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Live-Online: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Praktische Umsetzung im mittelständischen Unternehmen

Webinar - Haufe Akademie GmbH & Co. KG

Ab 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LSKG für Unternehmen (unabhängig von der Rechtsform) >3.000 Mitarbeitende in Deutschland. Ab 2024 für Unternehmen >1.000 Mitarbeitende. Da auch kleinere deutsche Unternehmen als Bestandteil der Lieferkette von Verpflichtungen ihrer Großkunden betroffen sein werden, sollten auch diese sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen. Im Rahmen dieses Seminars erfahren Sie, was das neue Lieferkettengesetz für Ihr Unternehmen bedeutet, welche Änderungen es mit sich bringt und wie Sie diese professionell und gesetzeskonform umsetzen.
Termin Ort Preis*
15.07.2024 online 999,60 €
10.10.2024 online 999,60 €
20.02.2025 online 999,60 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

  • Gesetzgebungsverfahren in Deutschland und auf EU-Ebene.
  • Überblick über weitere nationale Regelungen in Europa.
  • Vorstellung des Entwurf der kommenden EU-Richtlinie.
  • Geltungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
  • Welche Unternehmen sind betroffen?
  • Welche Zulieferer werden umfasst?

Auf welche Menschenrechte beziehen sich die kommenden Sorgfaltspflichten?

  • Unversehrtheit von Leben und Gesundheit.
  • Freiheit von Sklaverei und Zwangsarbeit.
  • Schutz von Kindern und Freiheit von Kinderarbeit.
  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen.
  • Schutz vor Folter.
  • Verbot der Missachtung der jeweils national geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes.
  • Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns; Einhaltung der Mindestlohnregelungen.
  • Verbot der Ungleichbehandlung und Diskriminierung der Beschäftigten.
  • Verbot des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung.
  • Umweltbezogene Pflichten zum Schutz der menschlichen Gesundheit.
  • Das Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle.

Überblick über die wesentlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen

  • Erweiterung der vorhandenen Compliance-Organisation um Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsgesichtspunkte in der Lieferkette.
  • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte.
  • Risikomanagement zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte.
  • Risikoanalyse: Verfahren zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte.
  • Beschwerdemanagement, Dokumentation und Berichterstattung.

Risikomanagement und Risikoanalyse

  • Anforderungen an ein angemessenes und wirksames Risikomanagement.
  • Durchführung einer Risikoanalyse für den gesamten Geschäftsbereich des Unternehmens sowie alle unmittelbaren Zulieferer.

Präventionsmaßnahmen

Werden im Rahmen der Risikoanalyse entsprechende Risiken innerhalb einer Lieferkette festgestellt, müssen Maßnahmen zur Prävention getroffen werden. Dies können beispielsweise sein:

  • Erforderliche Änderung der Vertragsregelungen mit den Lieferanten.
  • Erweiterung eines „Verhaltenskodex für Lieferanten“, mit dem das Unternehmen seine Erwartungen an die Zusammenarbeit mit dem Lieferanten verbindlich regelt.
  • Verpflichtung des Lieferanten, diese Compliance-Standards auch in der nachgelagerten Lieferkette einzuhalten.
  • Regelmäßige Überprüfungen der bestehenden und künftigen Lieferanten im Hinblick auf ihre Fähigkeiten, Sorgfaltspflichten einzuhalten.
  • Einführung von Kontrollrechten und Durchführung von regelmäßigen und risikobasierten Kontrollmaßnahmen.
  • Einforderung von Nachweisen des Lieferanten über durchgeführte Schulungen.

Abhilfemaßnahmen

  • Erforderliche Abhilfemaßnahmen bei Verdacht auf Verletzung der zu schützenden Rechtspositionen bei unmittelbaren Lieferanten.
  • Abbruch der Geschäftsbeziehung.

Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Lieferanten

  • Welche Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Lieferanten gelten.

Zuständige Behörde, Befugnisse

Bußgeldbestimmungen

  • Zuständige Behörde: BAFA.
  • Befugnisse, Betretungsrechte, Auskunfts- und Herausgabepflichten.
  • Mitwirkungspflichten des Unternehmens.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tag
Ziele/Bildungsabschluss:
  • Live-Online-Seminar. Kompaktes Wissen an einem Tag!
  • Sie sparen Zeit und Anreise-/Übernachtungskosten.
  • Sie erfahren praxisnah und intensiv, was das neue Lieferkettengesetzes für deutsche Unternehmen bedeutet.
  • Sie lernen, welche Änderungen das Lieferkettengesetz mit sich bringt.
  • Sie wissen, wie Sie diese Änderungen durch das neue Lieferkettengesetz professionell und gesetzeskonform in Ihrer täglichen Praxis umsetzen.
  • Sie sichern sich ab und riskieren keine Bußgelder bzw. Verfahren und Sanktionen gegen Ihr Unternehmen.

Die Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz müssen für große Unternehmen (mehr als 3.000 Mitarbeitende) ab dem 01.01.2023 angewandt werden, d.h. ab Januar 2023 muss alles umgesetzt sein und funktionieren. Dies bedeutet, dass die betroffenen Unternehmen nur noch wenig Vorbereitungszeit haben, eine Risikoanalyse für alle Lieferanten durchzuführen, die Verträge zu überprüfen und ggf. anzupassen, Präventions- und Kontrollmaßnahmen festzulegen und die (vorhandene) Software anzupassen bzw. bei Bedarf eine neue Software auszuwählen und einzuführen. 

Zielgruppe:

Verantwortliche, die sich in großen, mittleren oder kleineren Unternehmen dem Lieferkettengesetz annehmen wollen – unabhängig von ihrer Grundausbildung (Jurist:innen, Betriebswirt:innen, etc.), (Chief) Compliance Officer, Compliance-Beauftragte, Verantwortliche im Einkauf, Mitarbeitende aus der Revision/Audit sowie Risikomanagement, Manager:innen, Geschäftsführer:innen, (Nachwuchs-)Führungskräfte, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen und alle, die intensiv und praxisnah erfahren möchten, was das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LSKG für alle deutsche Unternehmen bedeutet, welche Änderungen es mit sich bringt und wie sie diese in ihrer täglichen Praxis professionell und gesetzeskonform umsetzen.

Seminarkennung:
31251
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