Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Teil 1: Technische Qualifikationen
Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
Werkstofftechnologie und Technische Kommunikation
Fertigungs- und Betriebstechnik
- Steuerungstechnik
- CAD/CAM-Techniken
- Automatisierungssysteme
- Instandhaltung
- Fördertechnik
- Fertigungstechnik
Teil 2: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft
Unternehmensführung
Rechnungswesen
- Industrielles Rechnungswesen/Controlling
Recht und Steuern
- Recht
- Steuern
Teil 3: Handlungsspezifische Qualifikationen
Absatzwirtschaft
Materialwirtschaft
Produktionswirtschaft
- Produktionsplanung
- Produktionsprogrammplanung
- Produktionssteuerung
- Produktionsüberwachung
- Arbeitsvorbereitung
Führung und Zusammenarbeit
Qualitätsmanagement, Umweltschutz und Arbeitssicherheit
Abschlussbeschreibung
Finanzielle Förderung
Dieser Lehrgang ist über das Aufstiegs-BAföG förderfähig. Weitere Informationen dazu finden Sie https://ihk-weiterbildung.de/bildungsangebote/lehrgaenge-mit-ihk-pruefung/finanzielle-foerderung-der-weiterbildung/.
Weiterbildungsformat
Der berufsbegleitende Unterricht findet in der Regel ein- bis dreimal wöchentlich an Abenden unter der Woche sowie samstags tagsüber statt.
Technische Voraussetzungen
- PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)
- mindestens Microsoft Windows 10 oder
- macOS 11 oder
- Android 10 oder
- iOS 11 oder
- iPadOS 13
- Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
- Webcam
- Internetzugang mit mind.
- 2 Mbps im Download und
- 1 Mbps im Upload
Ablauf
Der Kurs wird vollständig online durchgeführt, die Abschlussprüfung erfolgt jedoch in Präsenz bei der zuständigen IHK. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob Sie die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Online-Unterricht erfüllen.
Bildungsurlaub
Für dieses Weiterbildungsangebot kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub beantragt werden. Ob ein Anspruch besteht, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab. In der Regel umfasst Bildungsurlaub bis zu fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr bei fortgezahltem Arbeitsentgelt. Bitte beachten Sie die geltenden Regularien und besprechen Sie diese sowie die betrieblichen Anforderungen im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
800 Stunden
Ziele/Bildungsabschluss:
IHK-Prüfungszeugnis / Gepr. Technischer Fachwirt
Material:
zuzüglich 59,00 € IHK-Zulassungsgebühr, 895,00 € IHK-Prüfungsgebühr
Förderung:
Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein
Zielgruppe:
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung und zum Antrag auf Zulassung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Besuch eines Lehrgangs keine Voraussetzung für die Zulassung zur IHK-Weiterbildungsprüfung ist. Umgekehrt begründet die Teilnahme an einem Lehrgang keinen Anspruch auf eine Prüfungszulassung.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, bereits vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme bei der IHK einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. So können Sie frühzeitig sicherstellen, dass Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung bei derjenigen IHK gestellt werden muss, bei der Sie auch die Prüfung ablegen möchten, vorausgesetzt, diese Kammer bietet die entsprechende Prüfung an. Die Prüfung kann bei der Industrie und Handelskammer Ihres Wohnorts, des Sitzes Ihres Arbeitgebers oder des Sitzes Ihres Bildungsträgers abgelegt werden. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer zuständigen Kammer. Weitere Informationen dazu sowie den Zulassungsantrag bei der IHK Heilbronn-Franken finden Sie https://www.ihk.de/heilbronn-franken/produktmarken/bildung/pruefung/informationen-zur-pruefung-in-der-weiterbildung/fortbildungs-infocenter-6456702?shortUrl=%2Ffbi.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Zulassungs- und Prüfungsgebühren je nach IHK variieren. Informationen zu den jeweils gültigen Gebühren erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Industrie und Handelskammer. Die Gebühren der IHK Heilbronn-Franken können Sie https://www.ihk.de/heilbronn-franken/servicemarken/ueber-uns/beitraege-gebuehren/gebuehrenordnung-und-gebuehrentarif-4721694 einsehen.
Der Gepr. Technische Fachwirt besteht aus drei Abschnitten. Der erste Abschnitt sind die Technischen Qualifikationen, der zweite Abschnitt die Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen und der dritte ABschnitt sind die Handlungsspezifischen Qualifikationen. Die Zulassungsvoraussetzung wird in einerhttps://www.bmftr.bund.de/DE/Bildung/Weiterbildung/BeruflicheWeiterbildung/Fortbildungsordnung/fortbildungsordnung_node.html festgelegt.
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen Technischen Qualifikationen (TQ) und die Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen (WQ) ist zugelassen wer:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf
ODER
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännische oder gewerblich-technischen Bereich
ODER
4. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist
Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifischen Qualifikationen (HQ) ist zugelassen, wer folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfungsteile Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Technische Qualifikationen
innerhalb der letzten fünf Jahre, und
2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes aufweisen.
Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. 3 der Verordnung folgende:
§ 1 (3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betriebl. Funktionsfeldern Materialwirtschaft/Logistik, Absatzwirtschaft, Einkauf, Arbeitsvorbereitung/Kostenrechnung, Entwicklung/Konstruktion und Betriebserhaltung/Produktion insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können:
1. Produktionsabläufe überwachen, über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch umsetzen. Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft planen und durchführen. Sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen und in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten,
2. die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten, rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter und beteiligte betriebl. Bereiche informieren, in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen und Fachabteilungen beraten. Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter der Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und arbeitsrechtlichen Bestimmungen delegieren. Die Mitarbeiter zu selbstständigen, verantwortlichen Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen, die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen und qualifizieren sowie die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten.
Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
https://heilbronn.ihk.de/produktmarken/bildung/weiterbildung/weiterbildungsprofile-a-z/technische-r-fachwirt-in-4760322
Wir empfehlen, den Antrag auf Prüfung der Zulassung vor dem Lehrgangsstart zu stellen.
Seminarkennung:
30165