Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- ohne Berufsausbildung eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
- Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr, Änderungen vorbehalten.
Seminarkennung:
34022D