Seminare
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Kombinierter Fortbildungslehrgang für Mehrfachbeauftragte (Abfall, Immissionsschutz, Störfall und Gewässerschutz)

Seminar - concada GmbH

Behördlich anerkannte Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde im Sinne § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV, im Sinne § 60 Abs. 3 KrWG und § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV und zum Erhalt der Fachkunde nach § 64 WHG.

In einigen Unternehmen liegen die Funktionen der Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten sowie des Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten bei einer einzigen Person. Zum Erhalt der Fachkunde fordert der Gesetzgeber den Besuch einer anerkannten Fortbildung alle zwei Jahre.

Die Abfall-, Immissionsschutz- und Gewässerschutzbeauftragten erhalten einen aktuellen Überblick über das Umweltrecht. Der Lehrgang trägt den zahlreichen Schnittstellen zwischen den einzelnen Umweltbereichen Rechnung. Wiederholungen werden zugunsten von mehr Effizienz vermieden und die Teilnehmenden sparen sowohl Seminar- und Reisekosten als auch Zeit im Vergleich zu separat gebuchten Veranstaltungen.

Die Veranstaltung kann auch modular gebucht werden, abhängig davon welche Fachkunden Sie auffrischen möchten.Sprechen Sie uns gerne an.

Bitte beachten Sie:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall weisen wir darauf hin, dass unter Berücksichtigung der Übergangsfristen des §10 AbfBeauftrVO die Teilnehmenden bereits einen Grundlehrgang zum Fachkundenachweis nach §9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrVO absolviert haben müssen.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen
Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.

Neukundenrabatt von 10% auf die erste Anmeldung
Treuerabatt von 15% ab der dritten Anmeldung

Inhouse-Schulung
Auf Wunsch führen wir diese Schulung speziell für Ihr Unternehmen auch als Inhouse-Veranstaltung durch. Unsere Fachleute entwickeln ein Weiterbildungskonzept, das genau auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeitenden abgestimmt ist. Sprechen Sie uns an!

Lehrgangszeiten
Der erste Schulungstag beginnt ca. gegen 08:30 Uhr, der letzte Schulungstag endet ca. gegen 15:00 Uhr.

Der Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) hat diesen Lehrgang mit zwei Punkten im Bereich Arbeitsschutz und mit drei Punkten im Bereich Umweltschutz bewertet.
Termin Ort Preis*
03.12.2024- 06.12.2024 Ulm 2.939,30 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
10. Tag: Allgemeiner Teil (verpflichtend für alle)
• Neue Entwicklungen im Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzrecht
• Rechte, Pflichten und Haftung von betrieblichen Umweltbeauftragten
2. Tag: Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
• Aktuelle Entwicklungen im Immissionsschutz- und Störfallrecht in der Praxis
• TA Luft: Novellierung
• Die Umsetzung der Seveso III-Richtlinie und andere aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht
• Der BREF-Prozess und seine Folgen für die Betreibenden und Vorhabenträger
3. Tag: Fortbildung für Abfallbeauftragte
• Rechtsgrundlagen des europäischen und nationalen Abfallrechts
• Neue Regelungen der Abfallwirtschaft auf europäischer und nationaler Ebene einschließlich untergesetzlicher Regelwerke und deren Auswirkungen
• Die Abfallbeauftragten in der betrieblichen Praxis
4. Tag: Fortbildung für Gewässerschutzbeauftragte
• Wasserhaushaltsgesetz und die AwSV
• Wasserhaushaltsgesetz: Umsetzung der Anforderungen aus dem IED in der AbwV
• Technische Regeln in der praktischen Anwendung
• Löschwasserrückhaltung
• Europäische Hochwasserrahmenrichtlinie und die
Umsetzung im Wasserhaushaltsgesetz
Dauer/zeitlicher Ablauf:
4 Tage
Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an Abfall-, Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde erhalten möchten sowie an Umweltauditoren.

Hinweis zum Fortbildungsteil Abfalbeauftragte:
Auf Grund der neuen Gesetzgebung der Verordnung für Betriebsbeauftragte für Abfall benötigen wir zu der Anmeldung Ihren Nachweis über den Besuch des Grundlehrgangs zum Betriebsbeauftragten.

Sofern vor dem 1. Juni 2017 der Grundlehrgang (nach altem Recht) für Abfallbeauftragte und ggfls. bereits ergänzend regelmäßig alle 2 Jahre der Fortbildungslehrgang (nach altem Recht) besucht wurde, eine Bestellung als Abfallbeauftragter derzeit aber nicht vorliegt, so sollte bei der zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde nachgefragt werden, ob ein erneuter Besuch des Grundlehrgangs nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV erforderlich oder der Besuch des Fortbildungslehrgangs nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV als ausreichend angesehen wird.
Seminarkennung:
V13868
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