Die Themen der Prüfung basieren auf den Inhalten des vorangegangenen Lehrgangs und sind im
Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm aufgeführt.
Wie läuft die Prüfung ab?
- Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
- Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 90 Minuten.
- Es werden insgesamt 50 Aufgaben gestellt. Davon 40 Multiple-Choice- und 10 offene Aufgaben.
- Die mündliche Prüfung dauert pro Kandidat 15 Minuten und wird in Gruppen von bis zu fünf Kandidaten abgenommen.
Ab wann gilt die Prüfung als bestanden?
- Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 60 % der maximal möglichen Punkte sowohl bei der schriftlichen als auch bei der mündlichen Prüfung erreicht werden.
Welche Hilfsmittel sind bei der Prüfung zugelassen?
- Zur schriftlichen Prüfung sind Schulungsunterlagen, Lehrbücher, die relevanten normativen Dokumente, eigene Aufzeichnungen in Papierform und bei Bedarf Taschenrechner zugelassen.
- Weitere elektronische Hilfsmittel sind nicht zulässig.
Was passiert nach bestandener Prüfung?
- Bei Bestehen der Prüfung wird Ihnen ein persönliches Zertifikat der TÜV NORD CERT übersandt.
- Es erfolgt keine Mitteilung über das Punkteergebnis.
- Das Zertifikat darf für persönliche werbliche Zwecke genutzt werden.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Die Rahmenbedingungen sind in der allgemeinen Prüfungsordnung und im Leitfaden zum Personenzertifizierungsprogramm verbindlich festgelegt. Diese und weitergehende Informationen sowie relevante Links finden Sie in den Voraussetzungen und auf der Website der TÜV NORD Akademie unter Personenzertifizierung.
Stellen Sie Ihr erworbenes Wissen aus der Schulung
Brandschutzbeauftragter (TÜV) unter Beweis.
Bei bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat der TÜV NORD CERT.
Dieser anerkannte Nachweis weist Ihre Qualifikation nach, einen rechtskonformen und praxisnahen Brandschutz in Ihrer Organisation zu gewährleisten.
Gerade im Bewerbungsprozess oder im Austausch mit Vorgesetzten schafft das Zertifikat Vertrauen: Es ist deutlich aussagekräftiger als eine reine Teilnahmebescheinigung und belegt Ihre Qualifikation durch eine erfolgreich absolvierte Prüfung.
Teilnehmer des Lehrgangs Brandschutzbeauftragter (TÜV) gem. -vfdb-Richtlinie 12-09/01