Seminare
Seminare

Beamtenversorgung Spezial: Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung und der Pflege

Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.

Aus sozialpolitischen und gesellschaftlichen Erwägungen ist eine Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung und Zeiten von Pflegetätigkeiten in den Altersversorgungssystemen wünschenswert und geboten. Eltern, die für eine nachwachsende Generation sorgen, leisten Realbeiträge zur künftigen Alterssicherung. Das muss entsprechend anerkannt werden. Das Gleiche gilt für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die innerhalb der Familie unmittelbar für die ältere Generation durch Naturalbeiträge sorgen. 

Sowohl das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung als auch die Beamtenversorgung sehen deshalb erziehungs- und pflegebedingte Renten- bzw. Versorgungssteigerungen vor.

Da das Beamtenversorgungsrecht im Wesentlichen auf die rentenrechtlichen Zielstellungen abstellt, ist es für Versorgungssachbearbeiter:innen unerlässlich, sich auch mit den entsprechenden Regelungen des Rentenrechts vertraut zu machen.

Das Seminar soll daher die rentenrechtlichen Gegebenheiten und ihre Übertragung auf das Beamtenversorgungsrecht des Bundes vermitteln.

Mit der den Ländern zuerkannten Gesetzgebungsbefugnis sind vielfältig Abweichungen vom Bundesrecht entstanden. Auf diese landesspezifischen Bestimmungen kann im Einzelfall kurz eingegangen werden.

Termin Ort Preis*
11.11.2024 Wuppertal 515,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Aus­gleich von Kin­der­er­zie­hungszeiten

  • Rechtsentwicklung im Ren­ten­recht und Beam­ten­ver­sor­gungs­recht

  • Zei­ten der Kin­der­er­zie­hung

  • Anspruch und Höhe

  • Kin­der­er­zie­hungszuschlag

  • Kin­der­er­zie­hungsergänzungszuschlag

  • Vorübergehende Gewäh­rung von Zuschlä­gen

Aus­gleich von Zei­ten der nichterwerbsmäßigen Pflege

  • Rechtsentwicklung
    Ren­ten­recht
    Beam­ten­ver­sor­gungs­recht

  • Zei­ten der nichterwerbsmäßigen Pflege von Pflegbedürftigen

  • Anspruch und Höhe
    Pflegezuschlag
    Kinderpflegeergänzungszuschlag

  • Vorübergehende Gewäh­rung von Zuschlä­gen

Begren­zung der Zuschläge

Kinderzuschlag neben Wit­wen­geld

Steu­er­li­che Behand­lung der Zuschläge

Aus­wir­kun­gen auf Ruhensberechnungen

Nach unten
Nach oben
Wir setzen Analyse-Cookies ein, um Ihre Zufriedenheit bei der Nutzung unserer Webseite zu verbessern. Diese Cookies werden nicht automatisiert gesetzt. Wenn Sie mit dem Einsatz dieser Cookies einverstanden sind, klicken Sie bitte auf Akzeptieren. Weitere Informationen finden Sie hier.
Akzeptieren Nicht akzeptieren









Um Spam abzuwehren, geben Sie bitte die Buchstaben auf dem Bild in das Textfeld ein:

captcha



Bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Kontaktfunktion beachten wir die gesetzlichen Bestimmungen. Unsere ausführlichen Datenschutzinformationen finden Sie hier. Bei der Kontakt-Funktion erhobene Daten werden nur an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet und sind nötig, damit der Anbieter auf Ihr Anliegen reagieren kann.







Um Spam abzuwehren, geben Sie bitte die Buchstaben auf dem Bild in das Textfeld ein:

captcha