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Live-Online: Anlagevermögen-Update: Sofort-Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter – steuerliches GWG-Wahlrecht – Neuregelung der degressiven AfA

Webinar - Haufe Akademie GmbH & Co. KG

Investitionen in die Digitalisierung deines Unternehmens fördert die Bundesregierung ab dem 01.01.2021 mit der Möglichkeit, bestimmte digitale Wirtschaftsgüter sofort abzuschreiben. Die Gegenüberstellung der Neuregelungen zu den bisher geltenden Vorgaben und ein Blick auf die Anwendung in der Handelsbilanz machen klar, welch große steuerlichen Vorteile diese Änderung bringt. Außerdem werden aktuelle Änderungen des Jahres 2025 (z.B. degressive Abschreibung bei Wohngebäuden) sowie die geplante Wiedereinführung der steuerlichen degressiven Abschreibung bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern sowie einer Sonderabschreibung für angeschaffte Elektro-Pkw im Jahr 2025 und aktuelle Immobilienthemen (z.B. handelsrechtliche Beurteilung von Bauvorbereitungskosten und Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen) sowie die Einführung besonderer Investitionsprämien im Jahr 2025 mit Auswirkung auf das Anlagevermögen besprochen.
Termin Ort Preis*
12.09.2025 online 940,10 €
02.02.2026 online 940,10 €
08.06.2026 online 940,10 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Steuerliche Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter bei Hard- und Software im Steuerrecht


  • Begriff und Umfang der Anschaffungskosten und Herstellungskosten.
  • Ermittlung der Nutzungsdauer im Handels- und Steuerrecht.
  • Anwendungsvoraussetzungen des Sofortaufwandes im Steuerrecht.
  • Anwendungszeitraum.
  • Anwendung auch auf ERP-Software und ergänzende Softwaremodule möglich?
  • Anwendungsvoraussetzungen der Sofortabschreibung für immaterielle und materielle Vermögensgegenstände (Anlagengüter) in der Handelsbilanz.


Das steuerliche GWG-Wahlrecht mit den aktuellen Werten bei der GWG-Sofortabschreibung und dem GWG-Sammelposten


  • Handelsrechtliche Sofortabschreibung bei geringwertigen Vermögensgegenständen und Wirtschaftsgütern.
  • Nutzungsdauer bei immateriellen Vermögensgegenständen (z.B. Software) und immateriellen Wirtschaftsgütern (z.B. Software) im Handels- und Steuerrecht.
  • Begriff der Trivialsoftware.
  • Vollumfänglicher aufwandswirksamer Ansatz (Verbuchung) bei digitalen materiellen Wirtschaftsgütern im Steuerrecht.


Neuregelung der degressiven AfA und einer Sonderabschreibung für Elektro-Pkw im Steuerrecht (Wiedereinführung und Ersteinführung im Jahr 2025) sowie mögliche Anwendung in der Handelsbilanz


  • Anwendungsvoraussetzungen.
  • Anwendungszeitraum.
  • Höhe der steuerlichen geometrisch-degressiven AfA (Ermittlung des AfA-Prozentsatzes - 30%).
  • Höhe der steuerlichen Sonderabschreibung für Elektro-Pkw im Jahr der Anschaffung (im Erstjahr) bis zu 75% der Anschaffungskosten. 
  • AfA-Beginn und AfA-Ende unter Beachtung eines möglichen Restbuchwerts.
  • AfA im Jahr der Anschaffung und in den Folgejahren.
  • Behandlung nachträglicher Anschaffungs-/Herstellungskosten oder Anschaffungskosten-Minderungen in Folgejahren bei degressiver AfA.
  • Umstellung auf die lineare AfA und optimaler Zeitpunkt des AfA-Wechsels.
  • Anwendung der geometrisch-degressiven Abschreibung in der Handelsbilanz.
  • Sonderabschreibung und degressive Abschreibung bei Gebäuden. 


Cloud-Computing und IT-Outsourcing


  • Unterscheidung von Kauf-Software, Miet-Software und Cloudbasierten Software-Lösungen (z.B. Saas, Paas, IaaS).
  • Verbuchung.
  • Handelsrechtliche und steuerlich bilanzielle Auswirkungen.
  • KI – Forschungsaufwand vs. Entwicklungsaufwand in Handels-und Steuerbilanz (Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz).


Aktuelles zu Grundstücken und Betriebsvorrichtungen


  • Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen.
  • Behandlung von Bauvorbereitungskosten in der Handelsbilanz.
  • Erhaltungsaufwand vs. Anschaffungskosten/Herstellungskosten (aktuelle IDW-Stellungnahme(n) unter Einbeziehung des Klimaneutralitätsgesetzes).


 

Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tag
Ziele/Bildungsabschluss:
  • Erfahre in kompakter Form, welche Investitionen in Hard- und Software – rückwirkend zum 01.01.2021 – sofort abgeschrieben werden können.
  • Investitionen in die digitale Infrastruktur des Unternehmens werden besser planbar; durch die neue Abschreibemöglichkeit stehen mehr liquide Mittel zur Verfügung.
  • Erhalte alle aktuellen Informationen zum steuerlichen GWG-Wahlrecht mit den aktuellen Werten bei der GWG-Sofortabschreibung und dem GWG-Sammelposten.
  • Lerne, wie die Neuregelung der degressiven AfA im Steuerrecht (bzw. deren Wiedereinführung) angewendet werden.
  • Erfahre, wie die Neuregelung der degressiven AfA in der Handelsbilanz Anwendung findet.
Zielgruppe:

Mitarbeiter:innen aus dem Finanz- und Rechnungswesen, Entscheider:innen mit Budgetverantwortung für Digitalisierungsprojekte und des Investitionscontrollings im Anlagevermögen.

Seminarkennung:
32507
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