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Betriebssicherheitsverordnung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Betriebssicherheitsverordnung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 581 Schulungen (mit 2.491 Terminen) zum Thema Betriebssicherheitsverordnung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 17.09.2026- 18.09.2026
  • Hamburg
  • 1.303,05 €
13 weitere Termine

Webinar

  • 15.09.2026
  • online
  • 922,25 €
    830,03 €
8 weitere Termine

„Arbeitsschutz? Darum kümmern sich doch die Sicherheitsfachkräfte (SiFas).“ Das stimmt nur bedingt, denn verantwortlich ist, mit oder ohne SiFa, immer die Geschäftsführung. Auch eine Sicherheitsfachkraft kann nur bei der Umsetzung der Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, enthebt Geschäftsführung und Führungskräfte aber nicht der gesetzlichen Verantwortung.




  • 25.08.2026
  • Dortmund
  • 827,05 €
4 weitere Termine

1-Tag Intensiv-Seminar

Auffrischung notwendiger Kenntnisse in Organisation und Fachkunde

Erhalt der Fachkunde für die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK)

Als verantwortliche Elektrofachkraft müssen Sie verschiedenste Aspekte beachten, wenn Sie eine möglichst rechtssichere Betriebsorganisation anstreben: Wie können Mitarbeiter zur korrekten Ausführung ihrer Aufgaben angehalten werden? Was müssen Sie bei der Übertragung von Pflichten beachten und wie kann dies rechtssicher erfolgen? All diese Fragen werden in diesem Seminar beantwortet.

Ein erfahrener Trainer vermittelt Ihnen im Seminar die erforderlichen Kenntnisse hinsichtlich der notwendigen Fach- und Führungsaufgaben. Diese werden von Zahlen, Daten und Fakten der Regelwerke untermauert. Sie erhalten einen Einblick in den beruflichen Alltag einer VEFK, profitieren von neuesten Erkenntnissen und sammeln somit wertvolle Impulse zu praktischen Lösungswegen und Umsetzungsmöglichkeiten.

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 767,55 €
1 weiterer Termin

77-07 - Webinar: Aufgaben, Pflichten und Verantwortung betrieblicher Führungskräfte Wahrnehmung der zugewiesenen Unternehmerverantwortung

  • 28.09.2026
  • Köln
  • 862,75 €


Ab 01.01.2026 NEU: Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und torenLaut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

  • 12.10.2026
  • München
  • 862,75 €


Ab 01.01.2026 NEU: Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und torenLaut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

  • 14.12.2026
  • Köln
  • 862,75 €


Ab 01.01.2026 NEU: Befähigte Person zur Prüfung von Brandschutztüren- und torenLaut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

Webinar

  • 27.08.2026
  • online
  • 827,05 €
1 weiterer Termin

1-Tag Intensiv-Seminar

Anforderungen an Umbau, Veränderung und Verkettung von Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie/Maschinenverordnung und BetrSichV kennen und praktisch umsetzen!

Sicherer Umbau von Anlagen und Maschinen

In der Praxis ist es häufig so, dass Maschinen oder Anlagen an spezielle Anforderungen oder neue Produkte angepasst werden müssen. Hierbei verändert ein Großteil der Betreiber die Maschine oder Anlage selbst. Hierdurch können sie dann selbst zum Hersteller werden mit allen rechtlichen Konsequenzen, insbesondere der Pflicht zur Erfüllung der Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG / Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.

Mit Erläuterungen zu den Interpretationspapieren der Bundesregierung zur wesentlichen Veränderung und zu Gesamtheiten von Maschinen sowie deren Auswirkungen in der Praxis! Zudem erhalten Sie Checklisten und Bewertungstools für die Praxis.

Der Referent vermittelt Ihnen in diesem Seminar praxisnah und auf den Punkt gebracht, was Sie bei einem Umbau rechtlich und sicherheitstechnisch beachten müssen.

Sie erhalten detaillierte Antworten auf Fragen und Themen wie:

  • Wie sind die Rechtsgrundlagen „Maschinenrichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung“ bei einem Umbau einzuordnen?
  • Wer ist nach einem Umbau für was verantwortlich?
  • Was ist bei der Inbetriebnahme nach einem Umbau von industrietechnischen Anlagen zu beachten?
  • Gibt es einen Bestandsschutz?
  • Risikobeurteilung oder Gefährdungsbeurteilung?

Gerne können Teilnehmer auch eigene Fälle zur Diskussion stellen.

  • 19.08.2026- 20.08.2026
  • München
  • 1.773,10 €
46 weitere Termine

Rechtssicherheit schützt vor Haftungsrisiken. Sie lernen betriebliche Fallstricke zu erkennen, Produkthaftung zu managen und Verantwortung rechtssicher zu delegieren.

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


03-227 - Ausbildung zum Ausbilder für Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern nach DGUV Grundsatz 308-009

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


05-546 - Zur Prüfung befähigte Person von Gießpfannen in der Stahlbranche Anwendung der Inhalte aus Unfallverhütungsvorschriften auf die Prüfung von Gießpfannen
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