Arbeitsmedizin Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Arbeitsmedizin SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 106 Schulungen (mit 362 Terminen) zum Thema Arbeitsmedizin mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Gefährdungsbeurteilung (nach §6 Gefahrstoffverordnung) Modul 3 a
- 09.09.2026
- Bad Oeynhausen
- 589,05 €
Im ArbSchG wurde erstmalig eine tätigkeitsbezogene Beurteilung seit 1996 verpflichtet.
Mit der europäisierten Gefahrstoffverordnung kam 2005 eine stoffspezifische Gefährdungsbeurteilung dazu, nach der mindestens acht Aspekte zu ermitteln und zu bewerten sind.
Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet mögliche Gefährdungen bei Gefahrstofftätigkeiten und leitet angemessene Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln ab; dabei werden auch Expositionen, die Arbeitsmittel und Verfahren sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge thematisiert.
Das technische Regelwerk (ASR) der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in der Praxis
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 529,55 €
Fachkunde in Biogasanlagen nach TRGS 529
- Termin auf Anfrage
- Bottrop
- 571,20 €
Havarien in Biogasanlagen haben oft weitreichende Folgen für Mensch und Umwelt, für die der Betreiber einstehen und gegebenenfalls haften muss. Abstrakte Vorschriften für die Sicherheit in Form von Gesetzen und Verordnungen gibt es schon viele Jahre. Seit 2015 gibt es darüber hinaus die Technische Regel Gefahrstoffe für „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“, kurz TRGS 529. Die TRGS 529 fokussiert die Gefahrstoffverordnung und die arbeitsmedizinische Vorsorge auf Biogasanlagen nach dem Stand der Technik.
Sie beschreibt die Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz, den Umgang und die Lagerung von Gefahrstoffen, erforderliche Schutzmaßnahmen sowie die gebotene Qualifizierung der tätigen Personen. Demnach ist der Nachweis der Fachkunde mit definierten Inhalten für verantwortliche Personen, die auf Biogasanlagen tätig werden, nun verpflichtend. Mit der Einhaltung der TRGS 529 dürfen der Betreiber und verantwortlich tätige Personen davon ausgehen, die entsprechenden Vorschriften zu erfüllen.
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) auf Baustellen -Teil B
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
1. Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
- Europarechtliche Anforderungen
-Gliederung des deutschen Arbeitsschutzsystems
-Grundpflichten des Arbeitgebers/Unternehmers
-Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Baubereich
1.1 Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
-Rechtliche Stellung des Arbeitsschutzgesetzes
-Adressaten und ihre Schutzverpflichtungen
-Allgemeine Grundsätze nach § 4 ArbSchG
-Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zu treffende Schutzmaßnahmen
-Verpflichtung zur Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
1.2 Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG
-Baustellenverordnung
-Arbeitsstättenverordnung
-Arbeitsmittelbenutzungsverordnung
-PSA-Benutzungsverordnung
-Lastenhandhabungsverordnung
-Betriebssicherheitsverordnung
1.3 Vorschriften der Unfallversicherungsträger
2 Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche
Schutzmaßnahmen
2.1 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten
- Einflüsse auf die Standsicherheit des Bodens
- Sicherungsanforderungen nach UVV und DIN 4124
- Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und
Unterfangungen (DIN 4123)
-Erdverlegte Leitungen und Anlagen
2.2 Gefährdung durch Absturz
-Absturzsicherungen
-Auffangeinrichtungen
-Arten, technische Ausführung und Absturzhöhen
-Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz
2.3 Sicherer Einsatz von Gerüsten
- Gerüstarten und Einsatzbedingungen
-Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420)
-Verantwortlichkeiten bei Aufbau und Nutzung von Gerüsten
-Brauchbarkeitsnachweis
2.4 Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen
2.5 Gefährdungen durch Elektrizität
-Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (Schutz gegen direktes und
indirektes Berühren)
- Errichtung, Instandhaltung und Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
-Sicherheit und Erkennbarkeit von Stromleitungen
2.6 Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
-Grundlagen der Brandentstehung
-Umgang mit explosions- und feuergefährlichen Stoffen
-Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung
-Bekämpfung von Entstehungsbränden
2.7 Gefährdungen durch Gefahrstoffe
-Grundzüge gefahrstoffrechtlicher Vorschriften (ChemG, GefStoffV, TRGS)
-Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung
-Grenzwerte
-Gefahrstoffinformationssysteme
2.8 Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten
- Allgemeine Grundsätze und Montageanweisung
-Fertigteiltransport, Lagerung und Lastförderung
-Standsicherheit, Zwischenbauzustände und Gefährdungen durch Absturz
2.9 Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten
2.10 Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere Baustellentransporte und
Lagerung
-Arbeitsplätze und Verkehrswege
-Witterungseinflüsse (Winterbauverordnung)
2.11 Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten
-Arten und Einsatzbereiche von Maschinen und Geräten
-Prüfungen und Prüffristen für technische Arbeitsmittel
2.12 Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration
2.13 Einrichtungen der Ersten Hilfe
-Vorsorgemaßnahmen
-Rettungskette
-Sanitätsräume
2.14 Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen
2.15 Persönliche Schutzausrüstungen
-Bewertung und Auswahl
-Bereitstellungs- und Benutzungspflicht
2.16 Arbeitszeitregelungen
-Rechtliche Regelungen (Arbeitszeitgesetz und tarifliche Regelungen zur
Arbeitszeit)
-Ausnahmemöglichkeiten für Baubetriebe
Insbesondere bei gefährlichen Baumaßnahmen kann es erforderlich sein, dass sich der
Koordinator besondere, erweiterte Kenntnisse aneignet.
- schriftliche Prüfung -
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) auf Baustellen -Teil c
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
- Sinn und Zweck der BaustellV und Ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem
-Anwendungsbereich der BaustellV
-Inhaltliche Anforderungen der BaustellV
-Aufgaben und Pflichten des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten
-Aufgaben und Pflichten des Koordinators
-Zweck und Inhalt der Vorankündigung
2. Koordinierung während der Planung der Ausführung
2.1 Aufgaben des Koordinators
2.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
-Zweck und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
-Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für verschiedene
Bauaufgaben
-Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bauzeitenplan,
Baustelleneinrichtungsplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und
-entsorgungsregelungen
2.3 Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
-Zweck und Inhalt der Unterlage
-Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten für verschiedene bauliche
Anlagen
3. Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens
3.1 Aufgaben des Koordinators
3.2 Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung
- Informationssystem des Koordinators zur Unterrichtung der Arbeitgeber und der
Beschäftigten auf der Baustelle
-Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen
-Umgang mit den während der Planung der Ausführung erstellten Plänen und
Unterlagen
-Hinwirken auf das Umsetzen der Inhalte von Protokollen, Plänen und Konzepten
während der Ausführung
3.3 Umgang mit Konfliktsituationen
4. Rechtliche Grundlagen
-Die rechtliche Stellung des Koordinators im Verhältnis zum Bauherrn und zu den
am Bau Beteiligten
-Befugnisse des Koordinators
-Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau Beteiligten
(Vertragstypen, Vertragsinhalte)
-Berücksichtigung der BaustellV in den vom Bauherrn abzuschließenden Verträgen
-Einschlägige Grundkenntnisse der VOB
-Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsmängel,
Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 ff BGB)
-Verantwortung und Haftung des Koordinators
-Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den ausführende Unternehmen.
- schriftliche Prüfung -
Flexible Arbeitszeitmodelle erfolgreich einführen und umsetzen
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Arbeitszeitflexibilität als Wettbewerbsvorteil: Erfahren Sie, wie innovative Arbeitszeitmodelle – besonders in Produktionsbereichen – Unternehmen resilienter und attraktiver machen. Das Seminar zeigt praxisnah, wie HR, Industrial Engineering und Führungskräfte gemeinsam moderne Arbeitszeitsysteme entwickeln, erfolgreich umsetzen und nachhaltig evaluieren – unter Berücksichtigung betrieblicher Anforderungen, Mitarbeiterbedürfnisse und Mitbestimmung.
Als BEM Berater Konfliktgespräche moderieren
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- 480,00 €
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Ergonomie – im BEM-Prozess
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Arbeitsschutz, Ergonomie, Arbeitssicherheit und BEM gehören zusammen – erst ihre enge Verzahnung ermöglicht wirksame Prävention und nachhaltige Interventionen. In unserem Seminar erfahren Sie, wie Sie den BEM‑Prozess rechtssicher gestalten und Erkenntnisse aus Gefährdungsbeurteilungen, arbeitsmedizinischen Bewertungen und ergonomischen Analysen gezielt in wirksame Maßnahmen überführen. Sie lernen, wie eine systematische Verbindung von Prävention und Intervention Fehlzeiten reduziert, Rechtssicherheit stärkt und die Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden langfristig erhält.
Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) auf Baustellen -Teil c - Inhouse
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
- Sinn und Zweck der BaustellV und Ihre Stellung im Arbeitsschutzsystem
-Anwendungsbereich der BaustellV
-Inhaltliche Anforderungen der BaustellV
-Aufgaben und Pflichten des Bauherrn oder des von ihm beauftragten Dritten
-Aufgaben und Pflichten des Koordinators
-Zweck und Inhalt der Vorankündigung
2. Koordinierung während der Planung der Ausführung
2.1 Aufgaben des Koordinators
2.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
-Zweck und Inhalt des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
-Ausarbeitung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für verschiedene
Bauaufgaben
-Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, Bauzeitenplan,
Baustelleneinrichtungsplan, Baustellenordnung, Baustellenver- und
-entsorgungsregelungen
2.3 Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
-Zweck und Inhalt der Unterlage
-Ausarbeitung der Unterlage für spätere Arbeiten für verschiedene bauliche
Anlagen
3. Koordinierung während der Ausführung eines Bauvorhabens
3.1 Aufgaben des Koordinators
3.2 Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung
- Informationssystem des Koordinators zur Unterrichtung der Arbeitgeber und der
Beschäftigten auf der Baustelle
-Organisation von Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen
-Umgang mit den während der Planung der Ausführung erstellten Plänen und
Unterlagen
-Hinwirken auf das Umsetzen der Inhalte von Protokollen, Plänen und Konzepten
während der Ausführung
3.3 Umgang mit Konfliktsituationen
4. Rechtliche Grundlagen
-Die rechtliche Stellung des Koordinators im Verhältnis zum Bauherrn und zu den
am Bau Beteiligten
-Befugnisse des Koordinators
-Zivilrechtliche Beziehungen des Koordinators zu allen am Bau Beteiligten
(Vertragstypen, Vertragsinhalte)
-Berücksichtigung der BaustellV in den vom Bauherrn abzuschließenden Verträgen
-Einschlägige Grundkenntnisse der VOB
-Auswirkungen unzureichender vertraglicher Regelungen und Ausschreibungsmängel,
Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 ff BGB)
-Verantwortung und Haftung des Koordinators
-Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in den ausführende Unternehmen.
- schriftliche Prüfung -
Das technische Regelwerk (ASR) der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in der Praxis
- Termin auf Anfrage
- auf Anfrage
