Fachkraft für Arbeitssicherheit Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Fachkraft für Arbeitssicherheit SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 404 Schulungen (mit 2.432 Terminen) zum Thema Fachkraft für Arbeitssicherheit mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Verantwortliche technische Führungskraft (VTFK)
- 28.10.2026- 29.10.2026
- Sulzbach
- 1.426,81 €
Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
- 08.07.2027
- Köln
- 892,50 €
Feststellanlagen an Brand- und Rauchschutztüren übernehmen im Ernstfall eine zentrale Schutzfunktion. Damit sie zuverlässig wirken, ist eine regelmäßige und fachgerechte Instandhaltung unerlässlich. Dieser eintägige Präsenz-Lehrgang dient der vorgeschriebenen Auffrischung Ihres Kompetenznachweises gemäß DIN 14677-2* – praxisnah, kompakt und normensicher.
Sie vertiefen Ihre Kenntnisse zu den aktuellen Instandhaltungsvorschriften nach DIN 14677-1, reflektieren typische Fehlermöglichkeiten in der Praxis und erfahren, wie sich diese systematisch vermeiden lassen. Darüber hinaus werden die relevanten Komponenten von Feststellanlagen eingeordnet und praxisbezogen erläutert.
Den Abschluss bildet die schriftliche Prüfung zum Erhalt Ihres Kompetenznachweises. Der Lehrgang richtet sich an Personen, die bereits die zweitägige Ausbildung Fachkraft für Feststellanlagen oder eine vergleichbare Qualifikation absolviert haben und ihre Fachkunde fristgerecht erneuern möchten. Dieser eintägige Lehrgang dient zur vorgeschriebenen Auffrischung (alle 5 Jahre) des Kompetenznachweises von Fachkräften für Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Ausschluss: FStA in explosionsgefährdeten Bereichen oder FSA, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen, werden im Lehrgang nicht behandelt.
Ihr Nutzen
Sie sichern die normkonforme Verlängerung Ihres Kompetenznachweises nach DIN 14677-2.
Sie aktualisieren Ihr Wissen zu Vorschriften, Richtlinien und technischen Anforderungen.
Sie erkennen typische Fehlerquellen frühzeitig und erhöhen die Qualität Ihrer Instandhaltungsleistungen.
Sie stärken Ihre Rechtssicherheit und Professionalität gegenüber Betreibern, Prüfinstanzen und Auftraggebern.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,4 Zeitstunden.
* DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie fur elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
- 09.03.2027
- Köln
- 892,50 €
Feststellanlagen an Brand- und Rauchschutztüren übernehmen im Ernstfall eine zentrale Schutzfunktion. Damit sie zuverlässig wirken, ist eine regelmäßige und fachgerechte Instandhaltung unerlässlich. Dieser eintägige Präsenz-Lehrgang dient der vorgeschriebenen Auffrischung Ihres Kompetenznachweises gemäß DIN 14677-2* – praxisnah, kompakt und normensicher.
Sie vertiefen Ihre Kenntnisse zu den aktuellen Instandhaltungsvorschriften nach DIN 14677-1, reflektieren typische Fehlermöglichkeiten in der Praxis und erfahren, wie sich diese systematisch vermeiden lassen. Darüber hinaus werden die relevanten Komponenten von Feststellanlagen eingeordnet und praxisbezogen erläutert.
Den Abschluss bildet die schriftliche Prüfung zum Erhalt Ihres Kompetenznachweises. Der Lehrgang richtet sich an Personen, die bereits die zweitägige Ausbildung Fachkraft für Feststellanlagen oder eine vergleichbare Qualifikation absolviert haben und ihre Fachkunde fristgerecht erneuern möchten. Dieser eintägige Lehrgang dient zur vorgeschriebenen Auffrischung (alle 5 Jahre) des Kompetenznachweises von Fachkräften für Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Ausschluss: FStA in explosionsgefährdeten Bereichen oder FSA, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen, werden im Lehrgang nicht behandelt.
Ihr Nutzen
Sie sichern die normkonforme Verlängerung Ihres Kompetenznachweises nach DIN 14677-2.
Sie aktualisieren Ihr Wissen zu Vorschriften, Richtlinien und technischen Anforderungen.
Sie erkennen typische Fehlerquellen frühzeitig und erhöhen die Qualität Ihrer Instandhaltungsleistungen.
Sie stärken Ihre Rechtssicherheit und Professionalität gegenüber Betreibern, Prüfinstanzen und Auftraggebern.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,4 Zeitstunden.
* DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie fur elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
- 21.04.2027
- Hamburg
- 892,50 €
Feststellanlagen an Brand- und Rauchschutztüren übernehmen im Ernstfall eine zentrale Schutzfunktion. Damit sie zuverlässig wirken, ist eine regelmäßige und fachgerechte Instandhaltung unerlässlich. Dieser eintägige Präsenz-Lehrgang dient der vorgeschriebenen Auffrischung Ihres Kompetenznachweises gemäß DIN 14677-2* – praxisnah, kompakt und normensicher.
Sie vertiefen Ihre Kenntnisse zu den aktuellen Instandhaltungsvorschriften nach DIN 14677-1, reflektieren typische Fehlermöglichkeiten in der Praxis und erfahren, wie sich diese systematisch vermeiden lassen. Darüber hinaus werden die relevanten Komponenten von Feststellanlagen eingeordnet und praxisbezogen erläutert.
Den Abschluss bildet die schriftliche Prüfung zum Erhalt Ihres Kompetenznachweises. Der Lehrgang richtet sich an Personen, die bereits die zweitägige Ausbildung Fachkraft für Feststellanlagen oder eine vergleichbare Qualifikation absolviert haben und ihre Fachkunde fristgerecht erneuern möchten. Dieser eintägige Lehrgang dient zur vorgeschriebenen Auffrischung (alle 5 Jahre) des Kompetenznachweises von Fachkräften für Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Ausschluss: FStA in explosionsgefährdeten Bereichen oder FSA, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen, werden im Lehrgang nicht behandelt.
Ihr Nutzen
Sie sichern die normkonforme Verlängerung Ihres Kompetenznachweises nach DIN 14677-2.
Sie aktualisieren Ihr Wissen zu Vorschriften, Richtlinien und technischen Anforderungen.
Sie erkennen typische Fehlerquellen frühzeitig und erhöhen die Qualität Ihrer Instandhaltungsleistungen.
Sie stärken Ihre Rechtssicherheit und Professionalität gegenüber Betreibern, Prüfinstanzen und Auftraggebern.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,4 Zeitstunden.
* DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie fur elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
Praxis- und normgerechte Schutzeinrichtungen von Maschinen
- Termin auf Anfrage
- auf Anfrage
Praxis- und normgerechte Schutzeinrichtungen von Maschinen
- 16.11.2026- 17.11.2026
- Köln
- 1.069,81 €
Praxis- und normgerechte Schutzeinrichtungen von Maschinen
- Termin auf Anfrage
- auf Anfrage
Webinar
Praxis- und normgerechte Schutzeinrichtungen von Maschinen
- 30.11.2026- 01.12.2026
- online
- 1.069,81 €
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
- 14.06.2027- 15.06.2027
- Dortmund
- 499,00 €
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten: Gesetzliche Pflicht zur Unfallverhütung
Die Bestellung und fundierte Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten ist für Unternehmen ab 20 Mitarbeitern eine gesetzliche Pflicht gemäß § 22 des Siebten Sozialgesetzbuches (SGB VII). Der Sicherheitsbeauftragte ist ein wichtiger Multiplikator, der den Unternehmer aktiv bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützt.
In dieser Kurskategorie finden Sie das Ausbildungsseminar zum Sicherheitsbeauftragten. Wir vermitteln Ihren Mitarbeitern die nötige Qualifikation, um Gefahren zu erkennen, auf die ordnungsgemäße Nutzung von PSA zu achten und das Sicherheitsbewusstsein im Betrieb gemäß DGUV Vorschrift 1 zu stärken. Die Ausbildung deckt alle relevanten Bereiche von der Gefährdungsbeurteilung bis hin zu spezifischen Arbeitsbereichen ab.
Ihre Vorteile bei uns:
- Pflicht erfüllt: Erfüllen Sie die gesetzliche Anforderung gemäß SGB VII und DGUV Vorschrift 1.
- Breite Kompetenz: Umfassendes Wissen zu Gefährdungsbeurteilung, Erste Hilfe, Brandschutz und Umgang mit Gefahrstoffen.
- Stärkung des Arbeitsschutzes: Ihre Mitarbeiter lernen, die Funktion als Sicherheitsbeauftragter wirksam und verantwortungsvoll auszuüben.
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
- 13.09.2027- 14.09.2027
- Dortmund
- 499,00 €
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten: Gesetzliche Pflicht zur Unfallverhütung
Die Bestellung und fundierte Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten ist für Unternehmen ab 20 Mitarbeitern eine gesetzliche Pflicht gemäß § 22 des Siebten Sozialgesetzbuches (SGB VII). Der Sicherheitsbeauftragte ist ein wichtiger Multiplikator, der den Unternehmer aktiv bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützt.
In dieser Kurskategorie finden Sie das Ausbildungsseminar zum Sicherheitsbeauftragten. Wir vermitteln Ihren Mitarbeitern die nötige Qualifikation, um Gefahren zu erkennen, auf die ordnungsgemäße Nutzung von PSA zu achten und das Sicherheitsbewusstsein im Betrieb gemäß DGUV Vorschrift 1 zu stärken. Die Ausbildung deckt alle relevanten Bereiche von der Gefährdungsbeurteilung bis hin zu spezifischen Arbeitsbereichen ab.
Ihre Vorteile bei uns:
- Pflicht erfüllt: Erfüllen Sie die gesetzliche Anforderung gemäß SGB VII und DGUV Vorschrift 1.
- Breite Kompetenz: Umfassendes Wissen zu Gefährdungsbeurteilung, Erste Hilfe, Brandschutz und Umgang mit Gefahrstoffen.
- Stärkung des Arbeitsschutzes: Ihre Mitarbeiter lernen, die Funktion als Sicherheitsbeauftragter wirksam und verantwortungsvoll auszuüben.
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
- 08.03.2027- 09.03.2027
- Dortmund
- 499,00 €
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten: Gesetzliche Pflicht zur Unfallverhütung
Die Bestellung und fundierte Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten ist für Unternehmen ab 20 Mitarbeitern eine gesetzliche Pflicht gemäß § 22 des Siebten Sozialgesetzbuches (SGB VII). Der Sicherheitsbeauftragte ist ein wichtiger Multiplikator, der den Unternehmer aktiv bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unterstützt.
In dieser Kurskategorie finden Sie das Ausbildungsseminar zum Sicherheitsbeauftragten. Wir vermitteln Ihren Mitarbeitern die nötige Qualifikation, um Gefahren zu erkennen, auf die ordnungsgemäße Nutzung von PSA zu achten und das Sicherheitsbewusstsein im Betrieb gemäß DGUV Vorschrift 1 zu stärken. Die Ausbildung deckt alle relevanten Bereiche von der Gefährdungsbeurteilung bis hin zu spezifischen Arbeitsbereichen ab.
Ihre Vorteile bei uns:
- Pflicht erfüllt: Erfüllen Sie die gesetzliche Anforderung gemäß SGB VII und DGUV Vorschrift 1.
- Breite Kompetenz: Umfassendes Wissen zu Gefährdungsbeurteilung, Erste Hilfe, Brandschutz und Umgang mit Gefahrstoffen.
- Stärkung des Arbeitsschutzes: Ihre Mitarbeiter lernen, die Funktion als Sicherheitsbeauftragter wirksam und verantwortungsvoll auszuüben.
