Update zu den aktuellen Regelwerken zum Koordinieren von Fremdfirmen
Voraussetzung, Auswahl und Vertreterregelung der Fremdfirmen-Koordinatoren
Wer ist intern der „Auftraggeber“ beim Einsatz von Fremdfirmen?
Aufgaben der Auftragsverantwortlichen Personen beim Auftraggeber und Auftragnehmer
Pflichten und Eigenverantwortung im Arbeitsschutz bei den Fremdfirmen
Abgrenzung der betrieblichen Verantwortung im Einzelfall
Konsequenzen und Haftung für Fehlverhalten oder Schadensereignis
Rechtskonformer Fremdfirmeneinsatz in der Praxis
- Abbild und Prüfung der Arbeitsschutzorganisation
- Vorgehensweise der Erfassung von Fremdfirmenmitarbeitern
- Vorgehensweise der Einweisung und Unterweisung in Sicherheitsregeln
- Vorgehensweise bei „Gegenseitigen Gefährdung“
- Vorgehensweise beim Ausstellen und Abarbeiten der Erlaubnisscheine
- Umsetzung der Koordination und Überwachung mehrerer Fremdfirmen oder Subunternehmer
- Überwachung der Tätigkeiten (Auditieren)
- Einschreiten bei Abweichungen
- Umsetzung der Dokumentation im Fremdfirmenmanagement
Umgang mit verhaltensauffälligen Fremdfirmenmitarbeitern
Hinweise auf Arbeitshilfen wie Prüf- und Checklisten, Formularblätter
Beispiele aus dem Plenum und Diskussionen
Hinweis:
In diesem Seminar werden keine Basisgrundlagen vermittelt. Eine Grundschulung (Seminar-Nr. 03-51) oder vergleichbare Einweisung im Unternehmen sowie Berufserfahrung und ein zeitnaher Einsatz sind Voraussetzung.
Beim Einsatz externer Arbeitskräfte bestehen für Auftraggeber und Auftragnehmer viele Vorteile aber auch Risiken, insbesondere in den Bereichen Gesundheits- und Unfallschutz. Durch ein konsequentes Fremdfirmenmanagement können rechtliche und wirtschaftliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Fremdfirmeneinsätzen vermieden werden. Um die Einhaltung von Sicherheitsstandards und -regelungen gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass die Kenntnisse des Fremdfirmenkoordinators auf dem neuesten Stand bleiben. In unserem eintägigen Auffrischungskurs erfahren Sie alle wichtigen gesetzlichen Änderungen im Bereich des Umgangs mit Fremdfirmen, die aktuelle Rechtsprechung (Fallbeispiele), tauschen im Plenum Ihre Erfahrungen und bekommen Tipps, wie Sie Ihre täglichen Abläufe optimieren können.
Verantwortliche Personen nach § 13 ArbSchG und beauftragte / bestellte Personen, die die Arbeiten von Fremdfirmen im Betrieb koordinieren und bereits eine Grundlagenschulung durchlaufen haben