Fachkraft für Arbeitssicherheit Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Fachkraft für Arbeitssicherheit SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 305 Schulungen (mit 1.959 Terminen) zum Thema Fachkraft für Arbeitssicherheit mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Webinar
Der Ton macht die Musik - Schlüssel für eine positive Sicherheitskultur (Online)
- 24.03.2026
- online
- 415,31 €
Im Arbeitsschutz ist eine klare Kommunikation unerlässlich, weil Kommunikationsfehler sonst zu Unfällen und einer schlechten Sicherheitskultur führen können. Auf Grund dessen müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Qualität der Kommunikation zu verbessern und so die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt im Kommunikationsprozess eine entscheidende Rolle und hat damit Einfluss auf die Sicherheitskultur des Unternehmens.
Im Rahmen des Trainings erfahren die Teilnehmenden, wie zielgerichtet und überzeugend für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit argumentiert werden kann. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit lernt wie Gegenargumente in schwierigen Gesprächssituationen entkräftet und die Situationen besser gemeistert werden können.
Lehrgangszeiten
Der Schulungstag beginnt um ca. 09:00 Uhr und endet gegen 16:30 Uhr.
Themenschwerpunkte
- Vertiefung Kommunikationstechniken mit Blick auf den Arbeitsschutz
- Moderne Kommunikation von arbeitsschutzrelevanten Inhalten
- Rechtssichere Argumentationshilfe
- Professionelle und zielorientierte Vorbereitung und Durchführung von Gesprächen
- Kooperationspartner und externes Unterstützungspersonal (Rollenbilder)
- Überzeugende Argumentationen für Arbeitsschutzmaßnahmen
- Umgang mit Einwänden und Gegenargumenten in schwierigen Gesprächssituationen
- Praxisbeispiele
- Erfahrungsaustausch
Webinar
Arbeitssicherheit für Führungskräfte - Unternehmerpflichten und Haftungsrisiken (Online)
- 05.03.2026
- online
- 339,15 €
Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind Führungskräfte für die ihnen unterstellten Beschäftigten zuständig und verantwortlich. Damit sind sie verpflichtet, die für ihren Zuständigkeitsbereich erforderlichen Maßnahmen nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu treffen. Das Seminar vermittelt die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur Verantwortung im Arbeitsschutz und die wichtigsten Pflichten aus den grundlegenden Unfallverhütungsvorschriften. Führungskräfte werden darüber informiert, wie sie die ihnen übertragene Verantwortung organisieren, wie Haftungsrisiken minimiert und mögliche strafrechtliche Folgen durch organisatorische und technische Maßnahmen vermieden werden können. Im Erfahrungsaustausch mit der referierenden Person erhalten die Teilnehmenden weitere Anregungen und Umsetzungshilfen für den betrieblichen Alltag.
Lehrgangszeiten Der Schulungstag beginnt ca. 08:30 Uhr und endet gegen 12:00 Uhr.
Themenschwerpunkte
- Rechtlichen Grundlagen im Arbeitsschutz
- Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen
- Aufgaben und Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz
- Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb
- Unternehmerpflichten im Sinne der Gefährdungsbeurteilung
- Pflichtenübertragung auf gesetzlicher Grundlage
- Sicherheitsorganisation im Unternehmen
- Rechtssichere Delegation von Aufgaben
- Vermeidung von Organisationsverschulden
- Rechtliche Konsequenzen: zivilrechtliche Haftung und arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Überwachungs-, Prüf- und Kontrollpflichten
- Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten
- Unterweisung von Mitarbeitern
- Dokumentation
Arbeitssicherheit für Führungskräfte - Unternehmerpflichten und Haftungsrisiken (Bonn)
- 04.09.2026
- Bonn
- 339,15 €
Im Rahmen ihrer Tätigkeit sind Führungskräfte für die ihnen unterstellten Beschäftigten zuständig und verantwortlich. Damit sind sie verpflichtet, die für ihren Zuständigkeitsbereich erforderlichen Maßnahmen nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu treffen. Das Seminar vermittelt die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur Verantwortung im Arbeitsschutz und die wichtigsten Pflichten aus den grundlegenden Unfallverhütungsvorschriften. Führungskräfte werden darüber informiert, wie sie die ihnen übertragene Verantwortung organisieren, wie Haftungsrisiken minimiert und mögliche strafrechtliche Folgen durch organisatorische und technische Maßnahmen vermieden werden können. Im Erfahrungsaustausch mit der referierenden Person erhalten die Teilnehmenden weitere Anregungen und Umsetzungshilfen für den betrieblichen Alltag.
Lehrgangszeiten Der Schulungstag beginnt ca. 08:30 Uhr und endet gegen 12:00 Uhr.
Themenschwerpunkte
- Rechtlichen Grundlagen im Arbeitsschutz
- Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen
- Aufgaben und Verantwortung von Führungskräften im Arbeitsschutz
- Organisation des Arbeitsschutzes im Betrieb
- Unternehmerpflichten im Sinne der Gefährdungsbeurteilung
- Pflichtenübertragung auf gesetzlicher Grundlage
- Sicherheitsorganisation im Unternehmen
- Rechtssichere Delegation von Aufgaben
- Vermeidung von Organisationsverschulden
- Rechtliche Konsequenzen: zivilrechtliche Haftung und arbeitsrechtliche Konsequenzen
- Überwachungs-, Prüf- und Kontrollpflichten
- Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten
- Unterweisung von Mitarbeitern
- Dokumentation
Webinar
Brandschutz auf Baustellen - Schutzkonzept nach VdS 2021
- 24.09.2026
- online
- 250,00 €
Neben den Bauordnungsrecht kommen viele brandschutzrelevante Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht. Soll ein Gebäude als Arbeitsstätte genutzt werden, was ausgenommen bei Wohngebäuden bei allen anderen Gebäudetypen der Fall sein wird, müssen auch diese Anforderungen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich sollte es der Anspruch sein, dass im Rahmen des Planungsprozesses von Arbeitsstätten alle Anforderungen bzgl. des Brandschutzes, unabhängig des Rechtsgebietes, berücksichtigt werden. Nur dadurch kann vermieden werden, dass nach Fertigstellung aufwendige Nachrüstungen oder Anpassungen erforderlich sind. Der Brandschutzplaner kann bei entsprechender Fachkunde den Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der frühzeitigen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Planungsprozess unterstützen. Dies stellt zwar keine Grundleistung für den Brandschutznachweis im Genehmigungsverfahren dar, ist aber im Sinne einer optimalen Beratung des Bauherren und einer guten Planung wünschenswert.
Baustellenkoordinator - RAB 30 Anlage C
- 23.02.2026- 26.02.2026
- Sulzbach
- 1.600,55 €
Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 - Fortbildung
- 26.01.2026
- Hannover
- 714,00 €
Webinar
Ausstattung mit Feuerlöschern – ASR A 2.2
- 08.05.2026
- online
- 250,00 €
Neben den Bauordnungsrecht kommen viele brandschutzrelevante Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht. Soll ein Gebäude als Arbeitsstätte genutzt werden, was ausgenommen bei Wohngebäuden bei allen anderen Gebäudetypen der Fall sein wird, müssen auch diese Anforderungen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich sollte es der Anspruch sein, dass im Rahmen des Planungsprozesses von Arbeitsstätten alle Anforderungen bzgl. des Brandschutzes, unabhängig des Rechtsgebietes, berücksichtigt werden. Nur dadurch kann vermieden werden, dass nach Fertigstellung aufwendige Nachrüstungen oder Anpassungen erforderlich sind. Der Brandschutzplaner kann bei entsprechender Fachkunde den Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der frühzeitigen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Planungsprozess unterstützen. Dies stellt zwar keine Grundleistung für den Brandschutznachweis im Genehmigungsverfahren dar, ist aber im Sinne einer optimalen Beratung des Bauherren und einer guten Planung wünschenswert.
Webinar
Sicherheitskennzeichnung in Fluchtwegen - ASR A 1.3
- 27.03.2026
- online
- 250,00 €
Neben den Bauordnungsrecht kommen viele brandschutzrelevante Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht. Soll ein Gebäude als Arbeitsstätte genutzt werden, was ausgenommen bei Wohngebäuden bei allen anderen Gebäudetypen der Fall sein wird, müssen auch diese Anforderungen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich sollte es der Anspruch sein, dass im Rahmen des Planungsprozesses von Arbeitsstätten alle Anforderungen bzgl. des Brandschutzes, unabhängig des Rechtsgebietes, berücksichtigt werden. Nur dadurch kann vermieden werden, dass nach Fertigstellung aufwendige Nachrüstungen oder Anpassungen erforderlich sind. Der Brandschutzplaner kann bei entsprechender Fachkunde den Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der frühzeitigen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Planungsprozess unterstützen. Dies stellt zwar keine Grundleistung für den Brandschutznachweis im Genehmigungsverfahren dar, ist aber im Sinne einer optimalen Beratung des Bauherren und einer guten Planung wünschenswert.
Webinar
Brandschutz im Gefahrstofflager - TRGS 510
- 04.06.2026
- online
- 250,00 €
Neben den Bauordnungsrecht kommen viele brandschutzrelevante Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht. Soll ein Gebäude als Arbeitsstätte genutzt werden, was ausgenommen bei Wohngebäuden bei allen anderen Gebäudetypen der Fall sein wird, müssen auch diese Anforderungen berücksichtigt werden.
Grundsätzlich sollte es der Anspruch sein, dass im Rahmen des Planungsprozesses von Arbeitsstätten alle Anforderungen bzgl. des Brandschutzes, unabhängig des Rechtsgebietes, berücksichtigt werden. Nur dadurch kann vermieden werden, dass nach Fertigstellung aufwendige Nachrüstungen oder Anpassungen erforderlich sind. Der Brandschutzplaner kann bei entsprechender Fachkunde den Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der frühzeitigen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Planungsprozess unterstützen. Dies stellt zwar keine Grundleistung für den Brandschutznachweis im Genehmigungsverfahren dar, ist aber im Sinne einer optimalen Beratung des Bauherren und einer guten Planung wünschenswert.
Webinar
Verhaltensorientierter Arbeitsschutz - Behavior Based Safety (BBS) (Online)
- 16.04.2026
- online
- 464,10 €
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gemaß DGUV Vorschrift 1 und DGUV-Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung).
Der Großteil der Arbeitsunfälle geschieht nicht auf Grund von technischen Ursachen oder fehlenden Kenntnissen, sondern lässt sich auf unsicheres Verhalten der Mitarbeitenden zurückführen. Häufig ist die Ursache für dieses Verhalten in der Vorgeschichte der beteiligten Personen zu finden.
Im Rahmen des Seminars werden Instrumente der verhaltensorientierten Arbeitssicherheit oder Behavior Based Safety (BBS) vorgestellt und gezeigt, wie diese zum einen bei passendem Einsatz Arbeitsunfälle reduzieren und vermeiden helfen und zum anderen das Bewusstsein für Arbeitssicherheit fördern können. Die Teilnehmenden erfahren, was Ursachen und Wirkungsweisen sind, wie sie zukünftig entsprechend auf falsches und richtiges Verhalten der Mitarbeitenden reagieren, Arbeitsverfahren beobachten und Ziele zur Veränderung des Verhaltens setzen können.
Themenschwerpunkte
- Definitionen? Was ist Arbeitssicherheit?? Verhalten: ?Warum verhalten wir uns so, wie wir uns verhalten??
- Grundlagen? Phasen von BBS
- Ursachen? Was verursacht Unfälle und Verletzungen?? Entstehung von Unfällen ? Untersuchung von Verhaltensmechanismen? Was sind unsichere Handlungen?? Verhalten und Gewohnheiten? Was sind die Konsequenzen?
- Präventionsmaßnahmen? Ansatzpunkte zur Verhaltensbeeinflussung? Verhaltensbezogene Maßnahmen? Sicherheitsklima? Weg zu weniger Unfällen
- Umsetzung? BBS-Zyklus? Arbeitsfelder der Fachkraft für Arbeitssicherheit? Verhaltensbezogenes Arbeitssicherheitsprogramm? Schwierigkeiten bei der Umsetzung
- Praxisbeispiele? Eigene Beispiele? Teilnehmenden-Beispiele können vorab zugeschickt werden
- Fazit? Zusammenfassung? Ausblick auf eine unfallfreie Arbeitssituation
Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung durchgeführt werden. Gerne erstellen wir Ihnen bei Interesse ein Angebot.
