Gefährdungsbeurteilung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe
Lernformate der Gefährdungsbeurteilung SchulungenPräsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 425 Schulungen (mit 1.600 Terminen) zum Thema Gefährdungsbeurteilung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
- 05.06.2024
- Hamburg
- 630,70 €
Zur Prüfung befähigte Person von Gerüsten
- 20.09.2024
- Mainz
- 493,85 €
Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
- 13.12.2024
- Köln
- 303,45 €
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend.
Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist erforderlich bei erhöhter Brandgefährdung beispielweise beim Umgang mit Gefahrstoffen, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte (siehe ASR A2.2 Tabelle 4 Betriebe und Betriebsbereiche mit erhöhter Brandgefährdung).
Des Weiteren sind bei der Anzahl der Brandschutzhelfer auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen und regelmäßig zu schulen.Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Löschübung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen (siehe ASR A2.2 7.3 Brandschutzhelfer).
Zum Unterweisungsinhalt bei normaler Brandgefährdung (gemäß DGUV Information 205 -023 Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung) gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie das Verhalten im Brandfall und eine praktische Löschübung.
5 Unterrichtseinheiten bzw. 3,8 Zeitstunden nach IDD
Zur Prüfung befähigte Person von Schultafeln gemäß DGUV Information 202 021
- Termin auf Anfrage
- Ort auf Anfrage
- 351,05 €
- 20.06.2024- 22.06.2024
- Frankfurt am Main
- 1.779,05 €
Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
- 17.05.2024
- Köln
- 303,45 €
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist in der Regel ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung (wie etwa in typischen Bürogebäuden) ausreichend.
Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern ist erforderlich bei erhöhter Brandgefährdung beispielweise beim Umgang mit Gefahrstoffen, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte (siehe ASR A2.2 Tabelle 4 Betriebe und Betriebsbereiche mit erhöhter Brandgefährdung).
Des Weiteren sind bei der Anzahl der Brandschutzhelfer auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit zu berücksichtigen. Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen und regelmäßig zu schulen.Es wird empfohlen, die Unterweisung mit Löschübung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen (siehe ASR A2.2 7.3 Brandschutzhelfer).
Zum Unterweisungsinhalt bei normaler Brandgefährdung (gemäß DGUV Information 205 -023 Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung) gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen sowie das Verhalten im Brandfall und eine praktische Löschübung.
5 Unterrichtseinheiten bzw. 3,8 Zeitstunden nach IDD
- 25.06.2024
- Mannheim
- 493,85 €
Fortbildung für Spielplatzprüfer gemäß DIN EN 79161-1:2018-05
- 07.10.2024
- Hattingen
- 493,85 €
Richtiger Umgang mit Krankheit im Arbeitsverhältnis
- 10.10.2024
- München
- 495,00 €
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führt häufig zu erheblichen Störungen im Arbeitsverhältnis. Im Seminar werden anhand von Praxisbeispielen die rechtlichen Grundlagen aufgezeigt, die Rechtssicherheit im Umgang mit (krankheits-)bedingten Störungen ermöglichen.
Arbeitsschutzmanagement-Beauftragter
- 17.06.2024- 18.06.2024
- Offenbach am Main
- 690,00 €