Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich Technik
- Betriebstechnik
- Fertigungstechnik
- Montagetechnik
Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Handlungsbereich Führung und Personal
- Personalführung und -entwicklung
- Qualitätsmanagement
Abschlussbeschreibung
Wichtiger Hinweis: Diese Anmeldung bezieht sich ausschließlich auf den im Titel genannten Lehrgangsteil. Mit Ihrer Buchung melden Sie sich nicht für den gesamten Lehrgang an.
Weiterbildungsformat
Schichtbegleitende Kurse finden in der Regel in geraden oder ungeraden Kalenderwochen statt - etwa ein- bis dreimal pro Woche abends sowie samstags tagsüber. Bitte achten Sie darauf, den Kurs entsprechend Ihrer Schichtwoche (gerade oder ungerade) zu wählen.
Hinweis
Zum Zweck der Erstellung einer Freigabeliste für die im Lehrgang erforderlichen, nicht frei verkäuflichen DIHK-Textbände werden die E-Mail-Adressen der Teilnehmenden an die DIHK-Bildungs-gGmbH übermittelt.
Technische Voraussetzungen
- PC, Apple Mac oder Tablet (ab 7 Zoll)
- mindestens Microsoft Windows 10 oder
- macOS 11 oder
- Android 10 oder
- iOS 11 oder
- iPadOS 13
- Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
- Webcam
- Internetzugang mit mind.
- 2 Mbps im Download und
- 1 Mbps im Upload
Ablauf
Der Kurs wird vollständig online durchgeführt, die Abschlussprüfung erfolgt jedoch in Präsenz bei der zuständigen IHK. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob Sie die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am Online-Unterricht erfüllen.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
594 Stunden
Ziele/Bildungsabschluss:
Handlungsspezifische Qualifikationen
Zielgruppe:
Informationen zur IHK-Weiterbildungsprüfung und zum Antrag auf Zulassung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Besuch eines Lehrgangs keine Voraussetzung für die Zulassung zur IHK-Weiterbildungsprüfung ist. Umgekehrt begründet die Teilnahme an einem Lehrgang keinen Anspruch auf eine Prüfungszulassung.
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt ausschließlich durch die zuständige Industrie- und Handelskammer. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, bereits vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme bei der IHK einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung zu stellen. So können Sie frühzeitig sicherstellen, dass Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zulassung bei derjenigen IHK gestellt werden muss, bei der Sie auch die Prüfung ablegen möchten, vorausgesetzt, diese Kammer bietet die entsprechende Prüfung an. Die Prüfung kann bei der Industrie und Handelskammer Ihres Wohnorts, des Sitzes Ihres Arbeitgebers oder des Sitzes Ihres Bildungsträgers abgelegt werden. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei Ihrer zuständigen Kammer. Weitere Informationen dazu sowie den Zulassungsantrag bei der IHK Heilbronn-Franken finden Sie https://www.ihk.de/heilbronn-franken/produktmarken/bildung/pruefung/informationen-zur-pruefung-in-der-weiterbildung/fortbildungs-infocenter-6456702?shortUrl=%2Ffbi.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Zulassungs- und Prüfungsgebühren je nach IHK variieren. Informationen zu den jeweils gültigen Gebühren erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Industrie und Handelskammer. Die Gebühren der IHK Heilbronn-Franken können Sie https://www.ihk.de/heilbronn-franken/servicemarken/ueber-uns/beitraege-gebuehren/gebuehrenordnung-und-gebuehrentarif-4721694 einsehen.
Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen
Der Gepr. Industriemeister Lebensmittel besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil sind die Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen und der zweite Teil sind die Handlungsspezifischen Qualifikationen.
Die Zulassungsvoraussetzungen werden in einer https://www.bmftr.bund.de/DE/Ministerium/Fortbildungsordnungen/fortbildungsordnungen_node.html festgelegt.
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Ernährungsberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Handlungsspezifische Qualifikationen
- den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und ein weiteres Jahr Berufspraxis.
- Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben.
Wir empfehlen, den Antrag auf Prüfung der Zulassung vor dem Lehrgangsstart zu stellen.
Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Seminarkennung:
73021#T2