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Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung für Physiotherapeuten*innen aus dem Ausland

Seminar - Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH

Vorbereitung von Physiotherapeut*innen aus dem Ausland auf die Fachsprachenprüfung beim Landesamt für Pflege.

Termin Ort Preis*
13.05.2024- 28.02.2025 Augsburg 7.500,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Berufsbegleitende Weiterbildung

Händeringend werden Physiotherapeut*innen gesucht, um dem Fachkräftemangel in dieser Branche entgegenzuwirken. Dieses Angebot richtet sich an Physiotherapeut*innen aus dem Ausland, die in ihrem Heimatland einen Abschluss als Physiotherapeut*in erlangt haben und bereits in Deutschland beschäftigt sind oder eine Anstellung anstreben. Wir unterstützen bei der Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung (FSP), damit Sie diese erfolgreich vor dem Landesamt für Pflege ablegen können. In Bayern ist die Fachsprachenprüfung seit dem 01. Mai 2022 verpflichtend für die Anerkennung ausländischer Physio- und Ergotherapieabschlüsse. Sie wollen In Deutschland arbeiten? Haben Fragen zur Berufserlaubnis oder Berufsanerkennung mit Ihrem ausländischen Abschluss? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne, um den besten Weg zu finden, die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit deutschem Abschluss zu erlangen. 

Anerkennung ausländischer Physiotherapieabschlüsse in Deutschland

Physiotherapie gehört in Deutschland zu den Berufen mit einer gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung. Deswegen ist eine staatliche Erlaubnis erforderlich ist, um in Deutschland die Berufsbezeichnung Physiotherapeut*in führen und in diesem Beruf arbeiten zu dürfen. Wer seinen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, kann auf Antrag bei der zuständigen Behörde einen Anerkennungsprozess durchlaufen, um eine Berufserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens in Bayern muss in der Regel auch eine Fachsprachenprüfung (FSP) erfolgreich abgelegt werden. Mit dieser Prüfung werden die fachsprachlichen Kenntnisse nachgewiesen und die Gleichwertigkeit des Abschlusses mit der deutschen Ausbildung belegt. Ausgenommen von dieser Regel sind Menschen aus dem Ausland, die:

  • Deutsch als Muttersprache sprechen oder 
  • Einen mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Abschluss an deutschsprachiger Schule erworben haben oder 
  • Eine mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung in deutscher Sprache erfolgreich abgeschlossen haben 

Fachsprachenprüfung (FSP) zur Anerkennung Physiotherapeut*in in Bayern  

Fachkräfte aus Gesundheitsfachberufen, welche das Anerkennungsverfahren ihres ausländischen Berufsabschlusses durchlaufen, müssen über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Die einzelnen Bestimmungen der Bundesländer unterscheiden sich dabei. In Bayern müssen Physio- und Ergotherapeut*innen seit dem 01. Mai 2022 eine Fachsprachenprüfung absolvieren. Verantwortlich für die Prüfungen ist das Bayerische Landesamt für Pflege (LFP). Es handelt sich um eine Präsenzprüfung vor Ort. Die Fachsprachenprüfung dauert insgesamt 60 Minuten und besteht aus drei Teilen. Jeder einzelne Prüfungsteil dauert 20 Minuten.

  • Teil 1: Fachkraft-Patienten-Gespräch (Dauer 20 Minuten)
  • Teil 2: Fachkraft-Fachkraft-Gespräch (Dauer 20 Minuten)
  • Teil 3: Berufstypische schriftliche Aufgabe (Dauer 20 Minuten)

Die Abnahme und Bewertung der Prüfung erfolgt durch zwei Prüfer, einem Sprachprüfer und einem Fachsprachenprüfer.

Vorbereitungslehrgang Fachsprachenprüfung (FSP) Physiotherapeut*in

Im Vorbereitungslehrgang auf die Fachsprachenprüfungen für Physiotherapeuten bereiten wir Sie optimal auf die Vorgaben des Landesamtes für Pflege vor. Sie erwerben die deutschen Sprachkenntnisse, um berufsbezogene Gesprächs- und Kommunikationssituationen souverän zu meistern. Beispielhafte Prüfungsinhalte sind dabei:  

  • Ein Gespräch mit Patient*innen in Deutsch führen
  • Ein Gespräch mit Kolleg*innen in Deutsch führen
  • Beschreibung einer berufsbezogenen Situation in Deutsch
  • Verfassen einer berufsbezogenen E-Mail in Deutsch

Inhalte

  • Modul 1: Physiotherapeutisches Fachwissen (320 UE)
  • Modul 2: Kommunikation im physiotherapeutischen Alltag - Grundlagen (200 UE)
  • Modul 3: Kommunikation im physiotherapeutischen Alltag - Fortgeschrittene (inkl. Prüfungsvorbereitung und Fachsprachenprüfung) (280 UE)
  • Modul 4: Betriebliche Lernphase
Ziele/Bildungsabschluss:

Sprachqualifizierung und Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung sowie die Vermittlung von berufsrelevantem Fachwissen.

Teilnahmevoraussetzungen:

Physiotherapeut*innen aus dem Ausland, die als Assistent*innen in physiotherapeutischen Einrichtungen arbeiten und

  • eine Ausbildung bzw. ein Studium zum*r Physiotherapeut*in erfolgreich abgeschlossen haben
  • über ein B1-Sprachniveau verfügen und
  • einen Bescheid der Regierung vorliegen haben oder eine Eingangsbestätigung der Regierung über den Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut*in.
Förderung:
  • BA-Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz
Seminarkennung:
SCH-85289-24-01
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