Seminar - Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH
Seit 2014 ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend durchzuführen. Grundlage dabei ist der §5 des Arbeitsschutzgesetzes, der alle Unternehmen explizit dazu verpflichtet, neben den physischen auch die psychischen Belastungen eines Arbeitsplatzes zu erheben. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen dient der Bestandsaufnahme und der anschließenden Beurteilung von potentiellen psychischen Belastungsfaktoren an Arbeitsplätzen, nicht einer Beurteilung von Mitarbeitern und deren individuellen Belastungsgrenzen oder gar deren Erkrankungsrisiken.
Termin | Ort | Preis* |
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10.10.2024 | München | 495,00 € |
SMARTe Durchführung
Seit 2014 ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen für alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend durchzuführen. Grundlage dabei ist der §5 des Arbeitsschutzgesetzes, der alle Unternehmen explizit dazu verpflichtet, neben den physischen auch die psychischen Belastungen eines Arbeitsplatzes zu erheben. Häufig tauchen dabei folgende Fragen auf: Wie lassen sich psychische Belastungen messen, welche Verfahren gibt es und was sind deren Vor- und Nachteile? Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen dient der Bestandsaufnahme und der anschließenden Beurteilung von potentiellen psychischen Belastungsfaktoren an Arbeitsplätzen, nicht einer Beurteilung von Mitarbeitern und deren individuellen Belastungsgrenzen oder gar deren Erkrankungsrisiken.
Inhalte
Trainer-Input, Einzel- und Gruppenarbeit, Erfahrungsaustausch