Seminare
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Vergabe geförderter EU-Projekte im öffentlichen Dienst

E-Learning - inn:öv

Die Schnittstelle zwischen dem Zuwendungsrecht und Vergaberecht ist ein komplexes Themenfeld und selbst für erfahrene Mitarbeitende des Vergaberecht im öffentlichen Dienst herausfordernd. Verstöße bei der Vergabe bergen nicht nur das Risiko von Kürzungen bei Fördergeldern, sondern können sogar zu deren Rückzahlung führen. Zusätzlich sind die Europäische Kommission sowie die nationalen Rechnungshöfe verstärkt in der Überwachung von Vergabeverfahren im öffentlichen Dienst aktiv.

Termin Ort Preis*
17.06.2024- 18.06.2024 online 475,41
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Weiterbildungen vom öffentlichen Dienst für den öffentlichen Dienst

Ihre Referierenden dieser Weiterbildung finden Sie unter https://innoev.de/weiterbildungen/vergabe/

  • Vorbereitung des Vergabeverfahrens für EU-geförderte Projekte
  • Die Auswirkungen der Unterschwellenvergabeordnung in Ihrem Bundesland
  • Aktuelle Regelungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF)
  • Relevanz der Leitlinien der EU-Kommission für Finanzkorrekturen
  • Konkrete Anforderungen bei der Ausschreibung im Oberschwellenbereich
  • Behalten Sie im Blick, worauf prüfende Behörden achten und wie Sie Fehler im Vergabeverfahren rechtzeitig vermeiden können
  • Aktuelle Regelungen für die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) die die Vergabe öffentlicher Aufträge beeinflussen
  • Brennpunkte zwischen dem Vergabe- und Zuwendungsrecht
  • Erfahren Sie, wann ein Vergabeverstoß vorliegt und welche möglichen Folgen und Sanktionen damit verbunden sind
Dauer/zeitlicher Ablauf:
08:00 – 12:30 Uhr
Technische Voraussetzungen:
Internetanschluss, Mikrofon und Webcam.
Zielgruppe:

Unsere Seminare sind für jeden offen, Dieses eignet sich besonders für Führungskräfte und Mitarbeitende aus den Bereichen:

  • Öffentliche und private Zuwendungsempfänger von Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF)
  • Projektträger von EU-geförderten Projekten

sowie Führungskräfte und Mitarbeitende aus:

  • Verwaltungsbehörden
  • Zwischengeschalteten Stellen (wie z.B. Ministerien, Förderbanken, Investitionsbanken)
  • Bescheinigungsbehörden
  • Prüfbehörden Juristen und Berater im Bereich EU-Fonds
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