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Gefährdungsbeurteilung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Gefährdungsbeurteilung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 561 Schulungen (mit 2.078 Terminen) zum Thema Gefährdungsbeurteilung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 24.06.2026- 25.06.2026
  • Hattingen
  • 1.303,05 €
16 weitere Termine

Webinar

  • 04.06.2026
  • online
  • 250,00 €


Neben den Bauordnungsrecht kommen viele brandschutzrelevante Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht. Soll ein Gebäude als Arbeitsstätte genutzt werden, was ausgenommen bei Wohngebäuden bei allen anderen Gebäudetypen der Fall sein wird, müssen auch diese Anforderungen berücksichtigt werden. 


Grundsätzlich sollte es der Anspruch sein, dass im Rahmen des Planungsprozesses von Arbeitsstätten alle Anforderungen bzgl. des Brandschutzes, unabhängig des Rechtsgebietes, berücksichtigt werden. Nur dadurch kann vermieden werden, dass nach Fertigstellung aufwendige Nachrüstungen oder Anpassungen erforderlich sind. Der Brandschutzplaner kann bei entsprechender Fachkunde den Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der frühzeitigen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Planungsprozess unterstützen. Dies stellt zwar keine Grundleistung für den Brandschutznachweis im Genehmigungsverfahren dar, ist aber im Sinne einer optimalen Beratung des Bauherren und einer guten Planung wünschenswert.

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


03-20 - Koordination der Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen nach ArbSchG § 8, BetrSichV § 13 (3) und DGUV Vorschrift 1 § 6 Fortbildung im Bereich Umgang mit Fremdfirmen

Webinar

  • 09.10.2026
  • online
  • 250,00 €


Neben den Bauordnungsrecht kommen viele brandschutzrelevante Anforderungen aus dem Arbeitsstättenrecht. Soll ein Gebäude als Arbeitsstätte genutzt werden, was ausgenommen bei Wohngebäuden bei allen anderen Gebäudetypen der Fall sein wird, müssen auch diese Anforderungen berücksichtigt werden. 


Grundsätzlich sollte es der Anspruch sein, dass im Rahmen des Planungsprozesses von Arbeitsstätten alle Anforderungen bzgl. des Brandschutzes, unabhängig des Rechtsgebietes, berücksichtigt werden. Nur dadurch kann vermieden werden, dass nach Fertigstellung aufwendige Nachrüstungen oder Anpassungen erforderlich sind. Der Brandschutzplaner kann bei entsprechender Fachkunde den Arbeitgeber und die Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der frühzeitigen Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Planungsprozess unterstützen. Dies stellt zwar keine Grundleistung für den Brandschutznachweis im Genehmigungsverfahren dar, ist aber im Sinne einer optimalen Beratung des Bauherren und einer guten Planung wünschenswert.

  • Termin auf Anfrage
  • auf Anfrage


68-04 - Prüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) Webinar zur Qualifizierung als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203

Webinar

  • 23.02.2027- 24.02.2027
  • online
  • 1.200,00 €
1 weiterer Termin

Die alleinige Verantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel obliegt nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zahlreichen Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten elektrotechnischen Regeln dem Unternehmer (Arbeitgeber, Betreiber). Im Zuge einer sogenannten Deregulierung wurden bisherige Aufgaben der Überwachungsorganisationen auf die Unternehmen selbst übertragen – mit einschneidenden Wirkungen und Folgen.

Durch diese Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen haben sich auch Haftungsrisiken für Unternehmen und verantwortliche Personen verschärft. Die Verantwortlichen sind hiernach verpflichtet, die Sicherheit für den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Eigenverantwortung zu organisieren und umzusetzen.

Der Unternehmer (Betreiber, Arbeitgeber und andere gleichlautende Begriffe) hat immer die oberste Betreiberverantwortung für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gegenüber Beschäftigten, Dritten, Behörden und der Umwelt.

Die Veranstaltung zeigt detailliert auf, worauf die Verantwortlichen zu achten haben und wie weitreichend die gesetzlichen Vorschriften in die Elektro-Sicherheitsorganisation und die Arbeitsprozesse des Unternehmens eingreifen.

Bewertung und Gestaltung von Arbeitsmitteln sowie deren Gefährdungsbeurteilung in technischer, organisatorischer und personeller Hinsicht nehmen hierbei einen besonderen Stellenwert e...

Webinar

  • 09.06.2026
  • online
  • 589,05 €
4 weitere Termine

68-04 - Prüfung von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) Webinar zur Qualifizierung als zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203

  • 02.11.2026- 06.11.2026
  • Ostfildern
  • 2.699,00 €


Die Veranstaltung vermittelt die Inhalte der DGUV I 209-093 Stufe 2E Einstieg B. Sie ist vergleichbar mit der Veranstaltung nach DGUV I 209-093 Stufe 2E Einstieg A, wendet sich jedoch an Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung elektrotechnische Vorkenntnisse besitzen. Schwerpunkte sind Arbeitsschutzsystem und -organisation, Erste Hilfe, Grundkenntnisse über verschiedene Netzsysteme und deren Schutzmaßnahmen, Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsanweisung und Unterweisung. 

Thema ist das Hochvolt- System mit den einzelnen HV-Komponenten und deren Sicherheitsmaßnahmen.

In praktischen Übungen zur Außer- und Inbetriebnahme des Hochvolt- Systems an einem Elektrofahrzeug bzw. Messungen an einer HV-Komponente werden die Theorieinhalte angewendet und vertieft.

  • Sie lernen selbstständig und sicher an spannungsfrei geschalteten HV-Systemen zu arbeiten.
  • Sie verstehen die grundlegenden Arbeitsschutzprinzipien und -Organisationen im Kontext von Hochvolt-Systemen und können diese anwenden. Dies einschließlich der Qualifikationsanforderungen für das Arbeiten an solchen Systemen.
  • Sie kennen die Messverfahren für die Messung von Strom, Spannung und elektrischem Widerstand und können diese sicher durchführen.
  • Sie können die gemessenen Werte beurteilen und auf Plausibilität überprüfen.
  • Sie können im Zusammenhang mit elektrotechnischen Arbeiten am HV-System Gefährdungsbeurteilungen durchführen.

Meth...

  • 16.09.2026
  • Mittenwalde
  • 630,70 €
1 weiterer Termin

Unternehmen, die ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest) durchführen, müssen über einen weisungsbefugten Sachkundigen (Erwerb der Sachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang) verfügen. Im Rahmen der Änderungen der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 519 erfolgte eine Befristung der Gültigkeit der Sachkundenachweise auf 6 Jahre. Durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises verlängert sich die Gültigkeit um 6 Jahre (ab Datum Abschluss Fortbildungslehrgang). Dieser Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5 vermittelt Kenntnisse zur aktuellen Rechtslage sowie zu Neuerungen bzw. Änderungen beim Umgang mit Asbest.

  • 16.09.2026
  • Mittenwalde
  • 630,70 €
1 weiterer Termin

Unternehmen, die ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest) durchführen, müssen über einen weisungsbefugten Sachkundigen (Erwerb der Sachkunde durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang) verfügen. Im Rahmen der Änderungen der Gefahrstoffverordnung sowie der TRGS 519 erfolgte eine Befristung der Gültigkeit der Sachkundenachweise auf 6 Jahre. Durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises verlängert sich die Gültigkeit um 6 Jahre (ab Datum Abschluss Fortbildungslehrgang). Dieser Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5 vermittelt Kenntnisse zur aktuellen Rechtslage sowie zu Neuerungen bzw. Änderungen beim Umgang mit Asbest.

  • 13.01.2027
  • Sulzbach
  • 529,55 €
2 weitere Termine

05-858 - Sicheres Instandsetzen nach Vorgaben der BetrSichV und den mitgeltenden Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Erläuterung sowie Tipps für die Umsetzung in der Praxis
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