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E-Learning
Betriebsrat - Advanced (Live-Online)
- 18.01.2027- 20.01.2027
- online
- 1.773,10 €
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Durch die Einführung von Jenkins und CI/CD sollen die Time-to-Market für neue Funktionen und Updates verkürzt, die Softwarequalität verbessert und die Kosten durch Automatisierung reduziert werden. Letztendlich soll das Unternehmen in der Lage sein, hochwertige Softwareprodukte schneller, zuverlässiger und kosteneffizienter bereitzustellen
Webinar
- 02.09.2027- 03.09.2027
- online
- 1.713,60 €
Durch die Einführung von Jenkins und CI/CD sollen die Time-to-Market für neue Funktionen und Updates verkürzt, die Softwarequalität verbessert und die Kosten durch Automatisierung reduziert werden. Letztendlich soll das Unternehmen in der Lage sein, hochwertige Softwareprodukte schneller, zuverlässiger und kosteneffizienter bereitzustellen
Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und toren
- 27.09.2027
- Köln
- 892,50 €
Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.
DevOps-Kultur und Werkzeuge für die Softwarebereitstellung
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und toren
- 20.04.2027
- Hamburg
- 892,50 €
Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.
Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und toren
- 08.03.2027
- Köln
- 892,50 €
Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.
Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und toren
- 07.07.2027
- Köln
- 892,50 €
Brandschutztüren und -tore sind zentrale Bestandteile des baulichen Brandschutzes. Ihre Aufgabe besteht darin, im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und damit Menschenleben sowie Sachwerte zu schützen. Damit diese Schutzfunktion jederzeit gewährleistet ist, schreiben die Landesbauordnungen sowie die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Brand- und Rauchschutztüren und -tore nach dem Einbau, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden müssen. Diese Prüfungen dürfen ausschließlich durch hierfür befähigte Personen durchgeführt werden.
Der Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ vermittelt die erforderlichen fachlichen sowie rechtliche Grundlagen, um den ordnungsgemäßen Zustand dieser Feuerschutzabschlüsse beurteilen zu können. Die Teilnehmenden erwerben Kenntnisse über Aufbau, Funktion und zulässige Änderungen von Brandschutztüren und -toren. Darüber hinaus wird vermittelt, wie notwendige Instandhaltungsmaßnahmen erkannt, dokumentiert und veranlasst werden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs endet mit einer schriftlichen Prüfung, die zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß BetrSichV, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der TRBS 1203 die Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren bildet.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 10 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,5 Zeitstunden.
Ihr Vorteil
Aufbauend auf unserem Lehrgang „Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren und -toren“ besteht die Möglichkeit, die Ausbildung zur „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu absolvieren. Durch die Kombination beider Lehrgänge erwerben Sie innerhalb von zwei Tagen den erforderlichen Kompetenznachweis zur Prüfung von Brandschutzabschlüssen und qualifizieren sich zugleich als Fachkraft für Feststellanlagen.
Azure-KI-Dienste in Microsoft Foundry: Sprache, Bild, Dokumente und Agenten
- firmenintern
- Ort auf Anfrage
- auf Anfrage
Webinar
DevOps-Kultur und Werkzeuge für die Softwarebereitstellung
- 11.01.2027- 13.01.2027
- online
- 2.415,70 €
