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Beamtenversorgung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Beamtenversorgung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 7 Schulungen (mit 9 Terminen) zum Thema Beamtenversorgung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 06.05.2024- 08.05.2024
  • Wuppertal
  • 1.290,00 €
1 weiterer Termin

Der Arbeitsanfall bei den Pensionsbehörden erhöht sich laufend. Ursache hierfür sind neben den Folgen der Ausweitung des Personalbestandes im öffentlichen Dienst in den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts und der erheblichen Verlängerung der Pensionslaufzeiten eine Vielzahl von Reformgesetzen der letzten Jahre, die sehr häufig gleichgerichtete Maßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung in der Beamtenversorgung nachzeichnen.

Das führte dazu, dass die Vorschriftenlage immer unübersichtlicher und schwieriger wurde. Aber auch veränderte Wertvorstellungen in der Gesellschaft (Frühpensionierung, Altersteilzeit, Arbeits(teil)zeitmodelle mit Sabbatjahr u.ä.) müssen in der Beamtenversorgung ihre Folgewirkung haben. Für jeden Sachbearbeiter gilt es daher, immer zahlreichere und komplexere Fälle zu bearbeiten.

Dieses Seminar verschafft Ihnen weitgehende Kenntnisse und einen Überblick über die Beamtenversorgung auf der Grundlage von Bundesrecht. Es werden die Voraussetzungen und Gründe für Ruhestandseintritte sowie die Berechnungselemente der Ruhestandsbezüge und der Hinterbliebenenversorgung vermittelt.

Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften werden in diesem Seminar allerdings nur kurz angeschnitten. Sie werden in einem eigenen Seminar behandelt. Für Mitarbeiter mit guten versorgungsrechtlichen Grundkenntnissen bieten wir ein Aufbauseminar mit dem Schwerpunkt der Berücksichtigung von Erziehungs- und Pflegezeiten in der Beamtenversorgung und ergänzende Spezialseminare (Versorgungsausgleich im Rahmen von Ehescheidungen mit den Folgen für Beamte bzw. Ruhensvorschriften im Versorgungsrecht) an.

  • 11.11.2024
  • Wuppertal
  • 515,00 €


Aus sozialpolitischen und gesellschaftlichen Erwägungen ist eine Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung und Zeiten von Pflegetätigkeiten in den Altersversorgungssystemen wünschenswert und geboten. Eltern, die für eine nachwachsende Generation sorgen, leisten Realbeiträge zur künftigen Alterssicherung. Das muss entsprechend anerkannt werden. Das Gleiche gilt für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die innerhalb der Familie unmittelbar für die ältere Generation durch Naturalbeiträge sorgen. 

Sowohl das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die Beamtenversorgung sehen deshalb erziehungs- und pflegebedingte Renten- bzw. Versorgungssteigerungen vor.

Da das Beamtenversorgungsrecht im Wesentlichen auf die rentenrechtlichen Zielstellungen abstellt, ist es für Versorgungssachbearbeiter:innen unerlässlich, sich auch mit den entsprechenden Regelungen des Rentenrechts vertraut zu machen.

Das Seminar soll daher die rentenrechtlichen Gegebenheiten und ihre Übertragung auf das Beamtenversorgungsrecht des Bundes vermitteln.

Mit der den Ländern zuerkannten Gesetzgebungsbefugnis sind vielfältig Abweichungen vom Bundesrecht entstanden. Auf diese landesspezifischen Bestimmungen kann im Einzelfall kurz eingegangen werden.

  • 12.11.2024- 13.11.2024
  • Wuppertal
  • 880,00 €


Die in der Beamtenversorgung maßgebenden Ruhensvorschriften nehmen an Bedeutung zu. Zum einen führt die in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegene Flexibilisierung in den Erwerbsbiographien dazu, dass viele Versorgungsberechtigte neben ihren beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen auch noch Anrechte aus anderen Alterssicherungssystemen (z.B. der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen) erworben haben mit der Folge, eine überproportionale Gesamtversorgung durch Anwendung von § 55 BeamtVG zu verhindern.

Zum anderen häufen sich jedenfalls seit der ab 1.1.1999 verschärften Anrechnung von Erwerbseinkommen, nach der nicht nur Einkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst, sondern bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Einkünfte aus privater Erwerbstätigkeit in bestimmtem Umfang auf die Versorgungsbezüge angerechnet werden, die Anwendungsfälle des § 53 BeamtVG. Die Anrechnungsregelung wurde in jüngster Vergangenheit mehrfach modifiziert.

Dieses Seminar wird sich jedoch nicht nur auf diese beiden zentralen Vorschriften beschränken, sondern soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die Anwendung der in Betracht kommenden Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsregelungen vermitteln.

  • 07.05.2024- 08.05.2024
  • Berlin
  • 880,00 €
1 weiterer Termin

Das Dienstunfallrecht ist ein komplizierter, komplexer Bestandteil des Beamtenversorgungsgesetzes und selten Bestandteil der Verwaltungsausbildung. Deshalb bleiben z.B. Zusammenhangsfragen oder Fragen zur Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. des Grades der Schädigungsfolgen nur der Einschätzung des medizinischen Sachverständigen faktisch vorbehalten und werden von der Verwaltung in der Regel kritiklos übernommen.

Nicht jeder Mediziner verfügt aber seinerseits über die erforderlichen unfallrechtlichen Kenntnisse. Und so ergehen oft, vor allem als Folge amtsärztlicher Einschätzung, fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen z.B. in Zusammenhang mit psychischen Gesundheitsstörungen nach belastenden Ereignissen. Häufig wird der Unfallausgleich wegen einer zu hoch angesetzten Minderung der Erwerbsfähigkeit oder eines zu hohen Grades der Schädigungsfolgen zu Unrecht gewährt. In diesen Fällen darf die Verwaltung der gutachtlichen Einschätzung nicht folgen. Dies setzt voraus, dass die Verwaltung in der Lage ist, eine Fehleinschätzung des Gutachters zu erkennen.

Die Teilnehmer werden im Aufbauseminar zum Dienstunfall nach  dem Beamtenversorgungsgesetz in die Lage versetzt, den richtigen Gutachter auszuwählen, diesem die für den Einzelfall relevanten Fragen zu stellen und danach eine rechtmäßige Verwaltungsentscheidung zu treffen. Sie werden Unfallfolgen aus Gutachten erkennen und im Verwaltungsakt benennen können.

Die Fortbildung zum Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz berücksichtigt auch aktuelle dienstunfallrechtliche Änderungen in den Versorgungsgesetzen der Länder.

  • 12.09.2024- 13.09.2024
  • Wuppertal
  • 880,00 €


Soll ein Ereignis als Dienstunfall anerkannt werden, sind nicht nur rechtliche Aspekte zu beachten. Insbesondere bei der Feststellung von Körperschäden, Kausalität (Abgrenzung zu Vorschäden), Unfallfolgen und der Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder des Grades der Schädigungsfolgen (GdS) ist ärztlicher Sachverstand gefragt; oft sind Gutachten die Grundlage der versorgungsrechtlichen Entscheidung. Kommentare zum BeamtVG weisen zu Unrecht darauf hin, dass die Verwaltung mangels medizinischen Sachverstandes an die Feststellung der Ärzte gebunden ist. Aufgabe der Verwaltung ist jedoch, aufgrund eigener Urteilsbildung eine Entscheidung zu treffen. 

Ziel des Seminars ist, ärztliche Aussagen vom einfachen Befundbericht bis zum komplexen Zusammenhangsgutachten auch ohne fundierte medizinische Kenntnisse zu verstehen und sachgerecht zu verwenden. Sie lernen anhand von Fällen, ob und wann von ärztlichen Stellungnahmen abgewichen werden kann oder ob die Beteiligung eines anderen Arztes sinnvoll ist.

Spätestens nach Abschluss des dienstunfallbedingten Heilverfahrens stellt sich die Frage, ob der Beamte einen Anspruch auf Unfallausgleich hat. Wir werden den Teilnehmern zeigen, wie Unfallfolgen festgestellt und mit einer entsprechenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder einem Grad der Schädigungsfolge (GdS) bewertet werden. Bestandteil des Seminars ist auch die Prüfung, wann ein diesbezüglicher Verwaltungsakt korrigiert werden muss – und nach welcher Vorschrift. Das Seminar berücksichtigt auch aktuelle dienstunfallrechtliche Änderungen in den Versorgungsgesetzen der Länder. Ferner werden aktuelle Fragen zum Dienstunfallschutz bei Corona-Infektionen oder im Homeoffice beantwortet.

  • 02.12.2024- 03.12.2024
  • Wuppertal
  • 880,00 €


Das Recht des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidungen ist hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Vorschriften im „Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG)“" und im „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)“" geregelt. Die seit 1.9.2009 geltenden Regelungen haben insoweit die davor maßgebenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Zivilprozessordnung und des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich abgelöst. Weil aber zudem die Maßgaben für vor dem 1.9.2009 eingeleitete und abgeschlossene Versorgungsausgleichsverfahren weiter zu beachten sind, haben sich die Aufgaben der Versorgungssachbearbeiter:innen deutlich erweitert. Zudem führt das seit 1.9.2009 geltende Recht mitunter zu Auslegungs- und Anwendungsproblemen. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in Bund und Ländern wird der Versorgungsausgleich nach unterschiedlichen Prämissen durchgeführt.

Der Versorgungsausgleich berührt nicht nur Beamte selbst, sondern auch die den Familiengerichten zur Auskunftserteilung verpflichteten Dienstherren. Probleme ergeben sich vornehmlich in der Wertermittlung der in der Ehezeit erworbenen beamtenversorgungsrechtlichen Anrechte. Zudem müssen Versorgungssachbearbeiter:innen in der Lage sein, Entscheidungen der Familiengerichte über den Versorgungsausgleich richtig beurteilen zu können, um die versorgungsrechtlichen Folgen zutreffend umzusetzen. 

  • 12.12.2024
  • Berlin
  • 515,00 €


Wer schon einmal an einem Dienstunfall-Lehrgang der TAW teilgenommen hat, weiß, dass das Dienstunfallrecht ein kompliziertes und erheblich zeitaufwändiges Arbeitsgebiet ist, das umfangreiche Spezialkenntnisse erfordert und nicht "einfach nebenbei" bearbeitet werden kann. Dieser Workshop zur Dienstunfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz dient der Darstellung von unklaren Praxisfällen, kritischen Hinterfragung von Zweifelsfällen und zur Lösung von Teilnehmerproblemen. Profitieren Sie vom Wissen der Workshop-Teilnehmer und des Dozenten und nutzen Sie die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.

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